Nebenkostenerhöhung wegen Kündigung / Fehlendes Eintragen des zweiten Mieters
Gute Abend.
Ich habe mal eine Frage.
Wenn man nun den Mietvertrag Ende Dezember gekündigt hat, zum 31.03., ist es dann rechtens, dass der Vermieter eine Nebenkostenerhöhung von 50 Euro bei sonst 100 Euro verlangt?
Vorher gab es noch keine Jahresabrechnung, sodass er seine "Annahme" nicht mit Verbrauchszahlen unterstützen kann.
Kann man als Mieter
weigern, diesen Aufschlag von 50% hinzunehmen?
Eine schriftliche Mitteilung der Erhöhung gibt es übrigens nicht, das müsste doch eigentlich?
Ich habe auch gelesen, dass so eine Erhöhung immer vor dem neuen Abrechnungszeitraum kommen muss. Ist Anfang Januar dann nicht zu spät, oder gilt wegen der Kündigung eine Ausnahme.
Und eine zweite Frage, ich hoffe die darf man hier im Thread direkt mitstellen?
Es geht darum, dass mit dem Vermieter vereinbart war, dass eine zweite Person in die Wohnung zuzieht, Umzug ist abgeschlossen und man hat ihm alle Daten zukommen lassen mit Personalausweiskopie und so weiter.
Er hat zugestimmt und gesagt er trägt die Sachen im Mietvertrag ein und lässt es dem Mieter dann zukommen.
Jetzt allerdings weigert er sich im Nachhinein, die Person einzutragen, was er bis dahin unter den Tisch fallen lassen hat, weil der Mieter der Nebenkostenerhöhung widerspricht und weil eine Kündigung raus ist und er meinte: "Für 3 Monate mache ich mir da keine Arbeit mehr mit neuem Vertrag, ist ja eh gekündigt. Keine Lust."
Dieser Vertrag ist aber notwendig für bestimmte staatliche Gelder für den Mieter.
Wer ist jetzt im Recht?
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Nebenkostenerhöhung wegen Kündigung / zweite Frage
26. Januar 2012
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Frage vom 26. Januar 2012 | 20:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenerhöhung wegen Kündigung / zweite Frage
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#2
Antwort vom 26. Januar 2012 | 20:47
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 5x hilfreich)
Was würdest du nicht machen? Zahlen?
Natürlich liegen da Mehrkosten vor, allerdings war mit ihm mündlich abgesprochen, dass bis zur ersten Nebenkostenabrechnung erstmal keine Erhöhung für die zweite Person kommt, weil das ja auch so passen könnte.
Er will die zweite Person ja nicht eintragen, folglich wohnt sie offiziell nicht hier, also hat er auch keinen Grund für 50 Euro mehr, oder?
01. Juli.
Er meinte die Nebenkostenabrechnung kommt erst in den nächsten Monaten.
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#4
Antwort vom 26. Januar 2012 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Er will die zweite Person ja nicht eintragen, folglich wohnt sie offiziell nicht hier <hr size=1 noshade>
Das ist eine unzulässige Schlussfolgerung. Natürlich wohnt die Person in der Wohnung. Hier liegt ein Fall des § 553 BGB vor, aus dem kein Anspruch abgeleitet werden kann, dass die aufgenommene Person auch in den Mietvertrag aufgenommen wird.
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#5
Antwort vom 26. Januar 2012 | 21:27
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 5x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Das ist eine unzulässige Schlussfolgerung. Natürlich wohnt die Person in der Wohnung. Hier liegt ein Fall des § 553 BGB vor, aus dem kein Anspruch abgeleitet werden kann, dass die aufgenommene Person auch in den Mietvertrag aufgenommen wird. <hr size=1 noshade>
Hier geht es ja zum Teil um Untervermietung.
Reicht in dem Falle ein mündliches Einverständnis des Vermieters, dass sie hier wohnen darf bei mir in der Wohnung, oder brauche ich etwas schriftliches?
Danke schonmal für eure Antworten bis jetzt.
Ist denn das Nichtzahlen der Nebenkostenerhöhung in Ordnung, oder mache ich da etwas falsch?
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