Hallo,
ich bin im August 2011 in meine Wohnung eingezogen. Ich bezahle zu meiner Miete monatlich 74,-€ Nebenkosten.
Im Dezember 2013 forderte ich von meinem VM die Nebenkostenabrechnung von 2011/12 nach. Dabei stellte ich fest dass die Abrechnung nicht korrekt war. Dies teilte ich ihm mit, worauf er mir antwortete, "Sie haben im Prinzip recht, aber ich habe das Jahr 2011 schon abgeschlossen.
Er hat mir nämlich das ganze Jahr berechnet, somit auch nicht von Einzug 08 bis 12 des Jahres.
Eine genaue Berechnung erfolgte nicht.
Meine Frage: Habe ich hier noch Möglichkeit dies genau einzufordern?
Hat jemand auch solche Erfahrungen?
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Nebenkostenrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



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Hat jemand auch solche Erfahrungen?
Wenn du Hilfe brauchst musst du schon mehr und genauere Infos liefern. Mach nen Scan, persönliche Daten unkenntlich, damit man sehen kann, worum es eigentlich geht.
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Wozu ein Scan? Ist doch einfach zu verstehen.
Ich bin am 1.08.2011 in die Wohnung eingezogen. Nachdem ich dann schon über ein Jahr dort wohnte, habe ich den Vermieter angeschrieben, er möchte mir doch mal die Nebenkosten-Abrechnung zukommen lassen. Er schickte mir aber nur die jahres-Abrechnung, welche er von der Hausverwaltung bekommen hatte. Dabei stellte ich fest, das es keine seperate Abrechnung für meine Wohnung war, nur die Gesamtkosten, welche er an die Hausverwaltung gezahlt hat.
Und für das Jahr 2011, hat er mir für das ganze Jahr berechnet, obwohl ich erst im August eingezogen bin.Er hätte daher mir nur die anfälligen Kosten für 4 Monate berechnen dürfen. Dies habe ich angemahnt und er meinte es wäre schon abgerechnet und somit erledigt. Ist die rechtens?
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Wozu ein Scan? Ist doch einfach zu verstehen.
Noch einmal gefragt, willst du eine Antwort oder nicht?
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Wozu ein Scan? Ist doch einfach zu verstehen
Was man vor Augen hat versteht man aber besser.
Nur eins vorab, in der Abrechnung müssen die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraumes (12 Monate) aufgeführt werden.
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Wann hast Du denn die "Abrechnung" für 2011 erhalten?
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Also ich habe das so verstanden:
Du hast eine Eigentumswohnung angemietet. Dein Vermieter macht keine Abrechnung, sondern leitet lediglich die Hausgeldabrechnung der Verwaltung an Dich weiter. Hat er Dir die gesamten Kosten auferlegt?
Das ist natürlich nicht richtig. In der Hausgeldabrechnung sind i.d.R. auch Verwaltungskosten drin, die Du nicht zahlen brauchst laut Betriebskostenvereinbarung.
Ich gehe davon aus, dass das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Demnach hättest Du von der Gesamtrechnung 2011 lediglich 5/12el der Jahreskosten zu tragen, Du hast aber die Gesamtkosten 2011 getragen? Wäre dann nicht eine Nachzahlungsforderung an Dich gegangen, weil Du ja auch lediglich 5 Vorauszahlungen geleistet hast? Die dürften ja dann nicht für die Jahreskosten gereicht haben!
Nichtsdestotrotz hat der Vermieter eine vernünftige Abrechnung zu erstellen. Dabei kann er abrechnen, was im Mietvertrag vereinbart ist, i.d.R. berufen sich die heutigen Mietverträge auf die Betriebskostenverordnung.
Die Jahreskosten werden den Vorauszahlungen gegenübergestellt, wenn im Mietvertrag auch Vorauszahlungen
vereinbart wurden. Wurde eine Pauschale
vereinbart, entfällt die Abrechnung!
Der Vermieter hat Dir die Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zukommen zu lassen. Das hat er nicht getan. Du kannst immer noch eine korrekte Abrechnung fordern, sollte es dann zu Forderungen seitens des VM kommen, musst Du nicht nachzahlen, ein Guthaben muss er auszahlen. Wie sah denn die Abrechnung für 2012 aus? Hattest Du erhebliche Nachzahlung zu leisten? Sind die monatlichen Zahlungen erhöht worden? Zahlst Du Heizung extra oder in das in den Nebenkostenzahlungen mit drin?
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Die Abrechnung habe ich im Dezember 2013 nach Aufforderung erhalten.
Hier mein Schreiben an den Vermieter!
Sehr geehrter Herr Kahl,
ich bestätige den Eingang der Nebenkosten Abrechnung 2011/2012.
Nach Durchsicht ist mir aufgefallen, dass die Abrechnung 2011 wohl nicht korrekt ist. Wie Sie wissen bin ich erst Ende Juli in die Wohnung eingezogen und Ihre Berechnung ist auf das gesamte Jahr datiert. Hier kann doch etwas nicht stimmen, zumal laut Ihrer Abrechnung eine Nachzahlung fällig wäre.
Ich bitte Sie dies mir zu erklären!
Mit freundlichen Grüßen
Und hier die Antwort!
im prinzip haben sie recht. ich habe das jahr 2011 schon abgeschlossen, damit ist die sache erledigt.
mfg
dieter kahl
Was soll man dabei noch denken.
Es wurde keine Einzelrechnung für das Jahr 2011 erstellt.
Abgerechnet wurde für das ganze Jahr, obwohl ich erst im August eingezogen bin.
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Kannst Du mal meine Fragen beantworten, damit sich ergründen lässt, ob Du da nachhaken solltest oder es besser sein lassen solltest.
Im Prinzip kannst Du Dir auch selbst ausrechnen, ob Du Anspruch auf Kostenerstattung hast:
Du nimmst die Jahreskosten, die lt. Mietvertrag auf Dich umgelegt werden dürfen und berechnest davon 5/12el. Ist die Summe der Vorauszahlungen von August bis September jetzt höher oder niedriger?
Ab wann gilt denn Dein Mietvertrag? Juni oder August (weil Du ja in Deinem Brief an den VM was von "Ende Juli" geschrieben hast.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Wo ist das Problem?
Du hast Deine Vorrauszahlungen 5*75 EUR geleistet.
Der Vermieter hat die Sache für erledigt erklärt und war mit den Vorrauszahlungen 5*75 EUR zufrieden.
Ist doch nicht Dein Problem, wenn er aus Bequemlichkeit Verluste macht?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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