Nebenkostenerhöhung ohne Abrechnung / Untermieter

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
tina1988
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)
Nebenkostenerhöhung ohne Abrechnung / Untermieter

Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr

ich bräuchte mal dringend Hilfe :)

meiner Vermietern hat mich am Silversterabend angesprochen das ich ab diesem Jahr €20 mehr zahlen soll weil ja die ganzen Nebenkosten gestiegen wären. Das Problem ist das ich "Untermieterin" in einer Souterrain Wohnung bin die eig. noch zur Wohnung meiner Vermietern gehört und zahle meine Miete jeden Monat in BAR an die Vermieterin!
Ich wohne seit dem 01.07.2010 in der Wohnung und habe auch für dieses Jahr keine Abrechnung bekommen! Soweit mir bekannt ist haben wir für alle 4 Partein nur einen Gaszähler und es wird nach qm-Anzahl umgeschlagen wer was verbraucht hat, Strom und Wasserzähler haben wir alle seperat.
Ich warte jetzt erstmal bis ich es schriftlich von Ihr habe aber muss ich eine Nebenkostenerhöhung akzeptieren wenn ich garnicht schwarz auf weiß sehe das die Kosten tatsächlich gestiegen sind? Ich hab die befürchtung die will einfach noch mehr Geld schwarz bekommen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Mal ausprobieren:
Die Nebenkostenvorauszahlung kann nur aufgrund einer Abrechnung erhöht werden, damit hohe Nachzahlungen vermieden werden.

Sag doch mal, Du hättest gern die Kontoverbindung, da Du einen Dauerauftrag einrichten möchtest.
Bekommst Du für die Barzahlungen eine Quittung?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tina1988
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja ich lass mir das jeden Monat unterzeichnen!!
Ich glaub nicht das die mir eine Kontoverbindung geben wird es weiß ja keiner das die von mir in BAR die Miete bekommt und eine Abrechnung wird Sie sicherlich auch nicht erstellen können..

Naja werd es heut Abend mal ansprechen und wenn Sie dann beides verneint hat sich das ja für mich eig schon erledigt oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Möglicherweise besteht ein Recht auf bargeldlose Zahlung bei einem Dauerschuldverhältnis. Falls das hier keiner weiss, mal bei einem Profi abklären lassen.
Dieses Barzahlen monatlich wäre mir sehr lästig.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Möglicherweise besteht ein Recht auf bargeldlose Zahlung bei einem Dauerschuldverhältnis.

Sofern es nicht vertraglich vereinbart ist, kann ich niemanden dazu zwingen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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