Nebenkostenvorauszahlung / Abrechnung

13. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
mum82
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)
Nebenkostenvorauszahlung / Abrechnung

Es ist alles ein bißchen kompliziert ;)

Habe heut meine BK 2010 erhalten. Laut meinem ehemaligen Vermieter habe ich für das Jahr 2010 keine Vorauszahlung geleistet, da ich zum 31.07.2010 ausgezogen bin.

Dazu muß ich folgendes zu den Vorauszahlungen erklären :

Ich zog im September 2003 ein.
Im Juli 2004 erhielt ich die erste Abrechnung für Zeitraum 01.01.2003 - 31.12.2003 Als Vorauszahlungszeitraum ist nichts angegeben, lediglich der Vermerk das ich 90 € nachzahlen muß.

Ich sollte dann ab 08/04 - 07/05 monatlich xxx vorauszahlen.

Die BK 2004 erhielt ich dann im August 2005. Darin wurde vermerkt das die Vorauszahlungen für 2004 von 08/04 - 07/05 getätigt wurden.

Somit ergibt sich folgende Vorauszahlung für all die Jahre bis dato


Vorauszahlung --- Verbrauchs-/Abrechnungsjahr

09/03 - 07/04 --- für 2003
08/04 - 07/05 --- für 2004
08/05 - 07/06 --- für 2005
08/06 - 07/07 --- für 2006
08/07 - 07/08 --- für 2007
08/08 - 07/09 --- für 2008
08/09 - 07/10 --- für 2009
07/10 ausgezogen für 2010


Heut fiel mir dann erst auf das er ja von Anfang an falsch abgerechnet hat, denn für 2003 hätte ich demzufolge ja von 09/03 - 07/04 vorauszahlen müßen. Laut seiner Rechnung damals hat er aber nur die Zahlungen von 09/03 - 12/03 angerechnet. Somit schweben die Vorauszahlungen von 01/04 - 07/04 ja in der Luft...

Nun meine Frage, ist es nun mein Verschulden als Mieter weil es mir damals nicht auffiel oder ist es vom Vermieter rechtens das meine Vorauszahlungen von 01/10 - 07/10 noch für das Abrechnungsjahr 2009 genutzt werden dürfen ?





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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Es gibt dabei zwei denkbare Szenarien...

1. Es könnte sich um Abrechnungen handeln, die formal nicht ordnungsgemäß sind. Abzug von geleisteten Vorauszahlungen ist dabei eine der Mindestanforderungen. Fehlt der Abzug, wären die Abrechnungen nichtig und würden de Facto damit nicht existieren. Rechtsfolge wäre, dass der Mieter innerhalb der Verjährungsfrist alle Vorauszahlungen und die Nachzahlungen aus Abrechnungen zurückfordern könnte und erst bei Vorlage von formal ordnungsgemäßen Abrechnungen die Betriebskosten zu zahlen hätte.

2. Bei einem fehlerhaften Vorauszahlungsbetrag handelt es sich um einen inhaltlichen Fehler, der vom Mieter innerhalb eines Jahres ab Zugang der Abrechnung beanstandet werden muss. Nach Ablauf der Jahresfrist sind Einwendungen i.d.R. ausgeschlossen.

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#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Du kannst selbst nachrechnen, ob deine Vorauszahlungen korrekt mit den Nebenkosten verrechnet worden sind:

Du addierst alle von 9/03 bis 7/10 geleisteten Vorauszahlungen und vergleichst diese Summe mit dem Betrag, der laut der Abrechnungen für 2003 - 2009 als Vorauszahlung abgezogen wurde. Wenn das passt, dann sind alle Vorauszahlungen bereits verrechnet, wenn noch Zahlungen 'übrig' sind, dann solltest du den Vermieter darauf hinweisen.




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