Nebenkostennachzahlung?

17. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
angie-lott
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung?

Hallo,

folgender Fall: Der Mieter macht den Vermieter im November 2004 darauf aufmerksam, dass die Heizung im Bad nicht funktioniert (das Bad ist ein Gemeinschaftsbad von mehreren Mietern) und kürzt daraufhin die Miete. Vermieter beschwert sich, schreibt kräftig Mahnungen, setzt die Heizung in Stand (sie funktioniert genau 3 Tage, dann nicht mehr). Zusätzlich kommt hinzu, dass die anderen Mieter, die das Bad ebenfalls nutzen ständig im Winter das Fenster im Bad aufreißen. Sobald man mal das Bad (in den paar Tagen wo wie Heizung funktioniert hat) aufheizt, drehen diese die Heizung wieder ab. Kurz gesagt, man friert sich den ganzen Winter den Arsch ab. im Frühling 2005 kündigt man die Wohnung. Jetzt schickt der Vermieter einen Nebenkostennachforderung (insbesondere die Heizkosten sind immens hoch).

Muss diese Nachforderung gezahlt werden, auch wenn der Vermieter oft genug darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Heizung nie funktioniert? Leider wurde der zurückbehaltene Mietanteil damals doch noch nachbezahlt, weil wir uns Ärger sparen wollten. War das ein Eingeständnis, dass doch alles in Ordnung wäre?

Zur weiteren Erläuterung:
22qm-Appartment
185Euro Kaltmiete
65Euro Nebenkosten

fast 100Euro sollen für 10 Monate, die man im Jahr 2005 drin gewohnt hat, nachbezahlt werden.

dafür im Winter im Bad eine Temperatur von ca. 14Grad (dort sollte man baden), heißes Wasser erst, nachdem man es 3 Minuten laufen ließ.

Zusätzlich stehen noch 2 Monatsmieten aus, die wir noch nicht gezahlt haben, da der Vermieter nicht bereit war einen der vorgeschlagenen Nachmieter zu nehmen. Müssen wir das auch noch zahlen?

Ich finde, dass dieser Geldhai allmählich genug Geld bekommen hat. Dem muss man nicht noch mehr in seinen Rachen werfen.

Weiß jemand Rat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Nebenkosten für 2004 und 2005 sind noch nicht verjährt und müssen ggf. gezahlt werden.

100 Euro Nachzahlung ist bei 65 Euro Vorauszahlung nicht unbedingt unrealistisch.

Gleiches gilt für die beiden Mieten. Der VM muss keinen Nachmieter akzeptieren. Deshalb müßt ihr bis zum Ende des Mietverhältnisses Miete bezahlen.

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#2
 Von 
angie-lott
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde 75 Euro Nebenkosten für ein 22qm-Zimmer schon sehr unrealistisch. Mal ein kleiner Vergleich. Die Wohnung gehörte ja meinem Mann als wir noch getrennt lebten. In meiner damaligen Wohnung (fast 40qm) habe ich im Monat 25Euro Nebenkosten gezahlt und habe noch einiges an Geld zurück bekommen. Bei unserer neuen Wohnung (knapp 55qm) zahlen wir im Monat nur 45Euro Nebenkosten. Ich zweifle nicht daran, dass ihm diese Kosten tatsächlich entstanden sind, sondern ich prangere an, dass sie so immens hoch sind und er als Vermieter nichts dagegen tut, obwohl wir ihn damals darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Heizung kaputt ist etc.

Mietschulden werden wir nachzahlen, aber die Kosten für die Nebenkosten werden wir uns sicher noch streiten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Lassen Sie Ihren Ex-Vermieter einen Mahnbescheid schreiben, dem Sie widersprechen.
Dann geht die Geschichte vor Gericht.
Ich drück Ihrem Ex-Vermieter schon mal die Daumen.
Das ist rein fiktiv meine Meinung.

Det11

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Da kann ich Det11 nur recht geben! Ich denke schon das der Vermieter im Recht ist. Sofern die Belege zur Nk-abrechnung und deren Berechnung richtig sind! Was alles NK. sind regelt sich aus dem Mietvertrag. Wie will ein Vermieter denn im einzelfall die Nk in Ihrem sinne Umlegen? Beispiel: Sie Wohnen im Miethaus mit einer Grundstücksfläche von 200qm. Anteilig legt der Vermieter die Kosten für die Grundsteuer auf Ihre Wohnung um. Sagen wir mal 30qm Wohnung Grundsteuer 150 euro. Macht 40 euro pro Jahr. Das geht ja in ordnung. Nun wohnen Sie aber in einer gleich grossen Wohnung mit einem 4000qm Grundstück. Wie sieht den nun die Rechnung aus? Zu der Haltung Ihrer Mitmieter was die Heizung angeht, da kann der Vermieter nu wirklich nix für! Und ne kaputte Heizung berechtigt Sie allenfalls dazu die Miete solang zu mindern bis der Schaden behoben ist. Wobei in diesem Fall auch noch die anderen Nutzer des Bades zu berücksichtigen währen... Und was soll der Vermieter gegen die Rechnungen machen die durch das Haus entstehen? Weinen?
Also auch von mir - mal alle fünfe grade sein lassen - Als vermieter sage ich Ihnen das es nicht gerade einfach ist sich mit Leuten auseinandersetzen zu müssen die nur Zoff wollen! BEIDE Seiten müssen fair miteinander umgehen. Schliesslich ist ein solches Vertragsverhätniss auf BEIDERSEITIGEM vertrauen aufgebaut.
findus

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