Neue Mietwohnung. Arge Mängel nach Einzug.

13. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Neue Mietwohnung. Arge Mängel nach Einzug.

Hallo.
Ich bin Betreuer für eine kranke Frau. Daher muss ich mich um die Angelegenheiten der Dame kümmern.

Bei Besichtigung der Wohnung war soweit alles okay was mach mit den Augen sehen konnte. Zugesichert wurde zudem ein Telefonanschluss in der Wohnung. Da renoviert wurde sagte die Vermieterin der Anschluss befinde sich hinter der zur dieser Zeit aufgestellten großen Rigipsplatten.

Einzug war am 1.8.2016 bzw am Montag darauf.

1.Mängel
Nach Einzug stellten wir fest das die gesamte Wohnung keinen Anschluss hat. Nach Anruf bei der Vermieterin sagte diese sie solle sich nicht anstellen. Heute gäbe es auch Handys. Allerdings ist sie zwingend auf ein Telefon angewiesen. Handy kann sie gar nicht bedienen.
Ich habe dann für 30 Euro eine provisorische Leitung über das Haus legen lassen. So das sie telefonisch erreichbar ist und im Notfall auch Hilfe holen kann. Der normale Neuanschluss wird von der Vermieterin verweigert. Zeugen gibt es insgesamt 2 die bei der Besichtigung dabei waren. Davon einer vom Amt.

2. Mängel
Seit 15 September geht die gemeinschaftsantenne nicht mehr. Reparatur für die Vermieterin zu teuer. Neue auf eigene Kosten anbauen verweigert sie. verschandelt unnötig das Haus.

3. Mängel
seit 4 Wochen im Wintergarten (als Wohnzimmer genutzt) kompletter Stromausfall. Laut Elektriker alte Leitungen. Wurde repariert und 2 Tage später ging wieder nichts. Vermieterin verweigert wegen erheblicher kosten den Elektriker nochmals zu schicken.

4. Mängel
In der Mietwohnung sind von der Vermieterin nach drängen von mir Rauchmelder installiert worden. Diese lösen paar mal die Woche Fehlalarm aus weil es uralt billig Dinger sind. Flur und Wohnzimmer hat sie keine installiert. Nur Schlafzimmer und Gästezimmer. verweigert hier ebenfalls die weitere Installation.

5.Mängel
Es befinden sich an den Heizkörpern Wärmezähler. Also solche wo 1x im Jahr abgelesen wird. Diese sind, weil die Wohnung bereits 3 Jahre leer stand alle defekt sowie vom Vormieter beschädigt worden. Laut mündlicher Vereinbarung unter Zeugen sollten diese zum 1.9 erneuert weder
Leider auch hier nichts passiert.

Diese Mängel haben wir schriftlich gemeldet. Frist endet am Montag. Bisher tut sich gar nichts. Wie sieht es hier mit einer Beauftragung einer Firma bzw Firmen aus und dies dann der Vermieterin per Mietabzug abzuziehen?

Androhung sie Miete zu kürzen und eine Firma zu beauftragen ist erfolgt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb451712-96):
In der Mietwohnung sind von der Vermieterin nach drängen von mir Rauchmelder installiert worden. Diese lösen paar mal die Woche Fehlalarm aus weil es uralt billig Dinger sind. Flur und Wohnzimmer hat sie keine installiert. Nur Schlafzimmer und Gästezimmer. verweigert hier ebenfalls die weitere Installation.

Von welchen Bundesland reden wir eigentlich, da dies die Bauordnung betrifft?
Wohnzimmer ist in der VDS nicht vorgesehen, Flure bzw Rettungswege schon.
Zitat (von fb451712-96):
Es befinden sich an den Heizkörpern Wärmezähler.

Damit ist ein Abzug in den Nebenkosten halt fällig, nach Betriebskostenverordung ist das möglich.

Zitat (von fb451712-96):
Seit 15 September geht die gemeinschaftsantenne nicht mehr. Reparatur für die Vermieterin zu teuer. Neue auf eigene Kosten anbauen verweigert sie. verschandelt unnötig das Haus.

Pech für den Vermieter, eine Satschüssel kann nicht verweigert werden.
Zitat (von fb451712-96):
Nach Einzug stellten wir fest das die gesamte Wohnung keinen Anschluss hat.

Wenn es keine Zusicherung auf DIN usw gab, Pech für den Mieter.
Alles im allem sehr komplex, da sollte ein RA eingeschalten werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von fb451712-96):
Diese Mängel haben wir schriftlich gemeldet.

Hoffentlich per Einschreiben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja mit Rückschein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Alles im allem sehr komplex, da sollte ein RA eingeschalten werden.

schließe ich mich an
Durch eine Mietminderung werden die Mängel nicht behoben und man geht das Risiko ein, sich später vor Gericht darum zu streiten, ob die Minderung berechtigt war bzw. ob die fristlose Kündigung des Vermieters wegen Mietzahlungsverzug berechtigt war.
Besser hier: eine Klage auf Mängelbeseitigung nach vorheriger anwaltlicher Einschätzung der Erfolgsaussichten jedes einzelnen Punktes!

Welches Amt ist denn involviert?
(möglicherweise erhält die Dame Rechtsberatungshilfe und Prozesskostenhilfe)
https://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe?page=3

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9911 Beiträge, 4488x hilfreich)

Auch ich empfehle den Rechtsanwalt oder Kündigung und Auszug. So blöd das wäre, aber bei Mangel 1-3 wäre bei mir deutlich die Hutschnur gerissen. Wenn ein Telefonanschluss zugesagt wurde, dann muss auch einer da sein. Wenn eine Gemeinschaftsantenne zugesagt wurde (bzw. bei Anmietung vorhanden war), dann muss auch eine da sein. Wenn Strom im Wintergarten bei Anmietung vorhanden war, dann muss auch welcher da sein. Alles Dinge, die sich meiner Meinung nach von selbst verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Also rechtlich fördern kann man zB die Rauchmelder in den meisten Bundesländern schon.
Allerdings ist zB in NRW der Mieter für die Wartung zuständig und die Kosten des Einbau können mit 11% umgelegt werden, ob gemietete Geräte auch in die Nebenkosten können wird trotz einiger Gerichte aber zumeist verneint.

Ein Recht zur Mietminderung besteht übrigens wohl deshalb nicht, weil lt Gericht Geräte die besonders günstig zu erwerben sind, die Wohnung insgesamt in ihrer Qualität nicht abwerten.

Meines Wissens gibt es die Rauchmelderpflicht in Brandenburg Berlin und Sachsen für Altbauten noch garnicht, dass ist nicht wünschenswert da hier wieder mal Bundesbürger nicht gleich behandelt werden und schon der Sinn der Rauchmelder angezweifelt werden kann, wenn immer noch nicht alle Bundesländer mitziehen.

Bußgelder sind zudem noch nicht vorgesehen.
Es gibt zwar Stimmen die meinen das in Niedersachsen sowie Bremen Bußgelder verhängt werden dürfen, dass Gesetz dazu konnte ich allerdings nicht entdecken.

Zum Telefonanschluss ist zu sagen, dass dieser grundsätzlich nicht verpflichtend ist.

Ansonsten ist es wohl so, dass der Vermieter die Verpflichtung hat die Wohnung gebrauchsfähig zu halten, ich wurde da aber ggfs einen Anwalt konsultieren, da die Mängel ja gigantisch sind.

Zum
Thema Ersatzvornahme findet man was ab 536 ff. BGB , insbesondere §§536a und c BGB

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