Dem Mieter M fällt ein Glas auf die Kante seiner Email-Badewanne (c. 5 Jahre alt), ein ca. 5 cm langer und 3 cm breiter Emailteil blättert dadurch ab und die dunkle Metallwanne ist zu sehen. Ein Kostenvoranschlag einer Sanitärfirma für den Tausch einer Wanne liegt vor, ca. 1300 € gesamt. Der Mieter ist versichert, die Versicherung will nur eine Emailreparatur bezahlen, ca. 120 €. Die Sanitärfirma erklärt, bei einer Emailreparatur wird man den Schaden immer sehen.
Kann der Vermieter auf einen Ersatz der Wanne bestehen? Welche Abzüge kann die Versicherung geltend machen?
Danke für hilfreiche Antworten!
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-- Editiert Hans Hoss am 21.02.2015 20:23
Neue Badewanne wegen Emailschaden?
21. Februar 2015
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Frage vom 21. Februar 2015 | 20:01
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 12x hilfreich)
Neue Badewanne wegen Emailschaden?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2015 | 20:37
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Die Sanitärfirma erklärt, bei einer Emailreparatur wird man den Schaden immer sehen. <hr size=1 noshade>
Selbst wenn es fachmännisch gemacht wird, ist es immer zu sehen.
Ansonsten würde ich das an die Verischerung übergeben, die sind auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig.
quote:<hr size=1 noshade>Kann der Vermieter auf einen Ersatz der Wanne bestehen? <hr size=1 noshade>
Klar. Notfalls muss er sie hat aus eigener Tasche bezahlen.
quote:<hr size=1 noshade>Welche Abzüge kann die Versicherung geltend machen? <hr size=1 noshade>
Man kann z.B. die Nutzung abziehen (Abzug Alt-für-Neu), bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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