Hallo zusammen,
am 28.02 schrieb mir unser Vermieter folgendes:
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Monatsmiete zum 1.05.2020 anpassen, da wir die Rücklagenbildung für Reparaturen gewährleisten wollen.
Dies habe ich schriftlich abgelehnt, da es nach meinem Verständnis keinen Grund für eine Erhöhung darstellt.
Heute, quasi einen Tag vor der Erhöhung kam dann folgender Brief:
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Monatsmiete zum 1.05.2020 anpassen. Die Anpassung erfolgt an Vergleichsmiete, sowie neuen Mietspiegel.
Da dies ein völlig anderer Grund ist, frage ich mich, ob die Frist davon unberührt bleibt!?
Dazu muss ich sagen, dass die Miete in den letzten 3 Jahren nicht erhöht wurde und diese ERhöhung auch weniger als 20 % sind. Der Mietspiegel ist für mich auch einsehbar (Online, Großstadt).
Die neue Quadratmetermiete würde sich allerdings am oberen Ende des Spiegels befinden, bereits jetzt liegt sie schon deutlich über dem Median, obwohl die Wohnung schon mindestens 20 Jahre nicht renoviert wurde (außenliegende Heizungsrohre, abfallender Putz von der Decke). Auch zahlen die anderen beiden Mieter
in diesem Haus, welche exakt die gleiche, jedoch renovierte Wohnungen haben weniger als ich.
Soviel zu "Vergleichsmiete"
Ich vermute auch, dass in dem Schreiben des Vermieters prinzipiell ein Formfehler vorliegt, da sie eine Zustimmung verlangen muss, stimmt das? Diesen "Joker" will ich mir allerdings aufheben.
Es wäre fantastisch, wenn mir jemand spontan weiterhelfen könnte.
Vielen Dank und liebe Grüße, bleiben sie gesund.
Familie Becker
Neue Begründung der Mieterhöhung. Neue Frist?
30. April 2020
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Frage vom 30. April 2020 | 16:44
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Begründung der Mieterhöhung. Neue Frist?
#1
Antwort vom 30. April 2020 | 17:02
Von
Status: Unbeschreiblich (129181 Beiträge, 41210x hilfreich)
Zitat :leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Monatsmiete zum 1.05.2020 anpassen. Die Anpassung erfolgt an Vergleichsmiete, sowie neuen Mietspiegel.
Das ist alles? Keine Nennung von Mietspiegel, Vergleichswohnungen?
Zitat :leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Monatsmiete zum 1.05.2020 anpassen.
Nicht nur das die Frist natürlich viel zu kurz ist und das Verlangen dahher nichtig ist.
Es ist erkennbar ein rechtsmissbrächlicher Versuch den ungültigen Grund der ersten Erhöhung zu kaschieren.
Ich würde da jetzt gar nicht drauf reagieren. Es besteht keine Verpflichtung dem Vermieter Nachhilfe zu geben ... vor allem wenn es einem zum Nachteil gereicht.
#2
Antwort vom 30. April 2020 | 17:41
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für Ihre Antwort,
ja, die von mir zitierten Texte sind tatsächlich alles was in den beiden Schreiben stand. Danach wird nur noch in einem weiteren Satz die neue Miete mitgeteilt.
Auf Grund von Formfehlern, will ich darauf auch gar nicht weiter eingehen. Dennoch würde ich gerne eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, bzw, sicher sein, dass ich alles richtig interpretiert haben und auch der "sicheren Seite" bin.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. April 2020 | 19:10
Von
Status: Unbeschreiblich (129181 Beiträge, 41210x hilfreich)
Zitat :dass ich alles richtig interpretiert haben und auch der "sicheren Seite" bin.
Ich sehe da kein gültiges Mieterhöhungsverlangen.
#4
Antwort vom 30. April 2020 | 21:53
Von
Status: Unbeschreiblich (50079 Beiträge, 17550x hilfreich)
Zitat:Dennoch würde ich gerne eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, bzw, sicher sein, dass ich alles richtig interpretiert haben und auch der "sicheren Seite" bin.
Der Vermieter wäre schön blöd, wenn er Dich auf Basis so eines Mieterhöhungsverlangens verklagt.
Spätestens wenn er damit zu einem Anwalt läuft wird keine Klageschrift, sondern ein neues wirksames Mieterhöhungsverlangen kommen.
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