Nebenkostenerhöhung - ab wann geht das?

17. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
peiwi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)
Nebenkostenerhöhung - ab wann geht das?

Hallo,

folgender Fall: älterer Vermieter, dem nicht bewußt war, was er alles auf Mieter umlegen kann, hat immer viel zu wenig Nebenkosten verlangt. Vermieter ist verstorben, Tochter kümmert sich ab sofort darum und will nun mehr. Gespräch hierüber war Ende November 2010.

Frage: Sie sprach dauernd davon, bei der Nebenkostenabrechnung für 2010 würde dann eine Nachzahlung fällig werden, weil wir ja erst ab November den höheren Beitrag zahlen und somit aufs Jahr gesehen zu wenig entrichtet haben. Ist dies zulässig, wenn das Gespräch erst im November war, daß sie dann die Kosten aufs ganze Jahr anrechnet oder muß sie bis zum vereinbarten Zeitpunkt die alten Kosten berechnen und erst ab Vereinbarungszeitpunkt das höhere?

Gruß
Sandra

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daniel Düsentrieb
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag keine pauschalen Nebenkosten vereinbart sind, hat der Vermieter das Recht, alle umlagefähigen Nebenkosten auf den Mieter umzulegen!

Was verbraucht wird, ist vom Mieter zu zahlen!

Nur weil der ursprüngliche VM aus Unwissen zu wenig umgelegt hat, bedeutet das nicht, das es auch weiterhin so abzurechnen ist!

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"Erfolg kann nur zu Kopf steigen, wenn dort auch der erforderliche Hohlraum vorhanden ist (Heinz Erha"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die neue Vermieterin war auch nicht pfiffig genug. Sie hätte im November 2010 durchaus noch die Abrechnung 2009 erstellen können und damit auch für 2009 noch Nachforderungen in entsprechender Höhe stellen können.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peiwi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

es geht nicht speziell um die Höhe... daß sie z.b. für Mülltonne immer das berechnen darf, was tatsächlich anfällt, ist klar... daß hatte übrigens ihr Vater bevor er verstarb auch so gemacht!

Es geht vielmehr nicht um die Höhe sondern um ganz neue Punkte, die dazu kamen... z.b. hatten wir nie Nebenkosten für Grundsteuer zahlen müssen oder Wartung der Heizungsanlage, jetzt hat sie das eingeführt . Daher die Frage: Die zusätzlichen Kosten, dürfen die rückwirkend dazu kommen oder erst ab November 2010?

VG
Sandra

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