Neue Mieter in den Mietvertrag holen

22. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
eveninhisyouth
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Mieter in den Mietvertrag holen

Moin!

Angenommen ein befreundetes Pärchen möchte aus der langjährig bewohnten Wohnung ausziehen. Gäbe es einen "Schleichweg" um neue Mieter in den Mietvertrag zu bekommen ohne, dass dieses Pärchen die Wohnung ganz aufgeben muss und die HV bzw. der Eigentümer einen neuen Mieter sucht? Es besteht ja IMHO die Möglichkeit einen neuen Mitbewohner/Partner mit in den Mietvertrag zu holen bzw. der Hausverwaltung dessen Beiwohnen mitzuteilen. Zählt dann dieser Grundsatz, dass wenn diese Person länger als x-Monate in einer Wonung wohnt er dann auch anrecht auf die Aufnahme in den Mietvertrag hat?

Danke schonmal

eveninhisyouth

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Gäbe es einen "Schleichweg"
Vielleicht gibt es legale Möglichkeiten?

1. 2 Personen möchten ausziehen. Das geht.
2. Man könnte die Wohnung untervermieten, sofern der Vermieter das erlaubt.
3. Sofern der Vermieter bereit ist, diese Person mit in den Mietvertrag aufzunehmen, geht das.
4. Wo findet sich dieser Grundsatz, nach x Monaten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Zählt dann dieser Grundsatz, dass wenn diese Person länger als x-Monate in einer Wonung wohnt er dann auch anrecht auf die Aufnahme in den Mietvertrag hat?


So einen Grundsatz gibt es nicht.

Zitat (von eveninhisyouth):
Gäbe es einen "Schleichweg" um neue Mieter in den Mietvertrag zu bekommen ohne, dass dieses Pärchen die Wohnung ganz aufgeben muss


Was ist denn das Ziel dieses Vorgehens? Möchte das Pärchen nach einer Zeit X zurück in die Wohnung?

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#3
 Von 
eveninhisyouth
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von eveninhisyouth):
Zählt dann dieser Grundsatz, dass wenn diese Person länger als x-Monate in einer Wonung wohnt er dann auch anrecht auf die Aufnahme in den Mietvertrag hat?


So einen Grundsatz gibt es nicht.

Zitat (von eveninhisyouth):
Gäbe es einen "Schleichweg" um neue Mieter in den Mietvertrag zu bekommen ohne, dass dieses Pärchen die Wohnung ganz aufgeben muss


Was ist denn das Ziel dieses Vorgehens? Möchte das Pärchen nach einer Zeit X zurück in die Wohnung?


Nein, das Pärchen möchte icht mehr in die Wohung zurück. Die Freunde des Pärchens sollen nur sicher diese Wohnung bekommen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Die Freunde des Pärchens sollen nur sicher diese Wohnung bekommen
Was für eine Schilderung....
Man kann den Vermieter zunächst mal fragen. Da sieht man schnell das Ende der Fahnenstange.
Wenn der nicht will oder nicht darf, dann wird es nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was für eine krude Idee. Es gibt die Option des Untermietvertrages, aber, nicht vergessen, dann haften die ausgezogenen Mieter auch bei Mietausfällen persönlich. Und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dieses unternehmerische Risiko von den Ex-Mietern getragen werden wird bzw. dass sie das wollen.

Eigentlich ist doch jeder Vermieter froh, wenn er als Nachmieter jemanden empfohlen bekommt, warum nicht den legalen und sicheren Weg gehen?

wirdwerden

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Gäbe es einen "Schleichweg"


Warum wollt ihr "schleichen", nehmt den reellen Weg, oder sind die Freunde nicht so wirklich des Vermieters große Freude, so dass er auf diese lieber verzichten würde, als ihnen einen MV zu geben?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Gäbe es einen "Schleichweg" um neue Mieter in den Mietvertrag zu bekommen

Da gäbe es einige, nur alle rechtswidrig - von daher irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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