Hallo Forum,
ich bin im Mai letzten Jahres in meine derzeitige Wohung eingezogen. Bisher habe ich keine NK-Abrechnung erhlten. Ich würde diese gerne anmahnen, Wieviel Zeit hat der Vermieter eigetnlich dir NK abzurechnen?
Gruß
Heiko
Nebenkostenabrechung
16. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 16. September 2016 | 15:24
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 161x hilfreich)
Nebenkostenabrechung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 16. September 2016 | 15:34
Von
Status: Senior-Partner (6693 Beiträge, 2350x hilfreich)
Man müsste wissen, von wann bis wann die 12 monatige Abrechnungsperiode läuft.
Wenn es das Kalenderjahr wäre, müsste eine Abrechnung für die Zeit vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2015
gem. § 556c Abs. 3 BGB
bis spätestens zum 31.12.2016 vorliegen.
Zitat:3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
#2
Antwort vom 16. September 2016 | 15:36
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 714x hilfreich)
12 Monate nach Ende der (dem Forum hier unbekannten) Abrechnungsperiode. Sollte diese von Mai 2015 bis April 2016 gehen, dann hätte der Vermieter noch bis April 2017 Zeit. Gibt es andere Mieter im Haus, die schonmal Abrechnungen erhalten haben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. September 2016 | 17:14
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1448x hilfreich)
ZitatWieviel Zeit hat der Vermieter eigetnlich dir NK abzurechnen? :
Bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes, das hat nichts mit dem Miet-/Nutzungszeitraum zu tun, wenn er eine Nachzahlung geltend machen will.
Der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr hätte des Vermieter bis zum 31.12.2016 Zeit für das Jahr 2015 zuzustellen.
Bei Abrechnungszeitraum 01.05.2015 - 30.04.2016 bis 30.04.2017.
#4
Antwort vom 16. September 2016 | 20:53
Von
Status: Unbeschreiblich (128226 Beiträge, 40955x hilfreich)
Und man sollte vorher noch überprüfen, ob da nicht ganz legal eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart wurde.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.587
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
10 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten