Nebenkostennachzahlung dem Mieter aufdrücken?

3. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
jennifer_27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung dem Mieter aufdrücken?

Hallo !!

Habe eben meine Nebenkostennachzahlung von 2002 erhalten, dort sind versch. Positionen aufgeführt, die meiner Meinung nach der Eigentümer zahlen muß.
Z.B. Wartung/TÜV Aufzug (allerdings keine Betriebskosten Aufzug) und die Gebäudeversicherung.

Kann der Vermieter diese dem Mieter aufdrücken?

Mit der Bitte um Hilfe !!!






3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
wenn im Mietvertrag diese Kosten aufgeführt sind,ja. Generell kann er die Gebäudeversicherung und die Wartung vom Aufzug in die Nebenkosten mit einrechnen.
Muß aber im Mietvertrag stehen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jennifer_27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort..
Frage nur dazu: Muß dann im Mietvertrag auch ganz klar Aufzug Wartung/Tüv drinstehen?!
Und muß ich die komplette Wartung bezahlen, obwohl ich erst seit Nov.01 dort wohne?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 862x hilfreich)

http://www.poertner-kassebeer.de/html/nebenkosten.html

Hier kannst du alles nachlesen!

0x Hilfreiche Antwort

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