Guten Morgen,
Ich habe das folgende Problem. Ich habe eine Wohnung im Januar 2015 gemietet, und Im April habe ich den Brief mit der Information zur Erhöhung der Nebenkostenpauschale (+10 Euro pro Person) von der Hausverwaltung bekommen. Den einzigen Grund dafür war "Es haben sich die Grundsteuern, Kanalbenutzgebühren, sowie die Wach und Halbpflichtversicherungen im Jahr 2013 und 2014 verteuert". Die Formulierung fand ich aber zu vage, dazu hat auch die Erläuterung mit konkreten Beträgen gefehlt. Deswegen habe ich auch einen Brief geschickt, wo ich geschrieben habe, dass der Vermieter laut § 560 Abs 1 BGB
dazu verpflichtet ist, den Grund für die Erhöhung (Umlage) zu bezeichnen und zu erläutern. Ohne eine solche Erläuterung ist die Erklärung unwirksam, eine Zahlungspflicht des Mieters wird also nicht begründet. Aus der Erläuterung des Vermieters muss sich ergeben, dass die bisher von den Mietern bezahlten Beträge nicht mehr zur Deckung der Betriebskosten (nach Kostensteigerung) ausreichend sind. Sobald ich eine solche Erläuterung in Textform, sowie Betriebskostenabrechnung bekomme, schulde ich die neue Pauschale frühestens ab dem auf die Erklärung folgenden übernächsten Monat, bzw Juni 2015, wenn ich diese im April zugeschickt bekomme (§ 560 Abs 2).
Ich habe aber keine Antwort bekommen. Im August habe ich die Sekretärin angerufen und noch mal daran erinnert, dass ich immer noch keine Erläuterung zugeschickt bekommen habe und deswegen keine +10 Euro zahle. Die hat gesagt, OK, sie schickt das. Und trotzdem keine Antwort.
Kurz vor Weihnachten bekomme ich aber die Mahnung, dass ich schon 80€ schulde. Ich habe wieder den Brief als Einschreiben geschickt, dass ich ohne Erläuterung nichts zahlen will. Der Brief wurde am 30.12.15 zugestellt, aber bis heute habe ich keine Antwort bekommen. Sie ignorieren mich einfach!
Was kann ich noch in diesem Fall tun?
Viele Grüße,
Leo
Nebenkostenerhöhung - die Hausverwaltung ignoriert mich
12. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2016 | 10:07
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenkostenerhöhung - die Hausverwaltung ignoriert mich
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#1
Antwort vom 12. Januar 2016 | 10:38
Von
Status: Junior-Partner (5898 Beiträge, 2241x hilfreich)
Wegen der 10 € würde ich als Verwalter jetzt keine großen Zusammenstellungen mehr machen, sondern die Nebenkostenabrechnung für 2015 erstellen und mich dann auf den nicht ausreichenden Vorschuss berufen.
Vermutlich denkt ihre Hausverwaltung ähnlich.
Wenn die Argumente zutreffen, ist der Mieter ja auch nicht verpflichtet einen höheren Vorschuss zu zahlen.
#2
Antwort vom 12. Januar 2016 | 11:04
Von
Status: Junior-Partner (5342 Beiträge, 2444x hilfreich)
Handelt es sich wirklich um eine Nebenkostenpauschale?
Oder nicht doch um eine Nebenkostenvorauszahlung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2016 | 11:09
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatHandelt es sich wirklich um eine Nebenkostenpauschale? :
Oder nicht doch um eine Nebenkostenvorauszahlung?
Nebenkostenpauschale. So steht es mindestens im Vertrag und in der Erhöhungserklärung.
#4
Antwort vom 12. Januar 2016 | 13:18
Von
Status: Unparteiischer (9148 Beiträge, 4273x hilfreich)
ZitatNebenkostenpauschale. So steht es mindestens im Vertrag und in der Erhöhungserklärung. :
Wenn es sich wirklich um eine Nebenkostenpauschale handelt, dann möchte ich doch mal ein Fragezeichen an diese Erhöhung setzen. Wenn der Mietvertrag Januar 2015 mit dieser Pauschale abgeschlossen wurde, dann wird eine Erhöhung 3 Monate später auf Basis der Daten von 2013 und 2014 (also vor Abschluss des Mietvertrages) sehr problematisch sein. § 560 BGB direkt gibt zwar keine Einschränkungen in der Hinsicht, aber ich würde vermuten, dass eine solche Erhöhung nicht durchgehen wird.
Hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/betriebskosten2.htm gibts ein bischen was zur Erhöhung einer Betriebskostenpauschale. In diesem Fall müsste der Vermieter meiner Meinung nach noch zusätzlich erläutern, warum die Nebenkosten bei Abschluss des Mietvertrages offenbar zu gering vereinbart wurden. Und natürlich müsste er im Einzelnen aufschlüsseln, wie sich die Nebenkostenpauschale bei Abschluss des Mietvertrages auf die einzelnen Positionen verteilt hat und welche davon sich wie genau erhöht haben.
#5
Antwort vom 12. Januar 2016 | 13:24
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatZitat (von fb411476-100):Nebenkostenpauschale. So steht es mindestens im Vertrag und in der Erhöhungserklärung. :
Wenn es sich wirklich um eine Nebenkostenpauschale handelt, dann möchte ich doch mal ein Fragezeichen an diese Erhöhung setzen. Wenn der Mietvertrag Januar 2015 mit dieser Pauschale abgeschlossen wurde, dann wird eine Erhöhung 3 Monate später auf Basis der Daten von 2013 und 2014 (also vor Abschluss des Mietvertrages) sehr problematisch sein. § 560 BGB direkt gibt zwar keine Einschränkungen in der Hinsicht, aber ich würde vermuten, dass eine solche Erhöhung nicht durchgehen wird.
Hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/betriebskosten2.htm gibts ein bischen was zur Erhöhung einer Betriebskostenpauschale. In diesem Fall müsste der Vermieter meiner Meinung nach noch zusätzlich erläutern, warum die Nebenkosten
bei Abschluss des Mietvertrages offenbar zu gering vereinbart wurden. Und natürlich müsste er im Einzelnen aufschlüsseln, wie sich die Nebenkostenpauschale bei Abschluss des Mietvertrages auf die einzelnen Positionen verteilt hat und welche davon sich wie genau erhöht haben.
Danke sehr!
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