Hallo zusammen,
zwei Fragen zum Melderecht hätte ich:
1) Jemand mietet eine Wohnung und läßt dort im Einvernehmen mit dem Vermieter eine dritte Person "mitwohnen" (Frage mit den Nebenkosten ist also geklärt).
Begeht der Vermieter eine Owig, wenn er von dieser dritten Person keine Anmeldung (als Nebenwohnung) verlangt, wenn sich diese Person längere Zeit in seiner Wohnung aufhält?
2) Bekommt man, wie bei der Anmeldung einer Hauptwohnung, einen Aufkleber in den Ausweis, wenn man eine Nebenwohnung anmeldet?
Danke!
Nebenwohnung
19. Mai 2005
Thema abonnieren
Frage vom 19. Mai 2005 | 19:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenwohnung
#1
Antwort vom 19. Mai 2005 | 21:18
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 26x hilfreich)
Aufkleber im Ausweis? Nicht in Bayern :-) Und eine Anmeldung an den VM weitergeben auch nicht ....
#2
Antwort vom 20. Mai 2005 | 14:25
Von
Status: Unbeschreiblich (50216 Beiträge, 17581x hilfreich)
Eine OWi begeht nur die dritte Person wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz.
Einen neuen Aufkleber mit neuer Anschrift im Personalausweis erhält man nur, wenn sich der Hauptwohnsitz ändert. Der Nebenwohnsitz wird nicht im Perso dokumentiert.
Das einzige, was passieren kann, ist die Erhebung eine Zweitwohnungssteuer. Ob so eine Steuer erhoben wird, hängt aber von Eurer gemeinde ab.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.012
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten