Neue Fenster = Mieterhöhung?

11. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)
Neue Fenster = Mieterhöhung?

Das Thema gibt es hier schon öfter, aber eins zu unserem Fall speziell nicht. Und ich blicke da nicht ganz durch, was nun Sache ist.

In unserer Wohnung gibt es teils neuere Fenster mit Isolierverglasung und teils noch alte Fenster mit Einfachverglasung. Warum damals nicht alle Fenster ausgetauscht wurden, ist mir ein Rätsel. Zum Beispiel haben wir in der Küche und im Kinderzimmer ein Fenster alt und ein Fenster neu.
Nun ist das alte Fenster im Bad schon absoluter Schrott. Sobald es draussen kälter und feuchter wird, lässt sich das Fenster kaum noch öffnen und schließen, es zieht wie Hechtsuppe, das Bad kann nicht richtig belüftet werden, alles ist feucht und voller Schimmel, der Holzrahmen kaputt und so weiter.
Deshalb haben wir den Vermieter nun gebeten, das Fenster doch bitte bis zum kommenden Winter auszutauschen, da wir sonst die Miete mindern würden.
In diesem Fall wäre eine Mieterhöhung doch unzulässig, oder?

Nun werden plötzlich alle alten Fenster ausgetauscht, obwohl es mit den anderen keinerlei Probleme gibt.
Hier ist eine Mieterhöhung dann aber wieder zulässig wegen Moderniesierung, oder?

Dann habe ich irgendwo gelesen, dass der Vermieter in dem Fall aber nur die Miete erhöhen darf, wenn er nachweisen kann, dass der Mieter dadurch Energie spart.
Wir sind am 1.1.2010 hier eingezogen und obwohl seit dem 1.1.2009 ein Energiepass ja Pflicht ist, soweit ich weiß, gab es keinen.
Können wir nun in dem Fall gegen die Mieterhöhung angehen?

Ich habe gelesen, eine Mieterhöhung von 11% sei zulässig. Aber wenn der Einbau der neuen Fenster z.B. um die 6000 € kostet (mein Mann hat mal in dem Bereich gearbeitet und schätzt die Kosten in etwa so hoch), wären das ja über 600 €.
Das geht doch gar nicht, oder?

Bei unserer Nachbarin wird nun nur ein einziges Fenster erneuert, ein kleines Fenster im Bad. Dafür eine Mieterhöhung zu machen, wäre echt der Wahnsinn.
Aber wenn das für eine Partei gilt, dann doch für alle gleich, oder nicht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Wir sind am 1.1.2010 hier eingezogen und obwohl seit dem 1.1.2009 ein Energiepass ja Pflicht ist, soweit ich weiß, gab es keinen.


Den musste auch der Vermieter nur auf Verlangen vorzeigen. Da ihr den scheinbar nicht verlangt habt, ist der Drops gelutscht, bzw. in solch einem Fall lässt man die Finger von der Wohnung.

quote:
wären das ja über 600 €.


Richtig! Um diesen Betrag würde die Jahresmiete steigen. Aber bevor das passiert, muss der VM die Kosten offenlegen und eine Abgrenzung zwischen notwendiger Instandhaltung und Modernisierung vornehmen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm#mk1

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