Hallo Leute könnte mir vielleicht einer weiterhelfen???
Folgendes Problem!
habe bis zum 31.12.2008 einen kleinen Laden gemietet gehabt und auch am 31.12.2008 ausgezogen ! Heute 11.02.2010 bekomme eine Nebenkostenabrechnung in höhe von 68,85€ für den Nutzungszeitraum von 01.11.2008-31.12.2008 also über einen Jahr her ! Muss ich diese zahlen? oder gilt diese als Verjährt ?
Muss aber noch dazuschreiben was auf der Abrechnung (Anlage) steht!
Erstellt am: 04.02.2010
Ihr Nutzungszeitraum: 01.11.2008-31.12.2008
Abrechnungszeitraum 01.11.2008-31.10.2009
Wenn mir da jemand helfen würde währe ich sehr dankbar !!!
Gruss Jogi
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Nebenkostennachzahlung von 2008
11. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 11. Februar 2010 | 18:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung von 2008
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 11. Februar 2010 | 18:45
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
Klar musst du zahlen.
Verjährungsfrist ist 3 Jahre.
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#2
Antwort vom 11. Februar 2010 | 18:47
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 151x hilfreich)
Die 12 Monate gelten ab Ende des Abrechnungs
zeitraums.
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#3
Antwort vom 11. Februar 2010 | 18:51
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
kleinen Laden
gemietet gehabt
Da gilt aber das Wohn
raumrecht nicht.
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#4
Antwort vom 11. Februar 2010 | 18:53
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 151x hilfreich)
Dafür aber die 12 Monate.
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#5
Antwort vom 11. Februar 2010 | 19:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
kleinen Laden gemietet gehabt
Da gilt aber das Wohn raumrecht nicht.
was gilt dort dann?? und ist es trotsdemm korrekt so??
und DANKE schon mahl für die Antworten!!
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#6
Antwort vom 11. Februar 2010 | 19:19
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
BGH, Urteil v. 27.1.2010, XII ZR 22/07
einfach bei google eingeben, sind die ersten drei Seiten
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#7
Antwort vom 12. Februar 2010 | 00:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120163 Beiträge, 39837x hilfreich)
quote:
Muss ich diese zahlen?
Da führt gar kein Weg dran vorbei.
Denn selbst wenn die Regelung aus den Wohnmietrecht anwendbar wäre, sind die 12 Monate ja noch nicht um, diese Frist würde erst am 31.10.2010 24 Uhr enden.
Da es aber kein Wohnraum war, gilt diese Ausschlussfrist nicht, das bedeutet es greift das BGB mit der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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