Laut Gesetz vom 1.12.2021 wurde dass Nebenkostenprivileg abgeschafft, es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024, spätestens dann darf der Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
So wie ich es verstanden habe dient dass dazu, den Vermietern Zeit zu geben ihre bestehenden Verträge zu kündigen.
Der Vermieter (große Wohnungsgesellschaft) wechselt in 1.2023 den Kabelanbieter und will die TV-Grundversorgung weiterhin wie bisher über die Nebenkostenabrechnung einziehen.
Ist dass juristisch richtig?
Nebenkostenprivileg Kabelanschluss
9. November 2022
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Frage vom 9. November 2022 | 10:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenprivileg Kabelanschluss
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#1
Antwort vom 9. November 2022 | 11:04
Von
Status: Weiser (16974 Beiträge, 5890x hilfreich)
Da die Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 läuft ist das bis zu diesem Zeitpunkt auch völlig in Ordnung.
#2
Antwort vom 9. November 2022 | 15:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa die Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 läuft ist das bis zu diesem Zeitpunkt auch völlig in Ordnung. :
Danke, habe ich befürchtet
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