Nebenkostenabrechnungen - Wasserverbrauch Garten?

8. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)
Nebenkostenabrechnungen - Wasserverbrauch Garten?

Hallo zusammen,

folgende Problematik, ich habe heute die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2005 & 2006 erhalten.

Soweit eigentlich ganz in Ordnung, nur der Wasserverbauch pro Kopf ist verdammt hoch angesetzt.
2005 wurde von 21 Personen in 8 Mietparteien, Wasser- & Abwasser für insgesamt 4116,70 Euro verbruacht, wobei wir (5 Personen) knapp 25% zahlen sollen. Allerdings wurde unser Haushalt erst Mitte des Jahres auf 5 Pesonen aufgestockt. HEißt, meines logischen Denkens nach, kann die 5. Person nicht voll gewertet werden, was den Verbrauch angeht
2006 bei identischer Personenzahl im Haus wie auch Parteien wurden 4840,80 Euro, wobei wieder knapp 25% bei uns auf der Uhr liegen.

Nun aber das eigentliche Problem. Wir haben hinter dem Haus einen kleinen Hof zur Nutzung für die Parterre-Wohnungen, da diesen keinen Balkon haben, sowie zwei Gartenstücke die ebenfalls von den Parteien genutzt werden. Sobald es warm wird, wird dort nahezu täglich gegossen, 2 - 3 Stunden täglich. Laut meinen privaten Nachforschungen des Wasserverbrauches (ca. 160-180 Liter Pro Kopf/Tag) in meiner Familie, kommt diese immense Summe dadurch zustande, weil eben die Bewässerung mit berechnet wurde.

Es gibt nur einen Wasserzähler im Haus und der Verbrauch wird pro Kopf umgerechnet.

Muss ich den Wasserverbrauch bezahlen auch wen ich den Garten nicht nutzen kann?

Welche Möglichkeiten habe ich, und welche Rechte sollte ich geltend machen?

Zur Info: Der Mietvertrag ist der Vertrag den man in Schreibgeschäften bekommt. RNK-Verlags-Nr. 525

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Hatte ich vergessen, die Kosten pro m³ belaufen sich nach Aussage der örtlichen Stadtwerke auf ca. 3,40 Euro

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Die Kosten für die Gartenbewässerung müssen bedacht werden, wenn der Verbrauch nicht gemessen wurde, muss zumindest eine angemessene Pauschale vor Umrechnung auf Personen abgezogen werden.
Bei Mieterzuzug im Laufe des Jahres von 4 auf 5 Personen muss auch genau abgerechnet werden. Mietermehrung um eine Person genau ab Mitte des Jahres macht z.B. 0,5 Personen aufs ganze Jahr gerechnet, demnach 4,5 Pers./Abrechnungsjahr.

-----------------
"MfG
Susanne"

1x Hilfreiche Antwort

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