Nebenkostenvorauszahlung - Steigerung von über 100 %, ist dies erlaubt?

5. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
jaguarmk10
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Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenvorauszahlung - Steigerung von über 100 %, ist dies erlaubt?

Hallo liebe Leser und Leserinnen, vor zwei Tagen erreichte mich folgender Brief:Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung ab dem 01.04.2008

Sehr geehrte/r Mieter/in,
in den letzten Jahren wurden durch die Versorgungsunternehmen stetig die Beiträge erhöht. Strom, Gas, Wasser usw. stiegen derart, dass es sich für den Mieter praktisch zu einer zweiten Miete entwickelte. Aufgrund dieser Situation, die wir nicht zu vertreten haben, haben wir auf Basis der Versorgerkosten 2006 die Nebenkostenvorauszahlungen neu berechnet.
Durchschnittlich betragen die monatlichen Nebenkosten in Ihrem Hause 2.486,80 €.
Daraus ergibt sich bei der von Ihnen genutzten Fläche eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 184,80 €.
Der neue monatliche zu zahlende Betrag ab dem 01.04.2008 berechnet sich daher wie folgt:
Miete 400,00 €
NK-Vor. 184,80 €

Gesamt 584,80 €

Wir bitten um fristgerechte Zahlung auf das Ihnen bekannte Konto.

Mit freundlichen Grüßen...

Nun meine Fragen, Daten und Fakten:

Einzug im Juni 2006, bisher weder eine Abrechnung für 2006 noch 2007 erhalten. Da eine Staffelmiete vereinbart wurde zahle ich seit Juni 2007 410,00 € und bisher 90,00 € Nebenkosten monatlich. Nicht wie im Schreiben angegeben 400,00 €. Zudem musste ich die Miete bereits zweimal mindern: ersten da der angegebene Kellerraum fehlte und ich meine Sachen in einer angemieteten Garage zwischenlagern musste und zweitens, da ich über einen Zeitraum von mehr als einem dreiviertel Jahr kein warmes Wasser in der Wohnung zur Verfügung hatte.
Defekte Glühbiren im Hausflur werden auch erst nach Wochen und auf Beschwerde hin erneuert, auch wenn teilweise kein Licht über mehrere Stockwerke mehr funktioniert. Das Treppenhaus wird auch nur selten und dilettantisch gereinigt.

Die neue Berechnung hat eine Steigerung von über 100 %, ist dies erlaubt?
Kann ich meine Vorauszahlungen für 2006 zurück fordern, da eine Abrechnung nie eingegangen ist und sie ja nun auch verjährt wäre?
Muss mir die Verwaltung die Zahlen offen legen, damit ich deren Berechnung nachvollziehen kann? Weil erstens: Wie kommen die auf den Betrag von 2486,00 € monatlich und wie wird es anhand der Quadratmeterzahl umgelegt? Ich selber bewohne (Singlehaushalt) 85 qm laut Mietvertrag. Da fand ich 90,00 € angemessen, aber nun 184,80 € finde ich überhöt.

Im Vorfeld möchte ich mich für die Antworten bedanken und hoffe auf rege Beteiligung!!!

Danke
Euer Bernd Anders (bezauBerndAnders@gmx.de)

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
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#2
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Scalar12
Danke für die schnelle Antwort. Ich weiß, dass die Mängel nichts damit zu tun haben, wollte damit nur aufzeigen wie die Verwaltung arbeitet - oder eben nicht vernünftig arbeitet. Aber eine Anhebung um über 100 % ?!? Nebenkosten bei 85 qm über 180,00 € - das ist doch nicht gerechtfertigt und das Schreiben in dieser Form lässt doch auch zu wünschen übrig! Kann ich da garnichts machen und muss es einfach so akzeptieren?

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wo bleibt denn jetzt Bernie und erklärt dem Bernd, daß man bis zum Erhalt der Abrechnung die Zahlung von weiteren Vorauszahlungen einstellt ?

Der neu geforderte Vz-Betrag ist nicht wirklichkeitsfremd, muß aber erst mal eine durchgeführte Abrechnung als Basis haben.

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#5
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

@Morthingale

...soll heißen, ich zahle erstmal ab sofort keinerlei Nebenkosten, bis die mir eine ordentliche Nebenkostenabrechnung z.B. für 2006 zur Verfügung stellen. "Parke" das Geld gesondert auf einem Unterkonto und prüfe die Abrechnung?

Gruß
Bernd

post scriptum wer zum Teufel ist Bernie???

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Yeah.

Who the **** is Bernie ?

Laß ihn das nicht hören.

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#8
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

@ all
erstmal danke für die hilfreichen Info`s.

Muss oder sollte ich die Einstellung der Vz schriftlich ankündigen bis ich die Bemessungsgrundlage habe? Denke es wäre wirklich sinnvoll das Geld dann zu parken, damit ich dann nicht böse erwache.

Gruß
Bernd

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#10
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die Info.
Werde erst noch eine Woche abwarten, da ich der Verwaltung bereits am Anfang dieser Woche einen Brief geschickt habe mit der Bitte mir die Abrechnungen für 2006 und 2007 (wobei diese ja noch nicht fällig ist) zukommen zu lassen. So wie ich die kenne wird da aber nicht kommen :(
Solltet ihr noch weitere hilfreiche Tipps haben, ich bin immer dankbar und hab ein offenes Ohr!!!

Gruß
Bernd

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#11
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ich nochmal...

Also wer noch einen Rat geben kann, oder weiß wie ich mich in einem solchen Fall verhalten sollte.... DANKE!!!

Gruß
Bernd

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sagen wir mal 'könnte'.

Das würde dann die Höhe der Vz beeinflussen.

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

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#15
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte seinerzeit von der Kaltmiete gemindert. Sofern ich richtig informiert bin ist es so auch üblich. Am Anfang beim Einzug war ein Kellerraum im Mietvertrag vereinbart, den ich jedoch erst nach der Minderung erhielt. Dies hatte meiner Ansicht nach nichts mit den Nebenkosten zu tun, so dass ich 10% von der Kaltmiete abgezogen habe.

Beim Durchlauferhitzer war es das selbe. Auch dort habe ich ausgehend von der Kaltmiete gemindert.

Gruß
Bernd

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#16
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

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#17
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich das Nachholen? Also wenn das geht könnte ich so einiges "nachmindern" - tolles Wort - gibt es das? :engel:

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#18
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Den Teil, den Du an NK/HK-Vz minderst, bekommst Du später natürlich auch nicht angerechnet.

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#19
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#20
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

wieder ein Gewaltminderer.

Wieviel % hamma denn schon?

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#22
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wobei die Frage ist, ob man damit auch die Höhe variieren kann.

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#24
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#26
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

@ det11: wieder ein gewaltminderer!

erst lesen, dann denken und bitte dann erst schreiben...

die eigentümer haben sich noch nie um das haus gekümmert, eher dürfen wir (die mieter) als drittschuldner unsere miete an eine gläubigerin überweisen. die verwaltung reagiert auch nicht und kümmert sich einen dre.. um das haus und die anliegen der mieter. auf schreiben, die nicht per einschreiben eingehen reagieren die erst garnicht. und was würdest du machen, wenn dir laut mietvertrag ein kellerraum zugestanden wird den du auch brauchst? ich musste seinerzeit bei einzug und vier weitere monate eine garage anmieten um meine sachen unter zu stellen. bei einzug (2006) habe habe ich bereits schriftlich auf die magelnde heizleistung des durchlauferhitzers hingewesen, ein jahr später konnte ich nur noch nachts duschen, wenn sicher gestellt war, dass im haus sonst kein wasser mehr verwendet wurde. habe städig mit minderung gedroht, aber alle schreiben wurden nicht beachtet und dann zum winter hin hatte ich gar kein warmes wasser mehr. also, was hättest du dann gemacht? denke du bist dann eher ein gewaltuntersteller :) und zu deiner frage: weviel % hamma denn schon? tja, nicht soviel wie du im blut - auch eine unterstellung meinerseits! aber dafür mit nem kleinen zwinker ;) da ich mich zum glück nicht so bieder ernst nehme und über die schwächen anderer gerne hinweg sehen kann! also nicht zu persöhnlich nehmen!!!

gruß
bernd der ab und an alles klein schreibt weil er das darf :neck:

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