Nebnkosten Wartung Heizung

21. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Anfrage Heizung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebnkosten Wartung Heizung

Hallo, in dem Mietvertrag samt allen Anlagen ist festgehalten, dass Wartungskosten für die Heizung abgerechnet werden können. Bei den Positionen Müll, Grundsteuer, Glasversicherung etc. stehen gerundete Beträge, bei der Wartung der Heizung/Wärmepumpe kein Betrag. Für die Jahre 2012 - 2014 wurden keine Wartungsarbeiten durchgeführt. Erstmalig in 2015, dabei wurde ein erhöhter Wartungsbedarf festgestellt, weil die Wärmepumpe im Außengehäuse extrem viel Laubansammlungen hatte. Dieser Tatbestand ist nicht unbekannt beim Vermieter, weil unmittelbar an das Grundstück mehrere große Laubbäume stehen. Insgesamt wurde mir für die Wartung der Heizung/Wärmepumpe 460,00 Euro umgelegt. Auf der Rechnungslegung steht auch die Feststellung mit dem erhöhten Wartungsbedarf. In der Betriebskostenabrechnung steht, dass nur Kosten umgelegt werden können, die laufend anfallen. Könnte ich hier darauf verweisen, dass drei Jahre nichts berechnet wurde und damit nicht zu laufend zählt? Und wie sieht es mit dem erhöhten Wartungsbedarf aus? Es ist ja nicht mein Verschulden, dass der Vermieter nicht regelmäßig warten läßt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1438x hilfreich)

Zitat (von Anfrage Heizung):
Insgesamt wurde mir für die Wartung der Heizung/Wärmepumpe 460,00 Euro umgelegt.


Das ist schon heftig viel. Wenn man das auf 2 Jahre umrechnet wären das 230 € pro Jahr. Etwas hoch für eine normale Wartung. Ich zahle um 120 €.

Zitat:
In der Betriebskostenabrechnung steht, dass nur Kosten umgelegt werden können, die laufend anfallen.


Richtig. Das muß aber nicht jährlich bedeuten. Auch 2- oder 3-jährlich sind regelmäßige laufende Kosten.

Mein Rat, lass Dir die Originalwartungsrechnung vom Vermieter vorlegen und schau sie Dir genau an. Möglicherweise ist ja eine Reparatur dabei oder es ist ein Wartungsvertrag, da können nicht alle Kosten umgelegt werden.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 658x hilfreich)

Zitat (von Anfrage Heizung):
Und wie sieht es mit dem erhöhten Wartungsbedarf aus? Es ist ja nicht mein Verschulden, dass der Vermieter nicht regelmäßig warten läßt.

Sehe ich etwas anders...
Die Tatsache, dass auf dem Grundstück große Laubbäume stehen, waren dir ja bekannt. Du hättest das Laub doch auch wegmachen können. (Was ich als Aufgabe des Mieters und nicht als Aufgabe des Vermieters sehe...) und dann wäre es doch gar nicht erst zu dieser hohen Rechnung gekommen...
Ich denke hier wird von dir versucht, mit allen Mitteln und Wegen die (Strom)Kosten für die angeblich so teure Wärmepumpenheizung (siehe anderer Thread) zu minimieren...

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1438x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Die Tatsache, dass auf dem Grundstück große Laubbäume stehen, waren dir ja bekannt. Du hättest das Laub doch auch wegmachen können. (Was ich als Aufgabe des Mieters und nicht als Aufgabe des Vermieters sehe...)


Was ich nur unterschreiben würde wenn ein EFH gemietet wurde. Und auch nur dann wenn der Mieter darauf hingewiesen oder gar vertraglich dazu "verdonnert" wurde ab und an mal das Laub aus dem Gehäuse zu entfernen.

Signatur:

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1933x hilfreich)

sehe ich mit dem "unterschreiben" ebenso

Nur was bleibt dem Vermieter eines Mehrfamilienhauses dann?
häufigere Wartungen (Laub aus dem Gehäuse entfernen) = umlegbare Betriebskosten
oder
regelmäßig Laub-Aufsammeln-Lassen = umlegbare Betriebskosten

... was dann zu Threads wie diesen führt :devil:

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Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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