Neubezug Mietwohnung

9. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
hermie1990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neubezug Mietwohnung

Guten Abend Zusammen,

ich habe mir Mitte Mai eine Wohnung mit einer Maklerin angeschaut. Die Wohnung hat mir auf dem ersten Blick gut gefallen und ich habe mich entschieden, die Wohnung zu nehmen. Vor einer Woche kam es zur Unterzeichnung des Vertrages.

Gleich am nächsten Tag habe ich mir den Schlüssel zur Vermessung der Wohnung geben lassen. Dabei sind mir mehrere Mängel aufgefallen, dir mir während der Besichtigung nicht gesehen habe.
- Wände, Decke und Stuck vergilbt bzw. schlecht gestrichen
- Gasetagenheizung demontiert (Wurde bei Besichtigung nicht gezeigt, da Schlüssel nicht anbei war)

In dem Vertrag steht: durch Besichtigung der Wohnung erklärt der Mieter die Wohnung für wohnbar [...].

Kann ich nun trotzdem vom Vermieter verlangen, die Schäden abzustellen?

Hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

Grüße hermie1990

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Ich konnte in der Schilderung nichts entdecken, was auf eine derzeitige Unbewohnbarkeit schließen lässt.



quote:<hr size=1 noshade>- Wände, Decke und Stuck vergilbt bzw. schlecht gestrichen <hr size=1 noshade>

Kommt darauf an, was genau diesbezüglich im Vertrag steht (renoviert/unrenoviert/sowie gesehen).



quote:<hr size=1 noshade>- Gasetagenheizung demontiert (Wurde bei Besichtigung nicht gezeigt, da Schlüssel nicht anbei war) <hr size=1 noshade>

Die sollte natürlich wieder instandgesetzt werden, das sollte auch reklamiert werden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
hermie1990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

aber im Vertrag steht, dass ich bei event. Auszug die Wohnung zu weißen habe, ansonsten kommt es zu Mahnung. Also habe ich ja jetzt nicht wirklich etwas damit zu tun. Auch wenn ich die Wohnung kurz gesehen habe.


Die Übergabe ist auch noch nicht erfolgt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Wenn die Übergabe nicht erfolgt ist, dann fertigt man ein Übernahmeprotokoll zusammen mit den Vermieter.
Dort wird der Zustand der Wohnung inklusive aller Mängel detailliert festgehalten, möglichst mit Fotos (Geamt- und Detailansicht).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ob Wände vergilbt sind, kann man eigentlich schon bei der Besichtigung sehen - wenn man will. Oder waren die vollgestellt?

quote:
aber im Vertrag steht, dass ich bei event. Auszug die Wohnung zu weißen habe, ansonsten kommt es zu Mahnung


Das steht so ganz sicher nicht im Vertrag.

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