Nebenkostennachzahlung von 2008

11. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jogi001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung von 2008

Hallo Leute könnte mir vielleicht einer weiterhelfen???

Folgendes Problem!
habe bis zum 31.12.2008 einen kleinen Laden gemietet gehabt und auch am 31.12.2008 ausgezogen ! Heute 11.02.2010 bekomme eine Nebenkostenabrechnung in höhe von 68,85€ für den Nutzungszeitraum von 01.11.2008-31.12.2008 also über einen Jahr her ! Muss ich diese zahlen? oder gilt diese als Verjährt ?
Muss aber noch dazuschreiben was auf der Abrechnung (Anlage) steht!

Erstellt am: 04.02.2010
Ihr Nutzungszeitraum: 01.11.2008-31.12.2008
Abrechnungszeitraum 01.11.2008-31.10.2009

Wenn mir da jemand helfen würde währe ich sehr dankbar !!!
Gruss Jogi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Klar musst du zahlen.
Verjährungsfrist ist 3 Jahre.

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#2
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Die 12 Monate gelten ab Ende des Abrechnungs zeitraums.



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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

kleinen Laden gemietet gehabt

Da gilt aber das Wohn raumrecht nicht.

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#4
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Dafür aber die 12 Monate.



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#5
 Von 
Jogi001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

kleinen Laden gemietet gehabt
Da gilt aber das Wohn raumrecht nicht.

was gilt dort dann?? und ist es trotsdemm korrekt so??

und DANKE schon mahl für die Antworten!!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

BGH, Urteil v. 27.1.2010, XII ZR 22/07

einfach bei google eingeben, sind die ersten drei Seiten

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Muss ich diese zahlen?

Da führt gar kein Weg dran vorbei.

Denn selbst wenn die Regelung aus den Wohnmietrecht anwendbar wäre, sind die 12 Monate ja noch nicht um, diese Frist würde erst am 31.10.2010 24 Uhr enden.

Da es aber kein Wohnraum war, gilt diese Ausschlussfrist nicht, das bedeutet es greift das BGB mit der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren.





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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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