Nebenkostennachzahlung - ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich?

25. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 50x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung - ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich?

Liebe Forumsuser hab mal eine Frage zu folgenden Sachverhalt !

VM erstellt die Nebenkostenrechnung ,der Mieter erhebt gegen die Abrechnung widerspruch !Seitens des VM wird auf den Widerspruch nicht eingegangen sondern immer der Standardspruch alles wäre rechtens ! Nach ca. 3 Jahren bekommt der Mieter nun eine fristlose Kündigung wegen nicht Zahlung der Miete mehr als 2 Monate! Die laufenden Mietzahlungen wurden vom Mieter immer getätigt, daß einzige was offen ist sind die nicht bezahlten Summen aus der Nebenkostenabrechnung gegen die Widerspruch eingelegt worden sind !

Meine Frage ,ist aus diesen Tatbestand eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 625x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass auf dem Dauerauftrag, der die Miete bezahlt entsprechend vermerkt ist, dass es sich um die Miete handelt.

Es gibt zwar Mietverträge, wo eine Tilgungsreihenfolge geregelt ist, das scheint mir aber in diesem Zusammenhang nicht rechtens zu sein. Denn die Forderungen sind ja strittig.

Ich fürchte, ohne Anwalt wirst Du da nicht weiterkommen und hoffe, dass Du die Widersprüche gegen die Abrechnungen per Einschreiben gemacht hast und beweissen kannst, sonst sieht es schlecht aus.

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"Chylla"

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#2
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 50x hilfreich)

Die Mieten wurden immer überwiesen mit dem Vermerk Mietzahlung , Monat und Jahr! Die Verwalterin hat den erhalt der Widersprüche bestätigt! Der Hausbesitzer hat seit ca. über 1 Jahr den zusatz i.L. in Liquidation auf dem Briefkopf stehen!

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 625x hilfreich)

Es gibt mehrere Möglickeiten: Du machst nichts. Der Vermieter stellt dann fest, dass Du zum vereinbarten Termin nicht ausgezogen bist, und muss Dich wohl oder übel rausklagen.

Du schreibst, dass Du die Miete bezahlt hast, und deshalb die Kündigung für ungültig ansiehst. So würd ich es machen. Auch in diesem Fall muss der Vermieter Dich rausklagen, und wenn er damit scheitert, das wird er wohl, bleibst Du drin. Während des Verfahrens sowieso.

Oder Du lässt den Widerspruch gegen die Kündigung vom Anwalt schreiben. Wenn Du Glück hast, knickt er ein.

Hast Du Kaution bezahlt ?

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"Chylla"

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 462x hilfreich)

Eine Nebenkostenabrechnung = mehr als zwei Monatsmieten ?

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 625x hilfreich)

Er schreibt von -Summen aus der Nebenkostenabrechnung-, könnten auch mehrere Jahre sein und nun ist die Rückstandshöhe eben so hoch.

Ist aber schon komisch ...

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"Chylla"

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#6
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich nenn das auch komisch wenn man für 80qm Sozialbau im Jahr knapp 3500 € Nebenkosten zahlen muss!
Ich muss auch sagen das ich nicht der einzige in dieser Wohnanlage bin der davon betroffen ist ! Mal zum beispiel , wir haben seit ca 14 Monaten eine Baustelle in der Wohnanlage ,alle vorgärten wurden abgerissen etc...!

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 462x hilfreich)

Sozialbau

War das jetzt nur abwertend gemeint oder unterliegen die Wohnungen tatsächlich der Sozialbindung ?

Greifst Du die NK nur wegen ihrer Höhe oder auch detailliert an ?

Mal zum beispiel , wir haben seit ca 14 Monaten eine Baustelle in der Wohnanlage ,alle vorgärten wurden abgerissen etc...!

Was hat das denn mit Nebenkosten zu tun ?

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#8
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 50x hilfreich)

Erstmals Sorry aber mir und den anderen Mietern liegen die Nerven fast Blank ! Wenn man Jahrzehnte lang da Wohnt und sieht wie die Anlage systematisch runtergewirtschaftet wird da Blutet einem das Herz !

Die Wohnungen sind alle sozial gefördert , aber die Bindung läuft nächstes Jahr aus!

Die strittigen Punkte wurden im Widerspruch alle einzeln erwähnt !

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 462x hilfreich)

Strittige NK-Rückstände rechtfertigen keine fristlose Kündigung und im Regelfall auch keine ordentliche Kündigung.

Aber ich befürchte, nach Ablauf der Sozialbindung wird es Dir da noch viel weniger gefallen.

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