Nebenkostenerhöhung um 30 Prozent innerhalb 2 Jahre

24. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
T.Erdmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenerhöhung um 30 Prozent innerhalb 2 Jahre

Hallo!

Für meine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 12 Parteien hat die Verwaltungsgesellschaft Anfang 2003 die Nebenkosten um 10 Prozent (= 10 Euro/Monat) erhöht und gestern erhalte ich einen Brief, daß die Nebenkosten für 2004 um weitere 20 Euro erhöht. Innerhalb von 2 Jahren muß ich damit 30 Euro bzw. 30 Prozent mehr bezahlen. Dabei ist meine Wohnung mit 1 Person und 67 qm schon die kleinste Wohneinheit. Um so viel kann Wasser und Müllabfuhr gar nicht gestiegen sein wenn man das auf das Jahr und alle Parteien zusammen umrechnet.

Außerdem befürchte ich, daß für 2 leer stehende Wohnungen keine Umlagen gezahlt werden müssen, obwohl diese Wohnung in Besitz sind und nur leer stehen. Die Ausfälle aus diesen Wohnungen soll wohl auf alle anderen umlegt werden.

Meine Fragen sind daher:
1. Darf die Verwaltungsgesellschaft eine Erhöhung in diesen Ausmaß und innerhalb so kurzer Zeit vornehmen?
2. Muß ich bei Einspruch trotzdem erst einmal zahlen und darf ich eine detailierte Aufstellung aller Kosten verlangen und muß erst nach der Aushändigung zahlen?
3. Sind leerstehende Wohnungen von Nebenkosten wie Müllabfuhr, Schneeräumdienst, etc. befreit nur weil die Wohnung leer steht und die Besitzer nicht darin wohnen? Und darf dann der Ausfall auf andere umgelegt werden?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,
T. Erdmann

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

zu 1.: Eine Begrenzung der Erhöhung von Nebenkosten gibt es nicht. Wenn die Nebenkosten tatsächlich entsprechend angestiegen sind, dürfen sie auch so stark erhöht werden.
zu 2.: Eigentlcih müsstest Du doch sowieso eine Nebenkostenabrechnung einmal pro Jahr bekommen. Die enthält doch so eine solche detaillierte Aufstellung, sollte sie jedenfalls. Daneben hast Du das Recht, einen Einblick in die Rechnungen zu bekommen. Die Zahlungen solltest Du nicht einfach aufgrund von Vermutungen einstellen, denn besonders die Heizkosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
zu 3.: Leerstehende Wohnungen sind nicht von den Nebenkosten befreit. Diese müssen durch den Vermieter getragen werden.

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#2
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
was steht denn im Mietvertrag zwecks NB?
Normal hat jeder einen Stromzähler, Wasseruhr, Heizungszähler etc. die jährl. abgelesen werden. D.h. dieser Bestand wird dir berechnet. Wenn die NB allerdings inkl. sind,dann fordere eine detallierte Rechnung an und die genaue Begründung der Erhöhung. Leerstehende Wohnung haben keine NB die müssen abgerechnet werden.
Erst einmal nicht zahlen bevor du genaue Unterlagen vorliegen hast. Aber im allgemeinen haben sich die NB in den letzten 2 Jahren sehr erhöht. Man kann mittlerweile davon ausgehen,daß fast 45% der Kaltmiete an NB dazu kommen. Ist leider so!

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#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Die Bedingungen sind bekanntlicherweise
bei einer Eigentümswohnung anders, als bei
der Mietwohnung.

Die Hausverwaltung muss natürlich die
Rechnungen offenlegen und die Kosten nachweisen.
In der jährlichen Eigentümerversammlung
wird dann die Abrechnung von den Eigentümern "abgesegnet".
So wird es auch bei euch sein.
Die Hausverwaltung wird also nicht beliebig
die Kosten hochsetzen. Einzig die Verwaltungsgebühr kann sie in gewissem Rahmen
bestimmen.
Ansonsten, wie hh schon sagte,
es ist klar, dass die Nebenkosten auch für
leerstehende Wohnungen von den Eigentümern gezahlt werden.

All das geht aber aus der Jahresabrechnung hervor.

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#4
 Von 
T.Erdmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für euer Feedback!

Die genaue Aufteilung der Nebenkosten wurden bisher nie verschickt und auch nicht ausdrücklich offen gelegt. Gewisse Nebenkosten bzw. eine gewisse Höhe akzeptiere ich auch. Nur wenn dann von jeder der 12 Parteien pro Jahr auf einmal mindestens 120 Euro (120 Euro sind es bei mir mit der kleinsten Wohnung) mehr gefordert werden (in 2003 geschehen) sind das ja schon mindestens 1440 Euro, eher mehr, da die anderen Wohnungen größer und mehere "Bewohner" haben. Dann ein Jahr später noch mal 240 Euro im Jahr mehr (für mich mit der kleinsten Wohnung) macht dann noch einmal für das ganze Haus mindestens 2880 Euro. Also innerhalb von 2 Jahren 4220 Euro mehr... So viel kann Abwasser und Müllabfuhr nicht gestiegen sein. Daher wundert es mich. Und ich weiß halt, daß die Eigentümer der leerstehenden Wohungen keine Nebenkosten, Rückstellungen für größere Reparaturen etc. zahlen mit der Begründung, daß sie ja nicht dort wohnen. Daher denke ich, daß die Verwaltung jetzt versucht die ausgefallenen Kosten aus 2003 als die Wohungen der Eigentümer leer standen, auf die anderen umzuwälzen. Daher die sehr hohe Erhöhung.

Bei der letzten Eigentümerversammlung (keine 4 Wochen her!) wurde übrigens noch kein Wort von dieser Erhöhung um 20 Prozent erwähnt. Und da hätte eigentlich die große Erhöhung schon absehbar sein müssen. Alles sehr komisch...

Vielen Dank für euer Feedback!

Gruß, T. Erdmann

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Selbstverständlich müssen die Eigentümer der leerstehenden Wohnungen auch entsprechende Nebenkosten tragen.

Wenn jedoch eine Umlage nach Anzahl der Bewohner (z.B. bei Müllgebühren) vereinbart ist, dann fällt für eine leerstehende Wohnung nichts an.

Als Eigentümer hast Du das Recht, jederzeit Einblick in die Rechnungsunterlagen der Verwaltung zu nehmen. Zu einer ordentlichen Verwaltung gehört auch die Abrechnung der Nebenkosten entsprechend verschiedener Positionen, so dass man genau erkennen kann, welche Kosten wie gestiegen sind und sie die Verteilung erfolgt.

Für eine Erhähung des Wohngeldes ist eine entsprechende Genehmigung des Wirtschaftsplanes auf der Eigentümerversammlung erforderlich.

Die Zahlungen kannst Du trotzdem nicht einstellen, da das Wohngeld von der Verwaltung nur treuhänderisch verwaltet wird. Die dann anfallenden Zinsen, Gebühren usw. werden wieder auf die Eigentümer umgelegt.

Aber vielleicht könnt ihr Euch eine neue Verwaltung wählen.

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