Nebenkostennachzahlung - Widerspruch eingelegt, seitdem nichts gehört

26. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Pefi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung - Widerspruch eingelegt, seitdem nichts gehört

Hallo alle zusammen!

Ich habe da mal eine rechtliche Frage.

Und zwar habe ich letztes Jahr im Dezember eine Nachzahlung bezüglich Heizkosten in Höhe von ca. 800€ bekommen! Da diese definitiv nicht sein kann, habe ich schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein Wiederspruch eingelegt. So, jetzt schreiben wir mittlerweile Juni 2007 und ich habe bis heute nichts gehört. Im Gegenteil, die stehen heute wieder auf Matte und lesen erneut die Heizung ab!

Nun meine Frage:
Gibt es da auch eine Verjährungsfrist nachdem ich schriftlich per Eisnchreibeng Einspruch eingelegt habe.

Ich danke vorab für die Hilfe!

MfG

Pefi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Im Gegenteil, die stehen heute wieder auf Matte und lesen erneut die Heizung ab!

Warst Du der Meinung, Du brauchtest jetzt überhaupt keine Heizung mehr zu bezahlen ?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... warte mal - die forderung wird mit der neuen abrechnung sicher wieder auf dem tisch sein. ansonsten: verjährungsfrist wie üblich 3 j.

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#4
 Von 
mauselinchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen habe heute die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten.Zuvor möchte ich noch sagen habe vorher in einem Haus gewohnt und wusste was ich Zahlte und braucht auch nix nachzahlen habe immer noch ein Guthaben erhalten.
So nun zu meinem Fall Einzelabrechnung von Heizkosten hier sehe ich nicht einmal die Ablesewerte der einzelnen Heizkörpern nur wird hier von 166 m2 Wohnfläche geschrieben obwohl ich nur 84 m2 bewohne, noch zusagen es ist ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnparteien und wohne erst seit 1.11.2006 drin.Wie kann ich mich da verhalten. die Kosten die dort beschrieben stehen habe ich in ein großes Haus von mehr als 18 m2 Wohnfläche mal bezahlt. Was müsste ich tun.

Vielen Danke Mauselinchen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

und diese dann Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen lassen.

Das wird aber noch lustig.

:grins:

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