Nebenkostenabrechnungen Pflicht?

29. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Knorche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnungen Pflicht?

Hallo,
Ich lebe seit ende 2019 in einem WG-Zimmer.
In der Wohnungsanzeige standen ganz normal sowohl Mietkosten als auch Nebenkosten.
Ich habe allerdings keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Mehrfaches Nachfragen wurde ignoriert.
Ich habe eben in meinen Mietvertrag geschaut und zu meinem Erstaunen festgestellt, dass keine Nebenkosten in meinem Mietvertrag enthalten sind. Die kosten für Miete+Nebenkosten sind zusammenaddiert in dem Feld Miete angegeben und bei dem Feld Nebenkosten, ist ein Strich.
Ich habe sowas noch nie gesehen und wollte mal fragen, ob es so zulässig ist, also Nebenkosten nicht nach Verbrauch abzurechnen.
Also habe ich einen Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielleicht pauschal?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32204 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Knorche):
Ich lebe seit ende 2019 in einem WG-Zimmer.
In WG sind Pauschalmieten/Inklusivmieten nicht unüblich. Man zahlt monatl. x €. Fertig. Alles ist drin. Ohne Guthaben oder Nachzahlung.
Zitat (von Knorche):
ob es so zulässig ist, also Nebenkosten nicht nach Verbrauch abzurechnen.
Ja, das ist auch in WG zulässig.

Die Wohnungsanzeige ist nicht mehr relevant.
Du hast den Mietvertrag mit den dortigen Angaben vereinbart.

Zahlst du deine Miete an den Hauptmieter der WG?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39842x hilfreich)

Das sieht stark nach pauschaler Warmmiete aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Knorche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schonmal danke für die schnellen Antworten.
Wenn dass zulässig ist dann mal eine andere Frage:
Wenn der Hauptmieter (mein Mitbewohner) die komplette WG anmietet und an uns andere weitervermietet und er die WG mit Nebenkosten nach verbrauch anmietet und an uns allerdings pauschal abrechnet... Entsteht dort ja für ihn ein Gewinn. Ist dies zulässig? Und falls ja, müsste er den nicht sogar versteuern?

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann er den Mietpreis und auch eine Nebenkostenpauschale frei mit den Untermietern vereinbaren. Da kann ein Gewinn entstehen, da kann auch ein Verlust entstehen. Er trägt im übrigen auch das volle Risiko für einen Leerstand und falls er eine Nebenkostennachforderung bekommt. In Anbetracht der gestiegenen Energiekosten könnte letzteres für ihn zum Problem werden. Die Erhöhung einer Nebenkostenpauschale ist nur möglich, wenn dies im Mietvertrag explizit zugelassen ist. Zudem ist dafür eine genaue Abrechnung notwendig.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Knorche):
Entsteht dort ja für ihn ein Gewinn. Ist dies zulässig?

Ernsthaft?

Selbst in Kuba ist es inzwischen erlaubt privat Gewinn zu machen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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