Nebenkostenerhöhung - habe ich durch Fristversäumnis die Forderung anerkannt?

21. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)
Nebenkostenerhöhung - habe ich durch Fristversäumnis die Forderung anerkannt?

guten Tag
ich habe vor 2 Monaten die Nebenkostenabrechnungen einer grösseren Baugesellschaft für das vergangene Jahr erhalten. Dabei gab es eine "Explosion" der Wassergebühren mit entsprechender Nachzahlung von ca 250 E und entsprechender Anpassung der Abschlagsbeträge pro Monat.
Es war wie üblich eine Widerspruchsfrist für diesen Kostenbescheid angegeben. Den habe ich aus verschiedenen Gründen versäumt. Es kann durchaus sein, dass diese Erhöhung unberechtigt ist Nachbarn sagten mir, dass sie Widerspruch und Klage über RA eingereicht haben auch über Mieterverein.
Meine Fragen: bin ich durch Fristversäumnis grundsätzlich jemand, der die Forderung anerkannt hat, auch wenn andere Mieter per Widerspruch und Klage zu einem Erfolg kommen? Wenn sich also herausstellen sollte, dass diese Forderung unberechtigt war? Kann ich dann nicht auch noch die Rückgabe der abgebuchten Forderungen verlangen? Es kann doch nicht rechtens sein, dass jemand unwideruflich gezahlt hat, wenn sich die Forderung später als unberechtigt erwiesen hat, nur weil er z.b. länger abwesend war und daher nicht fristgerecht widersprechen konnte. Hat man dann nicht Anspruch auf Gleichbehandlung?
danke für eine Beurteilung

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-- Editiert nouvaleur am 21.11.2012 21:54

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
bin ich durch Fristversäumnis grundsätzlich jemand, der die Forderung anerkannt hat, auch wenn andere Mieter per Widerspruch und Klage zu einem Erfolg kommen?


Was andere Mieter tun hat mit Ihrem Mietverhältnis nichts zu tun.

Üblicherweise hat der Mieter ein Jahr Zeit um Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen. Wenn er sie jedoch ohne Vorbehalt bezahlt hat, ist der Drops i.d.R. gelutscht.

quote:
Bitte bedenken Sie, dass örtlichen Mietervereine zusammen mit der Bundesregierung einen Mietspiegel für die Nebenkosten erstellt haben!


Der Betriebskostenspiegel ist lediglich eine Art Richtschnur, aber er ist nicht zu vergleichen mit dem Mietenspiegel, bei dem es Unter-, Mittel- und Oberwerte hat, die der Vermieter nach bestimmten Kriterien nicht überschreiten darf.

quote:
An diesem können Sie recht einfach überprüfen, ob Ihr VM versucht die NK deutlich zu überziehen.


Blödsinn. Der Vermieter berechnet nur die Kosten weiter, die die Wasserbetriebe abgerechnet haben. Er selbst hat auf die Höhe kaum einen Einfluß.

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