Nebenkostenabrechnung - z.B. Schornsteinfeger

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - z.B. Schornsteinfeger

Hallo, ich habe eine kurze un knappe Frage in die Runde. Ich war in 2018 noch für 4 Monate in einem Mietverhältnis (01.01. - 30.04.) nun kommt die Endabrechnung und dort ist auch die Gebühr für den Schornsteinfeger aufgeführt. a) kann ich mich nicht erinnern, dass in den vier Monaten ein Schornsteinfeger im Haus war (ich war der einzige Mieter des Objekts) und b) sind die aufgeführten 75 € die Rechnung des Schornsteinfegers für seine geleistete Tätigkeit. Darf die voll auf mich verrechnet werden, da ich ja nur 4 von 12 Monaten des Berechnungs- und Abrechnungszeitraumes Mieter war. M.W. darf dann auch nur anteilig für 4 /12 berechnet werden und die restlichen 8/12 werden dann dem Folgemieter berechnet oder habe ich einen Denkfehler. Noch krasser verhält es sich bei der Abrechnung Wasser und Kanal. Für 4 Monate in 2018 werden mir ca. ein Drittel Mehrkosten berechnet wie jeweils für das gesamte Jahr 2016 und/oder für das gesamte Jahr 2017. Was muss mir der Altvermieter an Unterlagen vorlegen, um das genau zu prüfen. Erschwerend kommt hinzu, dass ich in dem Zeitraum 01.01. - 30.04.2018 bereits einen anderen Wohnsitz hatte und nur noch sporadisch an 1 - 2 Tagen die Woche in der Wohnung war, so dass es eher tendenziell weniger Verbrauch im 4 Monatsschnitt hätte sein dürfen. Möchte mir das mal genauer anschauen. Für Tips bin ich jetzt sehr dankbar. Noch zur Info: Es ergab sich für mich eine satte Nachzahlung, die ich auch anständig unter Vorbehalt einer Prüfung beglichen habe, jetzt möchte ich auch gerne die Prüfung vornehmen und gehe davon aus der der liebe Vermieter hier irgendwo einen Bug drinnen hat den es zu ermitteln gilt und ich mir somit den einen oder anderen Euro zurück erstatten lassen möchte. Vielen Dank vorab für alle Antworten.

-- Editiert von HinDu am 21.10.2019 17:36

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HinDu

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ihr Anteil an den Schornsteinfeger Kosten beträgt, soweit vereinbart, 4/12.
Ob und inwieweit ihre Abrechnung richtig ist, kann nicht beurteilt werden. Da die Abrechnung hier nicht vorliegt. Zu wann hatten Sie gekündigt? Wann sind Sie tatsächlich ausgezogen? Am besten wäre es, sie könnten die Abrechnung hier einsetzen, natürlich Namen und Adressen schwärzen.
Wichtig und vorrangig jedoch ist zu wissen, wann das Mietverhältnis offiziell beendet wurde.

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#2
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielen Dank "Altes Haus" für die schnelle Antwort. Ich glaube es bringt nicht viel die geschwärzte Abrechnung einzustellen. Da bis auf die Heizungsabrechnung keine aufgeschlüsselten Belege beigefügt sind. Ich kann aber das gut vergleichen, weil der Vermieterwechsel zum 01.09.2017 stattfand und somit ein Vergleichszeitraum 09.2017-12.2017 und 01.2018-04.2018 besteht. Die Heizkosten sind auch deutlich höher im zweiten Zeitraum, aber das liegt bekanntlich an den kalten Monaten Jan - April....da ist alles ok. Dann wurde nur pauschal aufgeführt Schornsteinfeger mit rd. 75 € und nach meine Erkundigungen liegt der Betrag jährlich zwischen 50 und 75 € je nachdem welche Leistung der Feger erbringt. Ich würde mir hier gerne die Rechnung des Schornsteinfegers vorlegen lassen um zu sehen für welchen Zeitraum wurden die 75 € angesetzt. Wenn nur für 4 Monate, dann möchte ich gerne sehen was bei hochgerechneten 225 € (3 x 75€) der Schornsteinfeger alles geleistet hat. Wie gesagt, solange ich da im Haus war hab ich niemanden gesehen, was nicht ausschließt das er da war. Denke der Vermieter soll mir die Rechnung vorlegen, wichtig für mich ist, dass er nur den Zeitraum berechnen darf für den das Mietverhältnis bestand. Es gab einen Aufhebungsvertrag der spätestens zum 30.06.2018 greifen sollte, jedoch jederzeit auch früher in Anspruch genommen werden konnte. Ich habe mit 4 Wochen Vorlauf meinen endgültigen Auszug zum 30.04. angekündigt und das war auch so von dem Vermieter bestätigt und akzeptiert. Somit offizielles Mietzeitende 30.04.2018. Ebenso bei Wasser und Kanal. Auf der Abrechnung steht lediglich je eine Position Wasser mit Betrag X und Kanal mit Betrag Y für den Abrechnungszeitraum von 4 Monaten. Leider liegen beide Beträge, sowohl Wasser, als auch Kanal deutlich über dem Abrechnungswert der letzten 4 Monate in 2017. Wasser 390% mehr, Kanal gar 570% und liegen insgesamt über den Jahresabrechnungen 2016 und / oder 2017 (erste 8 Monate beim Vorvermieter plus die letzten 4 Monate bei dem neuen Vermeiter) und da schein mir in der Tat etwas nicht zu stimmen. Leider liegen mir auch da keine Ablesebelege der Stadt vor. Ich denke ich sollte einen Termin mit dem Vermieter machen und mir alle Belege vorlegen lassen. Oder?


-- Editiert von HinDu am 21.10.2019 18:42

Signatur:

HinDu

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wann in 2018 der Schornsteinfeger gekommen ist, ist egal. Du musst 4/12 der Rechnung auch dann zahlen, wenn er erst nach Deinem Auszug da war.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Der Abrechnungszeitraum ist sowohl für kalte wie für warme BK gleich? Von wann bis wann ?

Sie können Einsicht In die Belege fordern, das steht Ihnen zu.

-- Editiert von AltesHaus am 21.10.2019 19:21

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#5
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Danke hh und Altes Haus....werde mir Einsicht verschaffen. :-)

Signatur:

HinDu

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Der Abrechnungszeitraum ist 12 Monate. Gelegentlich ist der ARZR für Nebenkosten aber
vom 1.1.-31.12.d.J., wobei der ARZR für die Heizkosten durchaus ein anderer sein kann.

Bei vorzeitigem Auszug wird der Nutzungszeitraum berechnet.

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Meine persönliche Meinung.

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