Neue Mietwohnung mit Hund

9. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.08.2023 14:54:17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Mietwohnung mit Hund

Hallo,
ich bräuchte bitte mal euren Rat.
Ich habe vor mit meinem Hund in eine neue Wohnung zu ziehen. An sich keine schwierige Sache.
Nun habe ich eine Wohnung gefunden die mir zusagen würde, jedoch sagen die Hausverwalter das sie bevorzugt an neue Mieter ohne Haustiere vermieten.
Der Clou an der ganzen Sache ist jedoch, das in der besagten Wohnung aktuell auch ein Hund lebt. In zwei weiteren Wohnungen gibt es auch Hunde.
Darf man es mir als Mietinteressent „verwehren" in die Wohnung zu ziehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9693 Beiträge, 4413x hilfreich)

Zitat (von lkr0107):
Darf man es mir als Mietinteressent „verwehren" in die Wohnung zu ziehen?
Solange er nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder interne Richtlinien verstößt, kann der Vermieter frei entscheiden, mit wem er einen Vertrag abschließt. Das ist der Kern der Vertragsfreiheit in Deutschland.

Einen Verstoss gegen des AGG sehe ich nicht, wenn der Vermieter wegen des Hundes nicht an dich vermieten will. Interne Richtlinien wären sicherlich eine große Ausnahme. Es mag sie z.B. bei Genossenschaften geben. Da müsstest du dir die Satzung genau anschauen, ob sich irgendwie ein Recht auf Anmietung ergibt. Aber in aller Regel solltest du davon ausgehen, dass ein Vermieter sich ohne Angabe von Gründen entscheiden darf, nicht an dich zu vermieten. Dagegen wirst du de facto nichts machen können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7870 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von lkr0107):
Hallo,
Darf man es mir als Mietinteressent „verwehren" in die Wohnung zu ziehen?

Selbstverständlich darf der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) selbst entscheiden, an wen vermietet wird.
Zitat:
Der Clou an der ganzen Sache ist jedoch, das in der besagten Wohnung aktuell auch ein Hund lebt. In zwei weiteren Wohnungen gibt es auch Hunde.

Ja und? Daraus kann man keinen Rechtsanspruch auf die Wohnung ableiten.

Es ist möglich, dass ein Vermieter nichts dagegen hat, an einen Mieter mit Hund zu vermieten, ein anderer Vermieter möchte eben an einen Mieter ohne Hund vermieten. Das ist jedem selbst überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116431 Beiträge, 39264x hilfreich)

Zitat (von lkr0107):
Darf man es mir als Mietinteressent „verwehren" in die Wohnung zu ziehen?

Merkwürdige Frage, selbstverständlich darf er das.

Erst mal müsste man nämlich den Status "Mieter" erhalten.

Und wer den Status "Mieter" erhält, darüber entscheidet bei normalem Wohnraum alleine der Vermieter bzw. sein Bevollmächtigter. Ablehnungen müssen auch nicht begründet werden.



Zitat (von lkr0107):
das sie bevorzugt an neue Mieter ohne Haustiere vermieten.

Liegt vermutlich daran ...
Zitat (von lkr0107):
Der Clou an der ganzen Sache ist jedoch, das in der besagten Wohnung aktuell auch ein Hund lebt. In zwei weiteren Wohnungen gibt es auch Hunde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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