Neue Heizungsanlage soll eingebaut werden

4. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)
Neue Heizungsanlage soll eingebaut werden

Hallo alle miteinander.

Ich hab da so ein kleines Problem.
Und zwar hat der Vermieter beschlossen unsere Heizart umzustellen.

Derzeit haben wir eine Gasetagenheizung, haben also einen eigenen Vertrag mit unserem Gasanbieter.

Nun soll eine Fernwärmeheizung installiert werden, wurde einfach so beschlossen und ich hätte gerne Informationen gehabt, die ich vom Vermieter nicht bekomme.
Ich hab ihn gefragt, wie das mit den Kosten hinterher aussieht, ob wir auch wieder einen eigenen Vertrag machen, da antwortete er, Nein, wir machen dann später eine Warmmiete.

Ich fragte ihn nach den etwaigen Heizkosten, bzw. Miete danach allgemein: Nein, das weiß ich noch nicht.
Ich habe da irgendwie Bedenken, das ich auf einmal eine Miete jenseits von Gut und Böse zu zahlen habe, die ich mir u.U. vielleicht gar nicht mehr leisten kann.

Nicht nur das Fernwärme ja auch teurer ist wie Gas, das Haus ist überhaupt nicht gedämmt, es zieht wie Hechtsuppe, und an Gas hatten wir schon den doppelten Verbrauch als den, der eigentlich angemessen gewesen wäre für die Größe der Wohnung, und trotzdem hat man sich noch was abgefroren.

Desweiteren haben wir seit dem Starkregen vergangene Woche einen Wasserschaden in unserem Wohnzimmer.
Auf einmal floss Wasser aus der Decke.
Es soll durch einen Riss in der Fassade eindringen, und ich vermute mal, das da bevor es jetzt auf einmal aus der Decke tropfte schon unter der Holzverkleidung die wir da haben vor sich hin gammelte über einen längeren Zeitraum.
Desweiteren soll der Nachbar über uns Defekte Heizrohre haben, aus denen Wasser ausläuft.
Das Problem mit den Heizungsrohren hatten wir übrigens auch, und dadurch eine nasse Wand und Boden im Kinderzimmer, der Schaden wurde behoben, und es fehlen heute noch zwei Fliesen im Kinderzimmer.
So, die Schadenbehebung in unserem Wohnzimmer sieht bis jetzt nur vor, das der Vermieter eine Fassadendämmung und Schieferplatten vorsieht, ob jetzt nur an dieser Außenwand, oder komplett bleibt offen.
Wann genau weiß ich auch nicht, was mit der nassen Wand und der bei Regen tropfenden Decke passieren soll, darauf bekam ich keine Antwort.
Die Holzdecke ist komplett aufgequollen, hängt teilweise durch, es tropft im Wohnzimmer und auch auf der anderen Seite der Fenster auf dem Balkon, das ist weder schön, noch gesundheitlich förderlich, nur irgendwie will er da grad nix machen, stattdessen sollen aber ab dieser Woche die Heizungen neu gemacht werden, also anstatt der Gastherme halt die Fernwärmeeinheit.

Irgendwie fühl ich mich ganz schlecht informiert und übergangen vom Vermieter, aber anstatt Antworten wird er pampig, weil ich nachfrage, was nun passiert bzgl. Kosten und Reparatur und Handwerkern.

Darf er das denn einfach so entscheiden, hab ich da kein Mitspracherecht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8279 Beiträge, 1730x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Darf er das denn einfach so entscheiden, hab ich da kein Mitspracherecht?


Ja er darf entscheiden. Es ist sein Haus

Alles andere, was die Mängel betrifft, sollte man dem Vermieter gegenüber schnell anzeigen. Das hat aber NICHTS mit der Heizungsumstellung zu tun.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10270 Beiträge, 4569x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
a er darf entscheiden. Es ist sein Haus
Das ist in der Form zu allgemein gehalten. Der Vermieter hat such entschlossen, Teile seines Hauses an den Mieter zu vermieten. Damit gehen Pflichten einher. Zu diesen Pflichten gehört die Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes, was in aller Regel der Zustand bei Anmietung ist. Wenn er davon abweichen will, braucht er eine gesetzliche Grundlage.

Ich vermute, der Vermieter wird hier § 555b BGB (Modernisierungsmaßnahmen) als rechtliche Grundlage anführen. Daran sind jedoch diverse Formalien geknüpft. Sie muss ausreichend vorher angekündigt werden. In § 555d (2) BGB findet sich ein Halbsatz, nach dem die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten bei einer Mieterhöhung wegen der Modernisierung zu berücksichtigen sind. § 555c (1) 3. BGB legt fest, dass bereits in der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme eine Kalkulation der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten angegeben werden muss.

Zusammen: Wenn der Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommt, muss der Mieter den Einbau nicht dulden. Sollte der Vermieter die Maßnahme dennoch durchführen (weil er keinen Zugang zur Mieterwohnung braucht), dann wird er daraus keinen Vorteil ziehen dürfen. Eine Modernisierungsmieterhöhung würde mindestens mal verschoben. Ob überhaupt eine möglich ist, wird sich erst nach einer fachlich korrekten Kalkulation der künftligen Betriebskosten zu beurteilen sein.

Unabhängig davon muss auch die neue Heizung mindestens die gleiche Wohnqualität liefern wie die alte. Ausreichend Wärme muss die also liefern.

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Ich habe da irgendwie Bedenken, das ich auf einmal eine Miete jenseits von Gut und Böse zu zahlen habe, die ich mir u.U. vielleicht gar nicht mehr leisten kann.
Dann fordere deinen Vermieter auf, die entsprechende Kalkulation vorzulegen und entscheide dann, ob du kündigen willst. Verhindern wirst du die Umstellung sicherlich nicht.

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#3
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dann fordere deinen Vermieter auf, die entsprechende Kalkulation vorzulegen und entscheide dann, ob du kündigen willst. Verhindern wirst du die Umstellung sicherlich nicht.

Dazu habe ich ihn ja aufgefordert, aber halt als Antwort bekommen, daß er das überhaupt noch nicht für die Mieter kalkuliert hat.

Hab da ein wenig gegoogelt zu der Sachlage, es gab dazu schon einmal ein Gerichtsurteil in genau der gleichen Sache, also vorher Gas, hinterher Fernwärme, das wurde vom Gericht damals als Modernisierung abgelehnt, weil Gas halt eben einiges billiger ist wie Fernwärme.

Wenn man das ganze dann noch etwas genauer betrachtet, fällt auf, daß es derzeit Förderungen gibt für Fernwärme, und man als Eigentümer bis zu 70% subventioniert bekommt.

Also gehe ich mal davon aus, eigentlich hat der VM selbst keine Ahnung wie es mit den Folgekosten aussieht, er sieht erst mal nur die Förderung, der Rest ist anscheinend egal.

Ganz ehrlich, die Modernisierungskosten interessieren mich kein bißchen, aber wenn ich auf einmal das drei oder vierfache meiner Heizkosten zahlen soll, dann finde ich das irgendwie nicht so witzig.

Ja klar, Kündigung ist immer einfach, und ehrlich gesagt, bei dem Zustand der Wohnung wäre das wohl auch das Beste, aber im Ernst, da draußen gibt es keine Wohnungen mehr, die man sich leisten könnte, und wenn ich mir diese Wohnung dank "Modernisierung" nicht mehr leisten könnte, dann müsste ich wohl zwangsläufig unter eine Brücke ziehen.


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#4
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5618 Beiträge, 698x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Dazu habe ich ihn ja aufgefordert, aber halt als Antwort bekommen, daß er das überhaupt noch nicht für die Mieter kalkuliert hat.


Na dann.

Zur Zeit sehe ich keinen eklatanten montären Nachteil der beiden Heizmethoden. Tatsächlich tendiere ich eher dazu (auf jeden Fall derzeit), dass die Fernwärme sich als günstiger erweisen könnte.

Im übrigen sehe ich es tatsächlich wie cauchy

Zitat (von cauchy):
Verhindern wirst du die Umstellung sicherlich nicht.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10270 Beiträge, 4569x hilfreich)

Aus meiner Sicht kannst du, wie bereits gesagt, den Zugang zu deiner Wohnung für diese Arbeiten verweigern, solange dir keine korrekte Ankündigung vorliegt. Braucht dein Vermieter denn Zugang zu deiner Wohnung? Wenn ja, dann teile ihm deine Forderung nach ordnungsgemäßer Ankündigung sowie die Verweigerung des Zugangs ohne entsprechende Ankündigung mit. Mal sehen, was dann passiert.

Alternativ kannst du ihm anbieten, dass du den Zugang gewährst, wenn er dir schriftlich zusichert, dass sich deine Bruttomiete durch den Wechsel nicht erhöhen wird. Sollten deine Befürchtungen wahrwerden und sich die Heizkosten tatsächlich erhöhen, dann müsste das bei einer solchen Zusicherung der Vermieter tragen. Ich glaube deshalb auch nicht, dass er eine solche Zusicherung abgeben würde.

Dennoch kann das Angebot helfen dem Vermieter klarzumachen, dass Mieter berechtigt diese Informationen vor dem Umbau verlangen dürfen. Eben um feststellen zu können, was auf sie zukommt und ob sie sich diese Wohnung dann noch leisten können/wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125990 Beiträge, 40577x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
ich hätte gerne Informationen gehabt, die ich vom Vermieter nicht bekomme.

Da dürfte wohl nur ein Hellseher helfen ....



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Irgendwie fühl ich mich ganz schlecht informiert und übergangen vom Vermieter, aber anstatt Antworten wird er pampig, weil ich nachfrage, was nun passiert bzgl. Kosten und Reparatur und Handwerkern.

Man scheint in einer baufälligen Bruchbude zu wohnen die von einem inkompetenten reparaturunwilligen Vermieter Vermieter wird.

Ich sehe da 2 Möglichkeiten
A) zeitnaher Umzug
B) einen guten Rechtsanwalt der u.U. mit gerichtlicher Hilfe dem Vermieter die deutsche Gesetzgebung erklärt



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Darf er das denn einfach so entscheiden, hab ich da kein Mitspracherecht?

Man sollte nicht davon ausgehen, das ein Mietverhältnis irgendwie demokratisch geprägt ist



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Die Holzdecke ist komplett aufgequollen, hängt teilweise durch, es tropft im Wohnzimmer und auch auf der anderen Seite der Fenster auf dem Balkon, das ist weder schön, noch gesundheitlich förderlich

Es wäre zu überlegen, ob man als Mieter diesen Müll nicht entfernen dürfte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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