Nebenkostenprivileg Kabelanschluss

9. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
9.11.2024
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenprivileg Kabelanschluss

Laut Gesetz vom 1.12.2021 wurde dass Nebenkostenprivileg abgeschafft, es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024, spätestens dann darf der Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
So wie ich es verstanden habe dient dass dazu, den Vermietern Zeit zu geben ihre bestehenden Verträge zu kündigen.
Der Vermieter (große Wohnungsgesellschaft) wechselt in 1.2023 den Kabelanbieter und will die TV-Grundversorgung weiterhin wie bisher über die Nebenkostenabrechnung einziehen.
Ist dass juristisch richtig?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Da die Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 läuft ist das bis zu diesem Zeitpunkt auch völlig in Ordnung.

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#2
 Von 
9.11.2024
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Da die Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 läuft ist das bis zu diesem Zeitpunkt auch völlig in Ordnung.


Danke, habe ich befürchtet

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