Hallo zusammen,
ich habe folgende Gemengelage (vereinfacht dargestellt und trotzdem noch ziemlich kompliziert):
3er-WG aus Person A, B, C
Es geht um eine Nebenkostennachzahlung für den Abrechnungszeitraum 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 über ca. 800 Euro.
Mietvertrag wird von allen gemeinsam und gleichberechtigt unterschrieben, Wechsel von einzelnen Mietern werden über Vertragsergänzungen festgehalten.
Person A hat über den gesamten Abrechnungszeitraum in der Wohnung gewohnt.
Person B wurde am 1.3. 2015 duch Person D ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein neuer gemeinsamer Mietvertrag für Persona A, C und D aufgesetzt
Person C wurde am 1.5. 2015 durch Person E ersetzt, was durch eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag festgehalten wurde.
Ablesungen oder dergleichen fand bei keinem Mieterwechsel statt.
Nun weigert sich Person B ihren Anteil der Nebenkostennachzahlung zu zahlen, unter anderem weil die Vermieter immer noch die Kaution von Person B einbehalten. Der Vermieter verlangt nun den Gesamtbetrag der Nebenkostennachzahlung von den jetzigen Vertragspartnern, nämlich Person A, D und E.
Die Vertragspartner sind natürlich gesamtschuldnerisch haftbar, jedoch standen Person D und E niemals mit Person B in einem gemeinsamen Vertragsverhältnis. Sind Person D und E tatsächlich mithaftbar für dei gesamte Summe? Können die Vermieter die Zahlung des Anteils von Person B überhaupt fordern, wenn sie noch die Kaution haben und das mit dieser verrechnen könnten.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Nebenkostennachzahlung WG ehemalige Mitbewohner
Der Vermieter kann aber muß nicht die Kaution mit der Nachzahlung verrechnen. Allerdings erst nach Ende eines Mietverhältnisses und nicht, während es noch läuft.
Mir ist nur nicht ganz klar, wieso Person B vom Vermieter eine Kaution haben will. Das Mietverhältnis existiert doch noch, ergo müßte die Kaution beim Vermieter bleiben, während die verbliebenen Mieter bzw. die Neumieter an B ihre Kaution bzw. Kautionsanteil, wenn keine Forderungen mehr offen sind, zahlen müßten.
-- Editiert von Anjuli123 am 11.11.2015 10:25
Zitat :Mir ist nur nicht ganz klar, wieso Person B vom Vermieter eine Kaution haben will. Das Mietverhältnis existiert doch noch,
Wenn ich das richtig verstanden habe, existiert das Mietverhältnis mit A,B,C seit dem 1.3. nicht mehr und eine Kautionsabrechnung wäre nach über 6 Monaten längst fällig. Es existiert seitdem ein neues Mietverhältnis mit A,C,D, da ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde. Bei solch fließenden Übergängen wird's aber meistens sehr kompliziert, da der Vermieter die komplette Kaution an irgendeinen der Hauptmieter auszahlen kann. Das heisst er kann die Kaution aus dem Mietverhältnis A,B,C an A auszahlen bzw. mit seiner Kautionsforderung aus dem Mietverhältnis A,C,D gegen A verrechnen.
Eine Kautionsabrechnung müsste meiner Meinung nach aber dennoch durch den Vermieter erstellt werden. Und natürlich muss der Hauptvermieter eine Nebenkostenabrechnung für das Mietverhältnis A,B,C getrennt von einer Abrechnung des Mietverhältnisses A,C,D erstellen. Wie er das ohne Ablesewerte hinbekommt, ist sein Problem. Er hat durch den Abschluss des neuen Mietvertrages mit A,C,D diese Situtation geschaffen. Ob er Zukunft jedoch noch weiteren Änderungen des Mietvertrages zustimmen wird, mag bezweifelt werden. Begeistert ist der Vermieter sicher nicht, wenn er jetzt von A,B,C verklagt wird.
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Wechsel von einzelnen Mietern werden über Vertragsergänzungen festgehalten.
und was steht da drin ?
Vermutlich irgendetwas von "mit allen Rechten und Pflichten".
Nein, lediglich die Vereinbarung, dass der Mieter wechselt. Einer zieht aus, ein neuer zieht ein, alle übrigen inkl. Vermieter stimmen dem Wechsel zu.
Und jetzt?
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