Hallo, wir beziehen zum 01.02 eine Mietwohnung wir haben aber die Schlüsselübergabe schon am 24.01.2025 gemacht und es hieß man dürfe schon Möbel reinstellen. Jetzt kam die Vermieterin mit dem dritten Schlüssel in die Wohnung rein und war überrascht was wir da machen. Jetzt hat sie uns rausgeschmissen bis zum 1.2 und wollte die Schlüssel zurück ist das rechtens?
Neue Mietwohnung
Fragen zur Miete?
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Kommt auf das wichtigste Detail an.
Was genau macht ihr denn da, was sie so stört?
Na ja, der MV läuft erst ab dem 01.02.
Wer hat euch die Schlüssel denn gegeben?
UND sofort nach Einzug das Schloss austauschen, besser ist das.
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Die Vermieterin hat mit uns letzten Freitag die Schlüsselübergabe gemacht. Wir haben nur die Küche und Möbel reingestellt wie auch schon besprochen wurde
Zitat:Na ja, der MV läuft erst ab dem 01.02
Das steht nirgends..
Zitat:wir haben aber die Schlüsselübergabe schon am 24.01.2025
Damit seid ihr Besitzer der Wohnung und die Vermieterin hat ohne Absprache nichts mehr dort zu suchen.
Die Schlüsselabnahme durch die Vermieterin folgte zu Unrecht.
Ich sehe schlechtestenfalls die Vermieterin in der Haftung, falls euren bisher eingestellten Möbeln etwas passiert.
Des Weiteren würde ich auf eine neue Schlüsselübergabe inkl. Protokoll bestehen, da ich nicht wissen kann, was die Vermieterin dort gerade so macht.
ZitatJetzt kam die Vermieterin mit dem dritten Schlüssel in die Wohnung rein :
Ein gutes Beispiel, weshalb man sofort nach Übergabe der Mietsache die Schlösser austauschen sollte.
Und wieso möchte die Mieterin sich nicht mehr an die vertraglichen Vereinbarungen halten?
Habt ihr der Vermieterin die Schlüssel übergeben oder hat euch diese abgeholt?
ZitatNa ja, der MV läuft erst ab dem 01.02 :
Das steht nirgends..
Mal interessehalber, wie ist deine Interpretation des Textes? Ne lass, ich hab keinen Bock auf Geschwafel heut ist Sonntag.
ZitatDie Vermieterin hat mit uns letzten Freitag die Schlüsselübergabe gemacht. :
Whatever, ihr habt sie wieder zurückgegeben, damit ist die Sache durch, und wenn nicht, dann gilt das gleiche, es sei denn der Mietbeginn liegt vor dem 01.02.
Und nicht vergessen sofort das Schloss auszutauschen.
Zitat:
Mal interessehalber, wie ist deine Interpretation des Textes? Ne lass, ich hab keinen Bock auf Geschwafel heut ist Sonntag.
Schon so, wie deine Interpretation.
Trotzdem steht das da nicht.
Wenn im MV eine vorzeitige Schlüsselübergabe vereinbart ist, läuft der Mietvertrag ggf. früher, als im Schriftstüvk angegeben.
Wie auch immer… die Wohnung war im Besitz der Mieter, somit hat die Vermieterin da nicht mit irgendwelchen Drittschlüsseln aufzutauchen…
Zitatdie Wohnung war im Besitz der Mieter, somit hat die Vermieterin da nicht mit irgendwelchen Drittschlüsseln aufzutauchen :
...Mitbesitz...
Zitatdie Wohnung war im Besitz der Mieter :
Watt? Also, wenn ich dir deine Wohnungsschlüssel entwende (oder du mir diese freiwillig gibst), mich in deine Wohnung setze, dann bin ich im Besitz deiner Wohnung und du hast keinerlei Rechte mehr? Ui, da scheint sich gesetztechnisch ja einiges geändert haben kurz vorm Wochenende.

Zitat...Mitbesitz... :
Wird ja immer doller hier.
ZitatAlso, wenn ich dir deine Wohnungsschlüssel entwende (oder du mir diese freiwillig gibst), mich in deine Wohnung setze, dann bin ich im Besitz deiner Wohnung :
Unzweifelhaft.
Und nicht nur im Besitz der Wohnung, sondern auch noch im Besitz von allem was sich in der Wohnung befindet (exkl. Menschen).
Zitatund du hast keinerlei Rechte mehr? :
Wie kommst Du denn darauf?
Besitz hebt z.B. keine Rechte am Eigentum auf.
ZitatUi, da scheint sich gesetztechnisch ja einiges geändert haben kurz vorm Wochenende. :
Nö, das ist schon sehr lange so.
ZitatWird ja immer doller hier. :
Ich hoffe Du kollabierst jetzt nicht nach meinem Beitrag?
`ZitatIch hoffe Du kollabierst jetzt nicht nach meinem Beitrag? :
Nein, aber selbst ich habe meine Grenzen.
ZitatZitat (von Solan196): :
und du hast keinerlei Rechte mehr?
Wie kommst Du denn darauf?
Besitz hebt z.B. keine Rechte am Eigentum auf.
Beruhigend, dass auch du kursorisch liest ... mein Post bezog sich hierauf.
Zitatdie Wohnung war im Besitz der Mieter, somit hat die Vermieterin da nicht mit irgendwelchen Drittschlüsseln aufzutauchen… :
Wir reden doch hier von einer Schlüsselübergabe im Vorfeld eines Mietvertrages.
Wenn hierzu keine weiteren Vereinbarungen betroffen werden ist der Besitz hierdurch an den Mieter übergegangen und der VM darf die Wohnung fortan nicht mehr eigenmächtig betreten.
Allerdings scheint es hier Unklarheiten zu geben, denn warum sollte der VM zuerst die Zustimmung zur Möbelabstellung gegeben haben und sich dann so verhalten. Mieter und VM gehen offenkundig von unterschiedlichen mündlichen Vereinbarungen zum Besitzübergang aus.
ZitatMieter und VM gehen offenkundig von unterschiedlichen mündlichen Vereinbarungen zum Besitzübergang aus. :
so verstehe ich die Grundfrage aus. Und dann ist es interessant was besprochen oder sogar bestenfalls schriftlich festgehalten worden ist
Zitat:Watt? Also, wenn ich dir deine Wohnungsschlüssel entwende (oder du mir diese freiwillig gibst), mich in deine Wohnung setze, dann bin ich im Besitz deiner Wohnung
Ja
Zitat:du hast keinerlei Rechte mehr?
Meine Rechte als Eigentümer bleiben unberührt.
Zitat:Wir reden doch hier von einer Schlüsselübergabe im Vorfeld eines Mietvertrages.
Korrekt
Zitat:Wenn hierzu keine weiteren Vereinbarungen betroffen werden ist der Besitz hierdurch an den Mieter übergegangen und der VM darf die Wohnung fortan nicht mehr eigenmächtig betreten.
Korrekt, Ausnahmen mal außen vorgelassen, da sie hier nicht zum Tragen kommen.
Zitat:Allerdings scheint es hier Unklarheiten zu geben
Korrekt.
Es wäre zum Beispiel denkbar, dass man sich bei Schlüsselübergabe missverstanden hat. Dennoch hat durch die Schlüsselübergabe der Besitzwechsel stattgefunden.
Es wäre auch denkbar, dass die Schlüsselübergabe mit einer von der Vermieterin beauftragten Person stattgefunden hat und sich diese nicht mit der Vermieterin abgestimmt hat.
Dennoch hat durch die Schlüsselübergabe der Besitzwechsel stattgefunden.
Oftmals (schönes unverbindliches Wort) trifft eine der drei Varianten zu:
Variante 1: Schlüsselübergabe findet zum im MV festgelegten Mietbeginn statt
Variante 2: Im MV wird ein abweichendes Schlüsselübergabedatum vereinbart, ggf. mit Verpflichtung ab diesem Zeitpunkt Miete zu zahlen
Variante 3: es wird mündlich vereinbart, dass eine frühere Schlüsselübergabe erfolgt, in der Regel beginnt die Mietzahlung dann ab im MV vereinbarten Zeitpunkt
Variante 1 trifft hier offenbar nicht zu, denn die Übergabe erfolgt vor dem 1.2., der dem Anschein nach Mietbeginn laut MV ist (eine kleine Unsicherheit besteht, da nur die Rede von „Ziehen zum 1.2. um" die Rede ist)
Variante 2 trifft hier dem Anschein nach auch nicht zu, denn dann wäre zu erwarten gewesen, dass man sich gegenüber der Vermieterin auf ebenjene Vereinbarung bezieht.
Bleibt Variante 3, die von den Parteien unterschiedlich ausgelegt wird.
Sofern die Schlüsselübergabe beiderseitig dokumentiert ist, hat der Mieter eine gute Ausgangslage.
In. Anbetracht, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung inkl. der zuvor notwendigen außergerichtlichen Maßnahmen nicht vor dem 1.2. zu erledigen ist und mutmaßlich das Verhältnis der beiden Parteien belasten würde, wäre angeraten, im sachlichen Gespräch das Missverständnis aufzuklären.
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