Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Vermieter schließt Mietvertrag mit Personen a, b und c ab (WG).
Nach und nach ziehen a, b und c aus und dafür ziehen nach und nach d, e und f ein. Da dies nicht auf einmal, sondern nach und nach geschieht, wird kein neuer Mitvertrag aufgesetzt, sondern auf zusätzlichen Anhängen vermerkt, dass d ab Datum X für a einzieht, e ab Datum Y für b und folglich f ab Datum Z für c. Alles unterschrieben von Vermieter, jedem Mieter, mit Datum, Anschrift und allem.
Nach einer Weile passiert wieder das selbe, d, e und f ziehen nach und nach aus, g, h und i ziehen ein. Geregelt wird das alles wie vorher, mit neuen Anhängen, g zieht für h ab Datum XXX ein etc.
Nun wird es interessant: jetzt bekommen g, h und i eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter, die auch auf ihre Namen ausgestellt ist. Allerdings für einen Zeitraum, in denen klar und deutlich d, e und f in der Wohnung gewohnt haben. G, h und i kontaktieren Vermieter, erklären die Situation und sind sogar so großzügig und informieren g, h und i über ihre Abrechnung.
Circa einen Monat später meldet sich der Vermieter wieder bei g, h und i und fordert sie zur Zahlung der Nebenkostenabrechnung auf. Es wäre ja schön und gut, dass sie die Aufforderung an d, e und f weitergeleitet hätten, allerdings wären sie die jetzigen Mieter, sollten die Vormieter also nicht bezahlen, würde der Vermieter von ihnen das Geld einfordern, da sie als jetzige Mieter alle Pflichten für die Wohnung übernommen hätten.
Frage nun: stimmt das so?
Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, allerdings habe ich auch keinen Abschluß in Jura oder auch nur Ahnung von genauem Mietrecht. Weiß da zufällig jemand mehr und hat evtl auch Paragraphen/Urteile/sonstiges, auf die man sich erstmal beziehen könnte, um dem Vermieter ganz den Wind aus den Segeln zu nehmen? (wie ihr euch denken könnt, bin ich einer von g, h und i)
Vielen Dank im Voraus,
Paul
-- Editiert am 19.01.2011 18:48
Nebenkostennachzahlung bei WG - jetzige Mieter, vorherige Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
So wie es sich für mich liest, sind die derzeitigen WG Bewohner in den Mietvertrag und anstelle der ursprünglichen Mieter getreten.
Dies hat zur folge, das für den Vermieter nicht mehr a, b und c von interesse ist (d, e und f auch nicht ) sondern einzig und allein die derzeitigen Bewohner.
Ihr habt die Rechte und auch die Pflichten übernommen.
Einzig wenn die Mietverträge jeweils gekündigt und neue Mietverträge gemacht worden wären, könnte der VM sich an die ehemaligen Mieter schadhaft halten.
Für den VM seid ihr, die die Wohnung derzeit bewohnen, Vertragspartner.
Bei MV Kündigung wären jeweils die Verbrauchsstände erfasst worden und demgemäß dann auch dem jeweiligen Verbraucher berechnet worden.
Ihr könnt nur zusehen, das ihr die Vorgänger auffordert, euch das geleistete GEld zu erstatten.
Ich hoffe, das ich das ganze jetzt nicht zu umständlich erklärt habe?!
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"Erfolg kann nur zu Kopf steigen, wenn dort auch der erforderliche Hohlraum vorhanden ist (Heinz Erha"
Es ist in der vorherigen Antwort alles richtig dargestellt. Dem Vermieter ist nicht zuzumuten, daß er die bereits aus dem MV ausgetretenen Mieter weltweit sucht.
Durch die Übernahme des Mietverhältnisses seid Ihr die alleinigen Ansprechpartner für den Vermieter.
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