Vor kurzem erhielt ich einen Brief meines Vermieters (Hausverwalter):
... "Durch innerbetriebliche Umstrukturierung wurde leider übersehen, dass in den letzten Jahren keine Abrechnung erstellt wurde." ...
So, und nun habe ich 4 Jahresabrechnungen (Zeitraum 1.5.1998 - 30.4.2002) in den Händen von jeweils ca. €440,00 Nachforderungen mit Ratenzahlungseinräumung in Höhe von €250,00/mtl.(insgesamt: €1862,93).
Darf er überhaupt eine Nachforderung für so einen langen Zeitraum stellen?
Nebenkostennachforderung für 4 Jahre
Fragen zur Miete?
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Hallo Dennis,
seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 sind auch die Vermieter aus dem frei finanzierten Wohnungsbau verpflichtet, dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch auf Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter verwirkt.
Nur wenn der Vermieter Gründe für seine Verspätung anführen kann, die er nicht zu verteten hat, kann diese Frist verlängert werden. Diese liegen im wesentlichen dann vor, wenn die Abrechnungen von Versorgern verspätet eingehen.
Hier führt der Vermieter aber unzulässigerweise seine organisatorischen Mängel als Begründung auf, so dass m.E. nur die letzte Abrechnung bis zum 30.04.2002 gültig sein dürfte.
mfg gruwo
Korrektur: sofern die Abrechnung bei Ihnen nach dem 30.04.2003 eingegangen ist, wäre keine Abrechnung gültig.
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Vielen Dank Gruwo.
Die Abrechnungen kamen am 27.06.2003, also auch zu spät für den Zeitraum 1.5.2001-30.4.2003.
Soll ich jetzt einfach nicht bezahlen, mit dem Hinweis auf die Mietrechtsreform, oder muß ich das mit einem Anwalt durchboxen?
Gruß
Dennis
Korrektur:
muß natürlich
...Zeitraum 1.5.2001-30.4.2002...
lauten.
Dennis
"Soll ich jetzt einfach nicht bezahlen, mit dem Hinweis auf die Mietrechtsreform, oder muß ich das mit einem Anwalt durchboxen?"
Kommt auf die Einsicht deines Vermieters an. Du solltest deinen Widerspruch auf jeden Fall schriftlich begründen. Eigentlich sollte das reichen, sonst-> Anwalt
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