Nebenkostennachzahlung nach 1 Jahr

5. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
sfortuna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung nach 1 Jahr

Hallo, ich habe ein Problem mit meinem vorletzten Vermieter.
Anfang 2003 bin ich mit meiner (inzwischen)Ex-Frau in eine Wophnung gezogen, die ihrem Großvater gehört, der auch im Haus wohnt. Januar 2005 bin ich nach der Trennung meiner Frau aus der Wohnung ausgezogen, sie jedoch ist noch heute dort Wohnhaft. Nach meinem Auszug hat meiner Ex ihr Großvater ihr die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlungsforderung übergeben (ich war dort nicht mehr wohnhaft). Nachdem ich nach dem Auszug die nicht unerhebliche Stromnachzahlung für den Energieversorger bezahlt habe, erklärte meine Ex sich bereit die Nebenkostenabrechnung zu übernehmen. Es wurde jedoch nicht bezahlt. Ich hörte jedoch weder von ihr, noch von ihrem Opa etwas davon. Nach 1 1/2 Jahren bekam ich dan erst Post von ihrem Opa und anschließend vom Anwalt. Der Grund: ich habe meine Frau wegen Betrug angezeigt(Sie hat auf meine Kundennummer bei einem Versandhandel einen Ratenkauf getätigt und nicht bezahlt)! Ihr Opa meinte nun er müße für seine Enkelin Die Anwalts- und Prozeßkosten bezahlen und bräuchte nun das Geld (sie wurde übrigens vor Gericht freigesprochen:(). Kann das den richtig sein?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1999x hilfreich)

>>Kann das den richtig sein?<<


... im kaffeesatz lesen ist eher nicht sache des forums - vielleicht gibt es eines für rosenkrieg-geschädigte?>>>>

-- Editiert von blaubär49 am 05.11.2006 09:58:20

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#2
 Von 
sfortuna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja lieber Blaubär49, das ändert blos nichts an der Tatsache (ich hätte auch lieber darauf verzichtet).

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1609x hilfreich)

Stellt sich erst einmal die Frage, ob Du nur ausgezogen bist, oder ob Du rechtskräftig aus dem Miet vertrag entlassen wurdest ?

Habt Ihr einen schriftlichen Mietvertrag ?

Wurde dieser von beiden unterschrieben ?

Hast Du diesen gekündigt ?

Gruß

Michael

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#4
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Wobei es nicht reicht wenn er alleine gekünigt hat, so denn beide Mieter den Vertrag unterschrieben haben.

Fragen über Fragen, aber eine Antwort auf die Ausgangsfrage hab ich auch: Ja, es kann richtig sein. ;-)

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#5
 Von 
sfortuna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat einen neuen Mietvertrag mit ihrem Großvater. Den brauchte sie wegen dem Sozialamt, welches für ihren Lebensunterhalt aufkommt.

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#6
 Von 
sfortuna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat einen neuen Mietvertrag mit ihrem Großvater. Den brauchte sie wegen dem Sozialamt, welches für ihren Lebensunterhalt aufkommt.

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