Mit der Nebenkostenabrechnung 2001 habe ich als neues Besitzer Ende 2002 die Nebenkosten der Wohnung auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans 2003 der Hausverwaltung neu festgesetzt.
Dies wird vom Mieterverein als unzulässig angesehen, da nach seinen Angaben "Grundlage für eine Erhöhung der Nebenkosten-vorauszahlung das Vorliegen einer aktuellen Abrechnung" ist, und nicht der Wirtschaftsplan.
Damit bleiben meine Nebenkostenvorauszahlungen auf dem Preisstand 2001 wie die letzte aktuelle Abrechnung.
Gibt es hierzu schon ein aktuelles Urteil oder sonstige Rechtsprechungen, die die Erhöhung auf den aktuellen Preisstand erlaubt ???
Nebenkostenerhöhung auf der Grundlage eines Wirtschaftsplan
23. März 2003
Thema abonnieren
Frage vom 23. März 2003 | 12:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenerhöhung auf der Grundlage eines Wirtschaftsplan
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. Mai 2003 | 21:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage kann gelöscht werden, da der Miterverein, der diese Forderung monatelang unzulässig nannte, dann vor dem Rechtsweg gekniffen hat. -> Damit war ich dann wohl im Recht!!!
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
241.138
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten