Nebenkostennachzahlung als Untermieter?

30. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
sablo1512
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung als Untermieter?

Hallo, Person X wohnt in einer WG. Person Y als Hauptmieterin hat Kosten wie eine Verlängerung des Internetvertrags (85€) auf ihre Untermieter abgewälzt, sowie Anfang des Jahres die Nachzahlungen für Strom und Wasser auf Untermieter die nicht mehr dort wohnen.
Vertraglich ist im Untermietvertrag eigentlich garnichts festgehalten, bis auf „Zusatzvereinbarung zwischen Vermieter und Hauptmieterin", dazu natürlich alle Namen wer geht und wer kommt.

Es gibt keine Nebenkosten-Regelung im Untermietvertrag es handelt sich um einen monatlichen Festbetrag 220€ inklusive allen Kosten. Dies steht allerdings auch nicht im Vertrag, wurde mündlich beim Einzug und in der Wohnungsanzeige so beschrieben.
Wenn also die Hauptmieterin Nebenkosten in welcher Art auch immer mit ihren (2 Untermieter) teilen will, sind die dazu verpflichtet? Den Hauptmietvertrag mit dem Vermieter hat Person X ja nie unterschrieben & welche überteuerten Verträge die Hauptmierin abschließt ist ja auch nicht sein Bier. Da mit Sicherheit Anfang nächsten Jahres, wenn Person X schon ausgezogen ist eine neue Kostenabrechnung kommt, möchte Sie nur wissen ob Die sich dann rechtlich weigern kann.

So schreibt es das Internet:

„Wichtig ist insoweit außerdem, dass es eine Umlagevereinbarung im Untermietvertrag gibt. Fehlt eine solche Vereinbarung z.B. weil eine nur die Kaltmiete ohne Nebenkostenumlage vereinbart ist,trägt der Mieter die Kosten und Lasten der Untervermietung, § 535 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)."

Vielen Dank für jede Hilfe!
LG

-- Editiert von sablo1512 am 30.06.2022 07:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39232x hilfreich)

Auch wenn - so wie hier - eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde, kann diese Pauschale erhöht werden.
Der Vermieter muss das dann nur rechtlich sauber begründen.

Und eine Nachberechnung dürfte hier nichtig sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30472 Beiträge, 5443x hilfreich)

Festbetrag 220,- incl. aller Kosten stand in der Anzeige und wurde mdl. bei Einzug vereinbart? Das klingt nach Pauschalmiete. Seit wann wurde von X mtl. 220,- bezahlt?

Was meinst du mit ---hat Kosten abgewälzt---? Hat Y eine Forderung schriftlich geltend gemacht ?

Zitat (von sablo1512):
Wenn also die Hauptmieterin Nebenkosten in welcher Art auch immer mit ihren (2 Untermieter) teilen will, sind die dazu verpflichtet?
Klingt bisher nicht so.
Zitat (von sablo1512):
Zusatzvereinbarung zwischen Vermieter und Hauptmieterin
Was steht denn dort drin?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9684 Beiträge, 4411x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auch wenn - so wie hier - eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde, kann diese Pauschale erhöht werden.
Nur dann, wenn dies explizit im Mietvertrag so vorgesehen ist, siehe § 560 (1) BGB. Insoweit wäre also schon wichtig, was denn dazu im Untermietvertrag steht.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Vermieter muss das dann nur rechtlich sauber begründen.
Bei einer Festmiete wird das extrem schwierig. Erstmal müsste sauber begründet werden, welcher Anteil der Miete überhaupt für die Nebenkosten vorgesehen wird. Danach braucht's eine Nebenkostenabrechnung.

Wenn der Untervermieter mit in der WG lebt, wäre es vermutlich einfacher mit dem erleichterten Kündigungsrecht zu kündigen und dann einen neuen Untermietvertrag mit einem im Zweifel neuen Mieter zu den gewünschten Konditionen abzuschließen.

1x Hilfreiche Antwort

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