Nebenkostenabrechnung - wird zuviel abgerechnet?

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
SaphirWings
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - wird zuviel abgerechnet?

Angenommen Person X mietet ein Ladenlokal.

Dieses Ladenlokal befindet sich in einem größeren Gebäude, in dessen Erdgeschoß sich 3 Ladenlokale befinden und darüber Eigentums- / Mietwohnungen.
Die drei Ladenlokale sind nur über die eigenen (Kunden-) Eingänge begehbar, von Straße "alpha" aus.
Die Wohnungen haben einen eigenen Zugang über Seitenstraße "beta" und somit einen eigenen Hausflur. Zu diesem Flur / Eingangstür haben die Ladenmieter keinen Schlüssel, Zugang oder ähnliches, da sie diesen nicht benötigen. Es besteht eine klare bauliche Trennung.

Ist es zulässig, daß die Ladenmieter anteilig, Strom und Reinigung des Hausflurs bezahlen und Aufzug, obwohl diese nicht zum Laden gehören und nicht genutzt werden können aufgrund der baulichen Trennung?

Viele Grüße und Danke im Vorraus.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Bei Gewerbe gibt es keinen Mieterschutz, bzw, das Mietgesetz findet keinen Anwendung.
Hier ist ausschließlich der Pacht/Mietvertrag maßgeblich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

1) Haben die Ladeninhaber einen Keller o.ä. in dem "beta" Objekt ?

2) ist das ausdrücklich im Miet-/Pachtvertrag vereinbart
(Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom, Aufzug)

Wenn ja, wie wurde das bei Vertragsbeginn begründet ???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SaphirWings
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Ladeninhaber haben im "beta" Objekt keinen Keller, Abstellraum, Briefkasten oder ähnliches. Selbst die Mülltonnen stehen außerhalb.
Einzig die Stromzähler von allen befinden sich gesammelt dort und werden einmal jährlich von Stromanbieter abgelesen - ich befürchte diese Begründung reicht aus.

Der Mietvertrag (für gewerbliche Räume) ist ein Standartvertrag von Haus und Grund und in diesem wurde dies nicht explizit aufgenommen sondern es stehen unter Nebenkosten (als Vordruck) sämtliche anfallenden möglichen Nebenkosten. Hiervon finden sich auch nicht alle möglichen auf der Abrechnung wieder.
Es wurde auch nicht darauf hingewiesen, daß diese Nebenkosten zu tragen seien.
Auch hier befürchte ich, daß das dann unter eigene Dummheit läuft nicht explizit jeden Punkt der Nebenkosten abzufragen.

Trotzdem Danke.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Also wenn die Mieter der Gewerbeeinheiten keinerlei Nutzen und auch keinerlei Zugang zum "beta" Objekt haben, ausser Stromzähler, ist die Betriebskostenabrechnung m.E. sachlich teilweise falsch, wenn die Kosten von den Ladeninhabern mitbezahlt werden müssen.

Insofern würde ich da eine Erklärung bzw. eine Stellungnahme des Vermieters bzw. der zuständigen Hausverwaltung einfordern.

Das muss dann m.E. korrigiert werden, inbesondere für die Zukunft !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn das Objekt eine Wirtschaftseinheit ist, dann ist es durchaus normal, dass alle Kosten zusammen abgerechnet und anteilig umgelegt werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen