Nebenwohnung

19. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
_Tata_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenwohnung

Hallo zusammen,

zwei Fragen zum Melderecht hätte ich:

1) Jemand mietet eine Wohnung und läßt dort im Einvernehmen mit dem Vermieter eine dritte Person "mitwohnen" (Frage mit den Nebenkosten ist also geklärt).
Begeht der Vermieter eine Owig, wenn er von dieser dritten Person keine Anmeldung (als Nebenwohnung) verlangt, wenn sich diese Person längere Zeit in seiner Wohnung aufhält?

2) Bekommt man, wie bei der Anmeldung einer Hauptwohnung, einen Aufkleber in den Ausweis, wenn man eine Nebenwohnung anmeldet?

Danke!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 26x hilfreich)

Aufkleber im Ausweis? Nicht in Bayern :-) Und eine Anmeldung an den VM weitergeben auch nicht ....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17581x hilfreich)

Eine OWi begeht nur die dritte Person wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz.

Einen neuen Aufkleber mit neuer Anschrift im Personalausweis erhält man nur, wenn sich der Hauptwohnsitz ändert. Der Nebenwohnsitz wird nicht im Perso dokumentiert.

Das einzige, was passieren kann, ist die Erhebung eine Zweitwohnungssteuer. Ob so eine Steuer erhoben wird, hängt aber von Eurer gemeinde ab.

0x Hilfreiche Antwort

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