Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage zur Nebenkostenpauschale.
In meinem Mitvertrag steht: "Betriebskostenpauschale für Betriebskosten, incl. Heizung"
Jetzt habe ich eine Abrechnung über 444,14€ bekommen die ich nachzahlen soll...Heißt nicht eigentlich "Pauschale" das ich nichts nachzahlen muss? Unda da dort steht incl. Heizung muss ich die extra ausgestellte Heizkostenabrechnung zahlen?
Bitte helft mir, Danke!!!
Nebenkostenpauschale, incl. Heizung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sonst steht nichts zu den Nebenkosten ?
Ich denke der Unterschied zwischen einem Nebenkostenabschlag und einer Nebenkostenpauschale ist eben der, dass der Abschlag nachher noch nach Verbrauch abgerechnet wird, die Pauschale aber nicht.
Auf jeden Fall müsste aber dazu noch etwas im Mietvertrag stehen, wenn nachträglich Kosten abgerechnet werden. Sonst ist Pauschale eben fest und es kann nicht nachkommen.
-----------------
"Chylla"
Was hast Du denn da gemietet ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also es steht nix wieter drin...nur Pauschale incl. Heizung
Meine wohnung hat ca 75 qm
Na, dann brauchst du die geforderte 'Nachzahlung' nicht zu leisten.
Schlauer wäre es aber, wenn du dem Vermieter einen Brief schickst mit dem Hinweis, dass ihr gem. Mietvertrag vom TT.MM.JJJJ eine Betriebskostenpauschale vereinbart habt und du daher nichts nachzahlen brauchst.
Ich finde es immer besser, wenn man - statt sich einfach gar nicht zu rühren - die Forderung schriftlich abwehrt.
-----------------
"Scientia potentia est."
Danke, das hört sich doch mal gut an..Hab ihn schon angerufen, wir wollen uns mal treffen und drüber sprechen...
Aber die Heizkosten muss ich bestimmt bezahlen oder Ich mein ich habs ja auch verbraucht...
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Also sehe ich das richtig das ich die Heizkostenabrechnung bezahlen muss aber den rest der NK-Abrechnung nicht? (d.H. Allgm. Strom, Müllabfuhr, Grunssteuer, usw...)
Ich bin ja mal gespannt was unser Vermieter dazu sagt...Wir sind 3 Parteien und bei Allen will er eine RIESEN Nachzahlung aber überall steht Pauschale im Vertrag!!!
Auch bei einer Pauchal-Vereinbarung kann der
Vermieter die Pauschale erhöhen, wenn nachgewiesen ist, dass die Pauschale die Kosten nicht mehr deckt. Allerdingt nicht rückwirkend.
Aber so einfach erhöhen darf er die Pauschale doch auch nicht, oder? Er muss das doch alles belegen können..denke ich!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
16 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten