Hallo,
hier ist ein sehr tückischer Fall. Ich hoffe auf Unterstützung.
Ein Gewerbetreibender hat 1994 ein Büro angemietet. ( Vermieter altes Ehgepaar). Er haat den Vertrag selbst ausgefüllt. Nun folgten Jahrelang Nebenkostenabrechnungen, die immer Kommentarlos und anstandslos bezahlt wurden.
Diesem Mieter wurde 2010 das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf gekündigt (er war nicht sehr begeistert). Aufgrund von vielen familiären Schicksalsschlägen wurde die Nebenkostenabrechnung für 2009 erst im Oktober verschickt.
Nun hat er erstmal die Zahlung verweigert. Heute kam ein Brief mit der Aussage, die Abrechnung wäre falsch. Er würde sich auf den Mietvertrag berufen und dort würde der Punkt Versicherungen, Abwasser und allgm. Strom nicht angekreuzt sein und somit auch nicht umlagefähig.
War 1994 (Vertragsbeginn) überhaupt schon Abwasser und allgem. Strom in den Nebenkosten? Wie verhält es sich mit den Versicherungen? Gibt es vielleicht ein Gesetz, dass wenn man stillschweigend jahrelang diese Kosten bezahlt hat, diese auch annerkennt?
Wie kann man sich hier verhalten?
ich hoffe Ihr konntet einigermassen folgen. Bin echt ratlos.
Freundliche Grüsse
Carpet
-- Editiert am 17.01.2011 19:39
Nebenkostennachzahlung Gewerbe, Mieter zahlt nicht
17. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2011 | 19:26
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 6x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung Gewerbe, Mieter zahlt nicht
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. Januar 2011 | 21:14
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 133x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>War 1994 (Vertragsbeginn) überhaupt schon Abwasser und allgem. Strom in den Nebenkosten? Wie verhält es sich mit den Versicherungen? <hr size=1 noshade>
Ja, diese Positionen waren schon immer grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten. Nützt aber dem Vermieter wenig, weil er nur die Betriebskosten abrechnen kann, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn der Mieter seine Abrechnungen jahrelang nicht richtig angeschaut und anstandslos gezahlt hat, ändert dies m.E. nichts an der Vertragsgrundlage.
Allerdings hat der BGH auch schon verschiedentlich in der langjährigen unwidersprochenen Zahlung nicht vereinbarter Betriebskosten eine stillschweigende Vertragsänderung gesehen (VIII ZR 146/03 vom 07.04.04 -siehe auch Antwort von Sassy2, XII ZR 35/00 vom 29.05.2000). Verlassen würde ich mich darauf nicht, es wird sehr auf die richterliche Einzelfallwertung ankommen.
Wenn es um Beträge geht, um die sich angesichts des inzwischen beendeten Mietverhältnisses zu streiten lohnt, würde ich das nicht ohne Detailprüfung durch einen Fachanwalt angehen.
-----------------
""
-- Editiert am 17.01.2011 21:16
-- Editiert am 17.01.2011 21:18
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#3
Antwort vom 17. Januar 2011 | 21:23
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 3x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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