Hallo,
man stelle sich folgende Situation vor:
Mieterin M erhielt fristgemäß seine Nebenkostenabrechnung.
Anfangs waren in dieser 300€ Rückzahlung verzeichnet - ein paar Tage später sollten diese aber um 100€ Grundsteuer gekürzt werden.
Nachdem ein knappes halbes Jahr vergangen und die Rückzahlung noch nicht getätigt war, wurde Mieter M tätig und schickte den ersten Brief zur Wohnungsverwaltung W. Das erste Mal nicht per Einschreiben, da er eine gütliche Einigung vorsah bzw. von einem Versehen ausging.
- Keine Reaktion.
Wenig später schickte Mieterin M den zweiten Brief per Einschreiben.
Dieser kam wenige Tage später zurück.
Welche Möglichkeiten bleiben Mieterin M?
Wäre es möglich, die Nebenkostenzahlung auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung auszusetzen?
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Nebenkostenrückzahlung - Vermieter weigert sich, Einschreiben kommt zurück
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Der erste Brief kam ja an bzw. nicht zurück.
Einen Umzug müsste die Wohnungsverwaltung dem Mieter ja auch mitteilen, nicht?
Dies geschah bisher nicht.
Daher wurde das Einschreiben vermutlich einfach nicht angenommen!?
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Ein halbes Jahr Urlaub und daher auch nie erreichbar am Telefon. Das sollte dann die Lösung sein.
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Ich hatte eigentlich eher nach Möglichkeiten gefragt, die man rein rechtlich hat. Und nicht nach der Möglichkeit, bei der Wohnungsverwaltung anzurufen - was längst geschehen ist.
Könnte man denn einfach die nächste Nebenkostenzahlung aussetzen, ohne dies vorher anzukündigen? (Einschreiben kam ja zurück.)
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