Nebenkostenabrechnung/Forderung noch 1 Jahr nach Auszug???

5. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
jazzy2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung/Forderung noch 1 Jahr nach Auszug???

Hallo ihr Lieben,

jetzt muss ich euch mal wieder "nerven", tut mir leid."

Ich bin sehr froh das es dieses Forum gibt, hier wurde mir schon in zwei Sachen sehr geholfen, möchte mich dafür bedanken!!!

Habe schon wieder so eine blöde Situation wo ich mich rechtlich nicht auskenne, es geht um folgendes, vielleicht kennt sich jemand damit aus?

Mein Mann ist am 01.11.03 (also vor einem Jahr) aus seiner alten Wohnung ausgezogen.

Es war alles in ordnung, er bekam eine Endabrechnung, die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben und er bekam seine Kaution ausbezahlt.

Jetzt bekamen wir nach über einem Jahr vom alten Vermieter folgende Mail:

"hallo herr xxx!
ich habe ende september die nebenkostenabrechnung bekommen!!
Zeitraum Sie betreffend: 1. 7.2003 bis 14.11.2003
bitte kurze rückmeldung!!
ich würde ihnen dann die unterlagen zukommen lassen."

Fakto in weiteren Gesprächen behauptet der Vermieter, das mein Mann noch 88,00 Euro an ihn bezahlen müsse. Hintergrund sei das er die Nebenkostenabrechnung von 2003 erst im September 04 von der Hausverwaltung bekam.

Kann sowas sein? ich bin ja in meinem Leben schon sehr oft umgezogen, aber sowas habe ich noch nicht erlebt!

Normal ist doch der Mietvertrag mit Übergabe der Wohnung und Ausbezahlung der Kaution beendet, oder nicht?

Kann der alte Vermieter nach über einem Jahr noch eine Nachzahlung von Nebenkosten aus einem längst beendeten Mietvertrag geltend machen?

Ist er nicht als Vermieter verpflichtet die kompletten Nebenkosten zur Kündigung hin abzurechnen?

Ich meine da könnte ja nach einem Jahr jeder kommen und Nachforderungen stellen, oder nicht?

Sollte er natürlich gesetzlich im recht sein, werden wir zähneknirschend bezahlen, aber in ordnung finde ich sowas nicht, was haltet ihr davon?

Liebe Grüße

Jasmin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

kommt drauf an.....wenn der mietvertrag bis zum 14.11.03 lief, ist eine nebenkostenabrechnung bis zu einem jahr später erlaubt. alles was über ein jahr hinaus geht zählt aäs verjährung und muss nicht gezahlt werden.


Kann sowas sein? ich bin ja in meinem Leben schon sehr oft umgezogen, aber sowas habe ich noch nicht erlebt!

ja, es kann sein

Normal ist doch der Mietvertrag mit Übergabe der Wohnung und Ausbezahlung der Kaution beendet, oder nicht?

nein, die nebekostenabrechnung kann bis zu einem jahr später erstellt werden, danach gilt die verjährung für zahlungen (aber nicht für rückerstattungen).

Kann der alte Vermieter nach über einem Jahr noch eine Nachzahlung von Nebenkosten aus einem längst beendeten Mietvertrag geltend machen?

wie schon geschrieben, sie müssen schauen, wie lange der meitvertrag gültig war. es zählt nicht, wann sie ausgezogen sind.
wenn sie am 01.11.03 ausgezogen sind, wurde am 02.11.03 ein neuer mietvertrag mit einem neuen mieter gemacht? oder sind sie halt nur eher ausgezogen?

Ist er nicht als Vermieter verpflichtet die kompletten Nebenkosten zur Kündigung hin abzurechnen?

ich denke nein, da das nicht machbar ist.

Ich meine da könnte ja nach einem Jahr jeder kommen und Nachforderungen stellen, oder nicht?

je nachdem, ob er ein recht daztu hat;-)

Sollte er natürlich gesetzlich im recht sein, werden wir zähneknirschend bezahlen, aber in ordnung finde ich sowas nicht, was haltet ihr davon?

nun ja, so ist das leben, gelle. vielleicht weiß noch jemand was anderes zu berichten,

grüße



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jazzy2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Uedipus!

Also mein Mann ist am 01.11.03 ausgezogen und am selben Tag (abends) ist ein Nachmieter eingezogen.

Die im ersten Tread genannte E-Mail mit dem Hinweis auf die Nebenkostenabrechnung kam bereits am 11.10.04.

Diese haben wir jedoch jedoch noch nicht erhalten da der (Ex)-Vermieter in Urlaub ist (war).

Er möchte uns die Abrechnung am Samstag (also morgen, 05.11.04) vorbeibringen.

Wenn ich dich richtig verstehe ist er also in der Frist und wir müssen bezahlen?

Ist ja doof *schnüff*.

Ehrlich, bin schon 15x umgezogen, aber sowas hatte ich noch nie. Dachte mit Rückzahlung der Kaution und Auszug hat sich das Mietverhältniss erledigt.

LG

Jasmin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

was war denn das für eine endabrechnung die sie erhalten hatten?

grüße

-- Editiert von Úedipus am 05.11.2004 16:23:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

also normalerweise kann ein Vermieter gar keine korrekte Endabrechnung direkt beim Auszug erstellen. Dazu ist er nach § 556 BGB auch nicht verpflichtet.

Es könnte hier ein Betrag geschätzt sein und dieser zur Abrechnung benutzt worden sein. Wenn Sie es schriftlich haben, dass dies eine Endabrechnung sein sollte, könnte die Sache damit erledigt sein.

Normalerweise kann eine Nebenkostenabrechnung aber erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erstellt werden, eben dann wenn alle Daten und Rechnungen vorliegen. Meistens ist dies das Kalenderjahr (01.01. - 31.12.xx). Wenn hier das Abrechnungsjahr am 31.12.2003 endete, hat der Vermieter nach § 556 BGB noch bis zum 31.12.2004 Zeit eine Abrechnung zu erstellen.
Danach keine er keine Nachfoderungen mehr stellen, es sei denn, er hätte die verspätete Abrechnung nicht verschuldet (selten, kommt aber vor).

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jazzy2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Ok, soweit ich das weiß war es so eine Zwischenrechnung.

Soll heißen Wasser usw. wurde bei Auszug abgelesen und was bis zu diesem Zeitpunkt über den berechneten monatlichen Nebenkosten lag, hat mein Mann gleich nachgezahlt. Das meinte ich mit "Endabrechnung".

Anderen Kosten wie Heizöl, Hausmeister usw. war natürlich nicht dabei, denn z.B. Heizöl kann man ja nicht einfach ablesen und Hausmeister erst recht nicht :-)

Klar, trotzdem kam das bei mir (bin immerhin schon 15x umgezogen) noch nie vor das lange nach Mietvertragsende eine Nachzahlung verlangt wurde.
Das ist das erste mal!!!

Deshalb kam mir das etwas spanisch vor.

Er begründete es übrigens u.a. mit massiv erhöhten Heizölkosten im Jahr 2003.

Nun ja, dann werden wir die Rechnung bezahlen (müssen).

Danke für eure Antworten.

LG

Jasmin



-- Editiert von jazzy2000 am 05.11.2004 19:15:11

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