Hallo,
habe einen Schreck bei der aktuellen Nebenkostenabrechnung bekommen.
Trotz nicht geändertem Heizverhalten soll ich deutlich mehr Gas verbraucht haben, auch wenn man berücksichtigt, dass ich 2023 unterjährig eingezogen bin.
Im Abrechnungszeitraum Mai 2023 bis Dezember 23 6500 kWh, im Zeitraum Januar 2024 bis Dezember 2024 19200 kWh.
Ein Problem mMn ist, dass die Heizung im Winter öfter ausgefallen ist und die Wohnung jedes Mal wieder komplett aufgeheizt werden musste ( Fußbodenheizung, Wassertank in Heizung 1000l).
Hat jemand Erfahrungswerte, ab welcher Abweichung sich eine Prüfung lohnt?
LG
-- Editiert von User am 9. August 2025 15:14
Nebenkostenabrechnung zu hoch 2024?
Zitat :ab welcher Abweichung sich eine Prüfung lohnt?
Die Crux liegt im 'Lohnen'.
Wenn du 2023 schlicht linear hochskalierst, sollst du 2024 rd. doppelt so viel verbraucht haben - ich würde mir das genauer anschauen.
Da ist der Schreck wohl berechtigt.Zitat :Im Abrechnungszeitraum Mai 2023 bis Dezember 23 6500 kWh, im Zeitraum Januar 2024 bis Dezember 2024 19200 kWh.
Hast du dir das von einem Heizungsexperten erklären lassen?Zitat :Ein Problem mMn ist,
mW sind FuBoHeizungen sehr träge und der Ausfall sollte dann wohl länger gedauert haben, wenn alles wieder von 0 hochgefahren werden musste.
Hattest du deswegen Mietminderung geltend gemacht?
In 2023 gabs 1 Winter
In 2024 gabs 2 Winter
WW hat man wahrscheinlich ganzjährig verbraucht.
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Bei 2 Wintern hätte ich die doppelte Menge Gas ja verstanden. Aber die dreifache erscheint mir seltsam.
Ja, es gab mehrere, längere Ausfälle. Habe das nicht erklären lassen., habe sie erst gestern erhalten.
Mietminderung hatte ich geltend gemacht, ist aber in Summe weniger, als jetzt noch gefordert wird.
Werde wohl um einen Gutachter nicht herumkommen.
Warum?Zitat :Werde wohl um einen Gutachter nicht herumkommen.
Von 01.05. bis 31.12. sind es 470 von 1000 Gradtagen. Der Winter 2023 hatte eine Durchschnittstemperatur von 4,1 °C, der Winter 2024 hatte eine Durchschnittstemperatur von 2,1 °C.
Wenn man bedenkt, dass pro Grad Außentemperatur 1,5 Grad Vorlauftemperatur mehr nötig sind, dann haben wir 3 Grad mehr an Vorlauftemperatur. Diese 3 Grad erhöhen den Energiebedarf ungefähr um 20 %.
Bei einer Fußbodenheizung noch mehr.
Damit fallen erwartbar alleine schon 16600 kWh wegen der unterschiedlichen Durchschnittstemperatur und den gegebenen Gradtagen an.
Das heißt, dass der vorhandene Verbrauch im Ergebnis um rund 15,7% höher ist, als im Mittel erwartet.
Jetzt liegt die Standardabweichung beim Heizen aber bei über 30% (teils bis 50%).
Du liegst also absolut im Durchschnitt. Zufälligerweise ergibt sich (Normalverteilung angenommen) eine Wahrscheinlichkeit von ziemlich genau 70%, dass du einen Verbrauch von höchstens 19200 kWh hast, damit wäre die Gegenwahrscheinlichkeit also bei 30%. In einem knappen Drittel aller Fälle hättest du also (rein aus der Wahrscheinlichkeit heraus) sogar einen noch höheren Verbrauch zu erwarten. Und das, ohne dass ein Fehler passiert wäre.
Mit den genannten Daten lässt sich die Abweichung also sehr gut erklären.
Ein weiteres Vorhgehen ist offensichtlich aussichtslos. Unabhängig von der rechtlichen Komponente fehlt es schon an der tatsächlichen. Wo keine materielle Grundlage ist, braucht man eine formale gar nicht zu betrachten.
Zitat :Werde wohl um einen Gutachter nicht herumkommen.
Wie oben vorgerechnet, ist die rein rechnerische Ermittlung (inklusive plausibler Streubreite) nicht schwer. Man kann es noch etwas präziser haben, wenn man die tatsächlichen Temperaturen an den umliegenden Messstationen taggenau hernimmt (sofern möglich) und die lokale Temperatur so gut wie möglich schätzt. Man kann sich auch die Isolierung und die Art der Heizung anschauen.
Da aber bei meiner (zugegeben groben) Abschätzung schon 30% einen höheren Verbrauch gehabt hätten, wird man nie auf eine üblicherweise angenommene Signifikanzschwelle von 5% runterkommen.
Ein Gutachter könnte also (wahrscheinlich) auch nicht nachweisen, dass ein systematischer Fehler vorliegt.
Außer, man könnte direkt technisch an der Heizung etwas feststellen.
Aber den Gutachter zahlst du erst einmal selbst (und das wird schnell vierstellig). Sollte dann nichts rauskommen, hast du Pech gehabt. Und es ist zu erwarten, dass nichts rauskommt. Die Schwakung von unter 16% liegt noch im Rahmen.
Sorry, dass die Prozentangeben so nah beieinander liegen, auch wenn sie unterschiedliche Sachverhalte betreffen. Aber selbst bei der "naiven" Betrachtung der Prozentwerte (die wäre falsch, da Äpfel mit Birnen verglichen würden) würde der gleiche Schluss folgen.
-- Editiert von User am 10. August 2025 01:28
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