Nebenkostenabrechung kurios

26. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lorenz33
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)
Nebenkostenabrechung kurios

Mal wieder die leidigen Nebenkosten:

Ist eine Nebenkostenabrechung zulässig, wenn keine Heizungs/Wasser usw. Zähler für die Mietwohnung vorhanden sind, sondern der VM lediglich die gesamten Hauskosten (2 Parteien) auf QM und Personenzahl umlegt?? Nicht beachtet werden von ihm jedoch seine Dauergäste, die teilweise mehrere Monate bei ihm wohnen.

Ferner gibt es Positionen auf der Abrechnung, die "geschätzt" sind.. z.B. "geschätzter Strom der Umwälzpumpe"???

Ist so eine Abrechnung legal, auch wenn sie keinerlei Bezug zum "tatsächlichen" Verbrauch hat??

Vielen Dank


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Ja!
Es gibt zunächst erstmal keine verpflichtung wasserzähler einzubauen und danach abzurechnen.
Was die Heizung angeht kann bei 2 wohneinheiten auf das anbringen von verdunstern meines wisses nach verzichtet werden, also auch hier keine pflicht.
Der Strom für die Heizanlage kann bis zu 6% der Betribskosten veranschlagt werden.
Was die "Dauergäste angeht" solltest du mit deinem Vermieter drüber reden. Ich glaube aber kaum das du da erfolg haben wirst, da du sowas dann auch beweisen müsstest.
findus

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