Nebenkostenvorauszahlung - Anrechnung

12. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Nebenkostenvorauszahlung - Anrechnung

Hallo ich habe da mal eine etwas knifflige Frage.

A vermietet an B eine Wohnung. Normaler Formularmietvertrag

Betrag W wurde an Nettomiete vereinbart, Betrab X als Nk-Vorauszahlung.

A und B haben sich gut verstanden. A meinte zu B, eigentlich wären die NK für die angemietete Wohnung viel höher, aber da B dem A ja monatlich beachtlich zur Hand gehen würde, würde der Betrag Y, den B mtl. beim A verdienen würde, auf die NK-Vorauszahlung angerechnet werden. Hierüber gibt es ein vom Vermieter A aufgesetzten und unterschriebenen Brief.

Soweit so gut.

Nun erhält B die NK-Abrechnung 2009/2010 und stellt fest, dass lediglich Betrag X als Vorauszahlung angerechnet wurde, der erarbeitete Betrag Y jedoch nicht erwähnt wurde.

Muss Vermieter A den erarbeiteten Betrag Y auch als Einnahme in der NK-Abrechnung aufführen, oder hat A den B gut abgerippt?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
beachtlich zur Hand gehen

In welcher Form ?
quote:
Hierüber gibt es ein vom Vermieter A aufgesetzten und unterschriebenen Brief.

Was steht da drin ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

1)
LOL sry, das Wort "beachtlich ist einfach meinen Fingern entschlüpft, Bürotätigkeit mindestens 4 Std. wöchentlich, Mithilfe bei der Pflege des Geländes etc. pp.

2)
Im Schreiben steht:

Die tatsächlichen monatliche NK-Vorauszahlung in Höhe von Z wird zum einen durch den überwiesenen mtl. Betrag X und zum anderen durch geleistete mtl. Arbeiten, welche mit Betrag Y von mir angesetzt werden, bezahlt.

***

Nur wurde dies bei der Jahresabrechnung nicht berücksichtigt, hätte A doch müssen oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Yo, allerdings würde

quote:
Mithilfe bei der Pflege des Geländes

ggfs. die abzurechnenden NK erst mal erhöhen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Gelände ist privat und nicht von Mietern nutzbar ;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Offensichtlich hat Vermieter A seine Zusage vergessen. Einfach eine Kopie des Schreibens machen und A übergeben, mit der Bitte, die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
und nicht von Mietern nutzbar

Das wäre bei "begrünten Freiflächen" auch nicht erforderlich.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Da kann man aber froh sein, dass es sich nicht um eine frei zugängliche Freifläche handelt oder? Im übrigen steht im MV nichts drin von Nutzbaren eingezäunten Flächen, lediglich die Reinigung des Treppenhauses und der Schneedienst wurde erwähnt. Und wenn die Kosten von den Bewohnern getragen werden müssten, dann ja wohl von allen, und nicht nur von dem, der sowieso alles sauber hält :)

Ich dachte ja, dass Kosten wie die Pflege von Grün- oder anderen Flächen mit im MV aufgenommen werden müßte, aber egal, ihr habt schon super geholfen, vielen Dank erst einmal.

-----------------
""

-- Editiert am 12.03.2011 15:31

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Undurchsichtig finde ich das. Wurde kein Festbetrag für die auszuführenden Arbeiten, wöchentlich oder jährlich oder sonstwie vereinbart?

Warum wird dieser Betrag nicht von der Kaltmiete einbehalten?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@HeavensHigh

"Warum wird dieser Betrag nicht von der Kaltmiete einbehalten?"

Wird es jetzt ja, aber bevor die Jahresabrechnung nicht da war, war auch nicht bekannt, dass der als NK-Vorauszahlung einbehaltene Arbeitslohn nicht in der Abrechnung berücksichtigt wurde. Das hat die betreffende Person (geht nicht um mich) nicht geahnt, die Person hat dem VM vertraut und natürlich auch auf das betreffende Schreiben.

@Jamel

Keine Garten- oder Hausmeistertätigkeit. Gar nichts, lediglich Treppenhausreinigung und Schneedienst.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Da fällt mir noch ein:

Müsste für den Lohn nicht auch LohnNK bezahlt werden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.818 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen