Nebenkostennachzahlung - Ist das Rechtens oder wurde hier betrogen?

17. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung - Ist das Rechtens oder wurde hier betrogen?

Hallo,

ich habe im Dezember 2008 die Nebenkostenabrechnung für 2007 + 2008 bekommen. 2007 warens 51,57€ und 2008 85,79€. Es waren keine Detalieren Abrechnungen so das ich diese nicht annahm und eine detalierte anforderte.

Heute bekam ich diese zurück (16 Seiten dick beide). Plötzlich erschien aber höhere Zahlen als die von der Alten Rechnung.

2007:171,38€ + 2008: 338,45€

Was ist da passiert? Ist das Rechtens oder wurde hier betrogen?

Gruß Mark

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30 Antworten
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#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 364x hilfreich)

quote:
Was ist da passiert? Ist das Rechtens oder wurde hier betrogen?

Das kannst nur Du nach Prüfung der Unterlagen entscheiden.
Daher setzte ich mal voraus dass die Nebenkosten korrekt abgerechnet wurden!

Vielleicht wurde bei der Erstellung ein Fehler zu Deinen Gunsten gemacht, der jetzt entdecke und korrigiert wurde!
Da hast Du leider Pech gehabt, da Du dies durch die (berechtigte) Nachfrage quasi iniziert hast!

Allerdings gilt, dass für die Nebenkosten 2007 die Frist am 31.12.2008 abgelaufen ist.
Hier können keine höheren Kosten geltend gemacht werden! Es bleibt bei den 51,57 €. Glück gehabt!
Für 2008 allerdings schon!

JJ

-- Editiert am 17.04.2009 20:28

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch geht bis 31.12. aber das ist eines von vielen Seltsamen Dingen in Bezug auf die Abrechnung.Ich bin echt am Verzweifeln wie ich jetzt vorgehe. Weil wie kann es sein das man 2007 von 51,57€ plötzlich jetzt auf 171,38€ kommt. Ich bin bald der Meinung das hier Hochgradiger Betrug vorliegt.

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ich werde am Montag mal zu einem Beratungsgespräch gehen und das nachkontrollieren lassen. Vielleicht habe ich ja sogar Recht. Dann kann ich immer noch Rechtlich vorgehen. Mal schauen

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#6
 Von 
suzuki3838
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich würde das mal von einem Anwalt kontrollieren lassen,dann weißt du genau woran du bist.
Aber die von 2007 musst du nicht mehr nachzahlen nur den ersten Betrag.
Lass dich beraten denn die Anwälte haben da mehr Durchblich und dann viel Glück!

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4099 Beiträge, 624x hilfreich)

Die NK-Abrechnung von 2007 ist zu zahlen, da die NK-Abrechnung im Dez. 2008 kam!!!!!!!!

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#8
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber die neue NK 2007 ist mit Datum 16.04.2009 Datiert. Greift das dann auch noch?

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#9
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich habe heute die Sache ans Hartz4 Amt abgegeben. Der Sagte mir auch das 2007 nicht zu zahlen ist und das bekomm ich auch schriftlich. 2008 wird geprüft, da bekomm ich Bescheid. Mal Abwarten was jetzt passiert

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#10
 Von 
PeraXue
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch eine frage zu meiner Nebenkostenabrechnung.

am 16.10.2007 bekam ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.06 - 31.12.06 zugesandt ich legte aufgrund von Unstimmigkeiten in der Abrechnung Widerspruch ein. am 18.04.2009 erhielt ich dann ein Mahnbescheid mit der Zahlungsaufforderung in höhe von 328,51 Euro die Hauptforderung der NK 252,16 würde es sich lohnen hier Widerspruch einzulegen oder was soll ich tun.

Danke für euren Rat

Gruß Pera

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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

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#12
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das ist falsch. Du hast die Abrechnung rechtzeitig bekommen, d.h. du mußt zumindest den ursprünglichen Betrag in Höhe von 51,57 Euro zahlen.


Der vom Amt sagt ich muss nicht zahlen, da Sie die Ursprungsrechnung nicht anerkannt haben.Ich bin echt mal gespannt was da zurückkommt und ob mein Vermieter letztentlich mich vor Gericht zerrt.

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#13
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

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#14
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Hartz4 Amt, wovon ich leider Lebe

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#15
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 623x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

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#17
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ich bin Optimistisch das ich es dazu kommt das ich 2007 nicht zahlen werde und 2008 nur die Ursprungssumme von der alten 2008 Abrechnung die ich zuerst bekommen habe (die neue ist ja 338€). Das wird notfalls der Richter entscheiden den darauf lass ich es jetzt hinauslaufen.

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#18
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

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#19
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist die Sache mir wert hauptsache mein Vermieter bekommt mal einen Denkzettel in Sachen Mieter Verarschen....

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#20
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

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#21
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Und? Ist mir Egal....Ich kann nix dafür wenn ich überhöhte Rechnungen bekomme, die nicht richtig ausgelegt sind. Sorry aber auch als Hartz4 Mensch hat man Rechte.

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#22
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 364x hilfreich)

quote:
Und? Ist mir Egal....

Du machst es also, weil es Dir zusteht! Oder?

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#23
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Weil es mir zusteht und 2. weil ich keinen Bock habe für die Fehler anderer Leute Gerade zu stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Es muß ein Termin beim Verwalter zur Einsichtnahme in die Belege vereinbart werden. Dort werden sie geprüft. Wenn DANN Ungereimtheiten auftreten kann Einspruch eingelegt werden


Versteh ich nicht.....welcher Verwalter? Ich muss das per Rechtsanwalt klären was anderes versteht der nicht. Nix Verwalter - Brechstange!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

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#27
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#29
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#30
 Von 
Mabra41
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Ich werde mich wieder melden wenn ich etwas mehr weiss.

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