Nebenkostenrückzahlung - Vermieter weigert sich, Einschreiben kommt zurück

30. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
go305087-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenrückzahlung - Vermieter weigert sich, Einschreiben kommt zurück

Hallo,

man stelle sich folgende Situation vor:

Mieterin M erhielt fristgemäß seine Nebenkostenabrechnung.
Anfangs waren in dieser 300€ Rückzahlung verzeichnet - ein paar Tage später sollten diese aber um 100€ Grundsteuer gekürzt werden.
Nachdem ein knappes halbes Jahr vergangen und die Rückzahlung noch nicht getätigt war, wurde Mieter M tätig und schickte den ersten Brief zur Wohnungsverwaltung W. Das erste Mal nicht per Einschreiben, da er eine gütliche Einigung vorsah bzw. von einem Versehen ausging.
- Keine Reaktion.
Wenig später schickte Mieterin M den zweiten Brief per Einschreiben.
Dieser kam wenige Tage später zurück.
Welche Möglichkeiten bleiben Mieterin M?
Wäre es möglich, die Nebenkostenzahlung auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung auszusetzen?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go305087-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der erste Brief kam ja an bzw. nicht zurück.
Einen Umzug müsste die Wohnungsverwaltung dem Mieter ja auch mitteilen, nicht?
Dies geschah bisher nicht.
Daher wurde das Einschreiben vermutlich einfach nicht angenommen!?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
go305087-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein halbes Jahr Urlaub und daher auch nie erreichbar am Telefon. Das sollte dann die Lösung sein.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go305087-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte eigentlich eher nach Möglichkeiten gefragt, die man rein rechtlich hat. Und nicht nach der Möglichkeit, bei der Wohnungsverwaltung anzurufen - was längst geschehen ist.

Könnte man denn einfach die nächste Nebenkostenzahlung aussetzen, ohne dies vorher anzukündigen? (Einschreiben kam ja zurück.)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen