Neue Küche

24. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Küche

Hallo, möcht mich kurz vorstellen, ich heiße Dennis und bin erst seit letztem Jahr Hausbesitzer deren Wohnungen vermietet sind. Folgendes Thema, zum 31.07 diesen Jahres hab ich von einer Mietpartei eine Ordnungsgemässe Kündigung bekommen. nun gut, die Küche ist in schlechtem Zustand was aber nicht der Mieter zu verschulden hat, vielmehr das Alter von gut 25 jahren. Ich dachte mir jetzt dass ich die Wohnung sicher schneller vermieten kann wenn die Wohnung wieder mit einer Küche versehen ist . (natürlich bin ich dazu nicht verpflichtet aber wenn ich auf wohnungssuche bin würd ich sicher eine Wohnung mit Einbauküche nehmen bevor ich mir eine Kaufe). Ich bin Schreiner vom Beruf und habe kurzentschlossen eine neue Küche gebaut. Ich muss noch auf die Rechnung von meinem Chef warten auf wieviel sich die Materialkosten belaufen ( Leider wird mir meine Arbeitszeit niemand zahlen ). Der Zeit ist die Kaltmiete auf 445€ festgelegt für ungefähr 50qm. Meine Frage ist jetzt ob ich Rechtlich gesehen eine Mieterhöhung auf bestimmte Zeit aufgrund der neuen Küche verlangen darf und was hier der gesetzliche Rahmen ist? Nicht zu vergessen es wird ein Neuvertrag, aber ich kann doch bei einem angenommenen Materialpreis von 1500€ und einem vorgesehenen Abrechnungszeitraum von 2 jahren doch keine 60 € zusätzlich verlangen, das wären ja dann schon über 500€. wie kann ich sowas handhaben?

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18 Antworten
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#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Du unterliegst einem grundsätzlichen Denkfehler.
Du verkaufst die Küche nicht auf Raten an den zukünftigen Mieter, Du vermietest sie und bist für die gesamte Mietdauer für die Küche verantwortlich.
Rechne zum Materialpreis Deinen Arbeitswert hinzu und teile das Ergebnis durch 60 Monate. Das ist dann der monatliche Zuschlag, der aber auch nach Ablauf der 60 Monate weiter anfällt.



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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Den Rahmen für die Miethöhe gibt der Mietspiegel bzw. die ortsübliche Vergleichsmiete vor. Wenn die Miete bei Abschluss eines neuen Vertrages höher angesetzt wird als beim alten Mieter, ist das im rechtlichen Sinn keine Mieterhöhung. Davon spricht man erst, wenn im laufenden Mietvertrag die Miete erhöht werden soll. Dann sind sowohl der Mietspiegel als auch die Grenzen von max. 20% Erhöhung innerhalb von 3 Jahren zu beachten.

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#3
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

grundsätzlich wär die rechnung ja die selbe wenn ich sie von einem Handwerker einbauen lassen würde also von dem her danke für die Hilfestellung. nun gut jetzt muss ich dennoch nochmal nachhaken. ich geh immer gern auf nummer sicher weil ich in der Hinsicht keinerlei erfahrung habe und undgern einen Paragraphen zum opfer fallen möchte. jetzt rechne ich meinen arbeitswert mit dazu und bin jetzt bei 1800€ was die küche kostet. sind diese 60 monate gesetzlich irgendo die regel oder woher kommen diese 60 monate? das wär ein monatlicher mehraufwand von 55€. Jetzt einige ich mich mit den neuen Mieter darauf dass in den ersten 2 Jahren auf eine Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird aber nach 2 jahren zieht der dann wieder aus. in dem Fall dann wieder ein neuer Mieter zahlt jetzt den mehraufwand für eine gebrauchte Küche ist das dann rechtens oder hab ich dann in dem Fall den Kürzeren Gezogen und bleib auf den Kosten selber sitzen? Sie schreiben dass dieser Zuschlag nach 60 Monaten weiterhin anfällt aber eigentlich ist die Küche ja dann abbezahlt, denk ich wieder falsch oder was für ein Gedanke steckt hinter dem ganzen? Tut mir Leid wenn ich soviele Fragen stelle aber ich kenn mich nicht aus....

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Den Rahmen für die Miethöhe gibt der Mietspiegel bzw. die ortsübliche Vergleichsmiete vor.



Ja, wenn es einen Msp. gibt (?), darf dort meistens die EBK als wohnwerterhöhendes Merkmal mit bis zu 20% Zuschlag auf den Mittelwert berücksichtigt werden.

Wohl die lukrativste Lösung.

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#5
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Der Mieter zahlt nicht für eine neue oder eine gebrauchte Küche, sondern für eine INTAKTE Küche. Deren Alter ist vollkommen egal.

quote:
aber eigentlich ist die Küche ja dann abbezahlt

Also gut, dann mal wieder ein Gleichnis:
Hast Du eigentlich schon mal ausgerechnet, nach wieviel Jahren der Mieter über die Nettomiete die Wohnung "abbezahlt" hat ?
Darf er dann anschließend da umsonst wohnen ?





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#7
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

da macht sich die Erfahrung echt bezahlt. vielen Dank für die vielen antworten.
Die Theorie dass ein Mieter der Invstiert sicher länger vor hat zu bleiben hört sich verlockend an, aber angesichts der 50qm und 2 Räumen ist es allemal für ein Pärchen geeignet, sobald Kinder im Spiel sind oder ein Junges Pärchen einzieht von denen auszugehen sein wird dass sie mal Kinder zeugen wird es wie in den letzten Jahren schon beim Vorbesitzer eher eine Durchgangswohnung bleiben deren Mieter im schnitt 4-5 Jahre bleiben. Ausserdem ist es wie ihr schon sagt eh schon zu spät weil ich die Küche schon daheim habe.
Aber Danke für den Vergleich mit dem Wohnung abbezahlen mit der Nettomiete, interessaanter vergleich und vollkommen zutreffend, irgendwann kapier ichs auch....
Ich habe bei uns im Ort noch nichts über einen Mietspiegel gehört ( auch wie ich mal gezielt danach suchte ) aber grundsätzlich wenn man die Kaltmiete/qm von Neubauten vergleicht bin ich in meinem wohlgemerkten Altbau ziemlich gleichauf. Jetzt kommt halt die Grosse Unbekannte wenn ich den Preis noch weiter rauftreibe ob meine Wohnung zu Neubauten noch mithalten kann bzw ob hier wer einzieht wenn er nen Neubau billiger bekommt. Okay ich könnte hier jetzt nur noch provitieren dass in Neubauten in der Regel keine Küche drin ist und ich eben eine zur Verfügung stelle.
Weiter Oben wurde noch gefragt ob ich schon Geräte verbaut habe, zur Zeit kann ich in die Wohnung noch nicht rein aber wenn die Schlüsselübergabe und das damit verbundene Übergabeprotokoll über die Bühne gegangen ist werd ich die Küche mit Elektrogeräten einbauen. Ich bin der Meinung dass ich nicht die Küche reinstellen kann und der Mieter sich die Geräte dann selbst organisieren kann.....

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#8
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt doch einen Mietspiegel gefunden.
Der besagt 9,80€, ich bin also mit meinen 8,90€ fast einen Euro darunter. Muss ich bei dem Mietspiegel jetzt zwischen altbau und Neubau unterscheiden? letztendlich kann ich ja eigentlich nicht die selbe miete für einen Altbau als auch einen Neubau verlangen? Gut im endeffekt mein Problem, wenn ich zu teuer bin hat niemand interesse....

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#10
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Ich habe jetzt doch einen Mietspiegel gefunden.
Der besagt 9,80€

Das sind ältere Bestandsmieten.
Neuvermietungen erfolgen idR (teils deutlich) über den Mietspiegelwerten.



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Mietspiegel Penzberg für Wohnungen
http://www.immowelt.de/immobilien/immomarktmiete.aspx?geoid=10809190141&etype=1&esr=2

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jetzt bin ich überfragt, wenn das ältere bestandsmieten sind wo bekomm ich dann aktuelle neumieten her? an was kann ich mich orientieren?

-- Editiert am 24.06.2011 17:03

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



"Dieser Mietspiegel Penzberg von immowelt.de ist kein offizieller Mietspiegel der Stadt/Gemeinde Penzberg."

Als Orientierung kann das trotzdem dienen.

Der Markt entscheidet, wieviel du fordern kannst.

Der, der am meisten zahlt, ist aber oft nicht der beste Mieter. Im Gegenteil.

Mit einem fairen Vertrag, mit dem beide Seiten gut leben können, fährt man langfristig am Besten.

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#14
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube ich werde die mieten so belassen wie sie bisher waren, bisher wurden sie iummer zum selben preis recht schnell vermietet. vielleicht ist es gar nicht so gut wenn man immer mit spitzenmieten kalkuliert nur weil man aufs Geld aus ist, lieber verlangt man etwas weniger und das Mietverhältnis passt dann auch..... Ich werd mal die Rechnung der Küche anschauen und dann den Aufschlag berechnen und den einfach weitergeben....

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#15
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
lieber verlangt man etwas weniger und das Mietverhältnis passt dann auch

Da besteht leider keine Zwangsläufigkeit.
Eine billige Miete dankt Dir keiner.



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#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Da besteht leider keine Zwangsläufigkeit.
Eine billige Miete dankt Dir keiner.


Die Wahrheit liegt in der Mitte.

Je höher die Miete um so anspruchsvoller, unnachsichtiger werden auch die Mieter.

In der KLR lässt sich das daran ablesen, daß die Personalkosten für die Verwaltung hochpreisiger Wohnungen deutlich über denen mit moderaten Mieten liegen.

Ich denke, TE hat da schon eine gesunde Einstellung.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

ist das alles kompliziert... als neuling schon ne grosse Verantwortung. schon allemal deswegen dass man nicht nur an die eigene tasche denkt und den Mittelweg sucht....

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

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