Nebenkostenabrechnung zu hoch / unklar , keine Reaktion HV

20. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
dllia1
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung zu hoch / unklar , keine Reaktion HV

Hallo Zusammen,

wir haben unsere NK für 2019 erhalten. Dabei fordert die HV nun eine Nachzahlung über 259 Euro. Was in der Abrechnung auffällt: Die Versicherungskosten haben sich von ca. 3k auf über 6k verdoppelt.
HV reagiert nicht auf Nachfrage, wieso die Versicherung gestiegen ist.

Sollen wir die Nachzahlung nun unter vorbehalt überweisen, den Versicherungsaufschlag abziehen oder wie sollen wir hier vorgehen?

Danke für die Hilfe!

VG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Sich beim Vermieter zur Akteneinsicht anmelden, und schauen, woran es liegt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dllia1
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber heisst auch erst einmal nichts überweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Aber heisst auch erst einmal nichts überweisen?


Die Nachzahlung ist grundsätzlich fällig. Die Belegeinsicht sollte man daher kurzfristig vornehmen um nicht in Verzug zu geraten.

Der Vermieter ist nur verpflichtet, Belegeinsicht zu gewähren. Rückfragen, warum es eine solche Kostensteigerung bei den Versicherungen gegeben hat, muss er nicht beantworten.

Eine solche Kostensteigerung ist insbesondere bei der Gebäudeversicherung denkbar, wenn es in der Vergangenheit bereits mehrfach Schäden gegeben hat, die die Versicherung bezahlen musste. Irgendwann kündigt die versicherung und der Vermieter muss einen neuen Vertrag abschließen, den er im Regelfall nur zu deutlich schlechteren Konditionen erhält.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4544 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von dllia1):
Aber heisst auch erst einmal nichts überweisen?


Ich würde den Versicherungsanteil abziehen und den Rest überweisen. Den VM nochmals um Aufklärung bitten und Einsicht in den entsprechenden Beleg nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

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