Nebenkostenabrechnung - von Rückbehaltungsrecht gebrauch machen, bis die Abrechnung eindeutig ist?

23. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb364926-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - von Rückbehaltungsrecht gebrauch machen, bis die Abrechnung eindeutig ist?

Bei meiner letzten Nebenkostenabrechnung habe ich gedacht, mich trifft der Schlag. Stolze 600,-€ soll ich für das Jahr 2012 nachzahlen.

Natürlich habe ich sofort Widerspruch gegen die Abrechnung eingereicht, da sämtliche Abrechnungsprotokolle fehlten. Auf meine Bitte hin, die Abrechnung für mich nachvollziehbar zu gestalten bekam ich ein Sammelsurium an handschriftlichen Zahlen, ein wahres Durcheinander. Also immer noch keine klare Erklärung wie die 600,- zu Stande kommen.

Kann ich nun von meinem Rückbehaltungsrecht gebrauch machen, bis die Abrechnung eindeutig ist?

(Ich wohne dort nicht mehr!)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Zurückbehaltungsrecht ist nicht für NACHzahlung gedacht.
Du schuldest, will dann auch noch die Zahlung zurückbehalten, gegen den Vermieter doppel vorgehen ?

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Natürlich habe ich sofort Widerspruch gegen die Abrechnung eingereicht, da sämtliche Abrechnungsprotokolle fehlten.


Weder das eine noch das andere sind beinhalten einen gültigen Widerspruch. Einer Abrechnung liegen grundsätzlich erstmal keine Belege dabei. Man hat üblicherweise auch kein Anrecht darauf, sie sich zusenden zu lassen (und wenn, dann gegen Kostenerstattung), sondern man hat in erster Linie ein Anrecht darauf, einen Termin vor Ort zu vereinbaren, dort Einsicht zu nehmen und sich Fragen beantworten zu lassen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann ich nicht erkennen.

Was darf man unter "ich wohne nicht mehr dort" ganz konkret verstehen? Wie weit ist das Büro des Vermieters/Verwalters vom Wohnort entfernt?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb364926-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Büro liegt in ca. 20 km Entfernung. Ein Termin habe ich bereits angefragt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Also nicht so weit weg, dass ein Termin vor Ort nicht zumutbar wäre. Also wie gesagt, der Widerspruch ist schon mal ungültig, denn es gibt mehrere Urteile, die besagen, dass ei Widerspruch substantiiert zu erfolgen hat und das setzt die Einsichtnahme in die Belege voraus. Einfach nur widersprechen, weil einem die Nachzahlung zu hoch ist, ist ungültig.

Eine Nachzahlung ist auch i.d.R. sofort fällig, es sei denn, der Vermieter hat mit Zusendung der Abrechnung eine Zahlungsfrist eingeräumt. Ein Zurückbehaltungsrecht in dem Sinne gibt es auch nicht, schon erst recht nicht, wenn man gar keine konkreten Gründe vorzutragen hat. D.h. die Nachzahlung ist fällig, notfalls unter Vorbehalt der Rückforderung. Denn eine vorbehaltlose Zahlung wäre ein Anerkenntnis.

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-- Editiert Anjuli123 am 23.05.2013 14:05

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Auf meine Bitte hin, die Abrechnung für mich nachvollziehbar zu gestalten

Aus was bestand denn die Nebenkostenabrechnung?
Da sind doch die einzelnen Posten (Versicherung, Steuern, Müllabfuhr, Vorrauszahlungen, etc.) jeweils aufgelistet oder ist da bei Dir nicht so?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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