Neue Mietwohnung und Terrasse ist eine Baustelle

20. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Death_end_Hero
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Mietwohnung und Terrasse ist eine Baustelle

Hallo zusammen

Ich bin zum 01.03.2023 in meine neue Mietwohnung im Erdgeschoss gezogen.
Ich habe diese Wohnung über ein Immobilienportal gefunden.
Die Anzeige war wie folgt ausgeschrieben:

Attraktive 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon/Terasse in *Stadt*

Eine eigene Terrasse zu haben hat sich für mich gut angehört und war der Grund warum ich für diese Wohnung Interesse gezeigt habe. Der Vermieter hat sich auch für mich entschieden und bei der Wohnungsbesichtigung wurde mir folgendes mitgeteilt:

Das Haus wurde erst vor 3 Jahren Saniert.
Die Parkplätze sind noch nicht nutzbar, da die Einfahrt auch noch neu gemacht wird.
Meine Terrasse ist noch nicht fertig, die wird auch neu gerichtet.
Sobald das Frühjahr kommt, wollen Sie die Außenbereiche und damit auch meine Terrasse in Angriff nehmen.

Da ja sowieso erst März ist und ich bei der Kälte nicht draußen sitzen kann, hat mir das nichts ausgemacht. Ich bin davon ausgegangen das es ja im Frühjahr gerichtet wird.

So, nun haben wir ende August und ich sitze immer noch ohne Terrasse da.
Meine Terrasse ist eine einzige Müllhalde, da liegen Schalungsbretter, Einrad, Steine und Bauschutt rum. Zwischen dem ganzen Baumaterial wächst schon 1 Meter hoch das Gras!

Die Einfahrt zu den Parkplätzen die auch gerichtet werden sollten, ist mit einer Palette voll Pflastersteinen versperrt. Laut den 2 anderen Mietern im 1. OG und DG liegt diese Palette da so schon seit 2 Jahren.... Um das ganze Haus herum wächst überall das Gras 1 Meter hoch. Es ist mir langsam unangenehm hier zu wohnen. Was mich aber an meisten ärgert ist die nicht fertig gestellte Terrasse!

Meine Frage wäre:
Ist hier eine Mietkürzung für die nicht vorhandene Terrasse möglich?

Ich habe bereits in meinen Mietvertrag geschaut, hier ist 3 Zimmer, Küche, Bad angekreuzt, das Feld mit Terrasse wurde leer gelassen. Das ist mein Fehler gewesen, hier hätte ich drauf achten sollen.

Allerdings hab ich noch den Screenshot von der Anzeige wo klar eine Wohnung mit Terrasse zu vermieten ist. Ich weis nicht in wie weit das reicht... hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Tipps? Anregungen?

Bin über jede Hilfe dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Die Anzeige wurde offenbar nicht Teil des Mietvertrages, im Mietvertrag hat man keine Terrasse angemietet und die Baustelle war vor Einzug bereits bekannt.
Ich fürchte da sind die Ansprüche irgendwo bei 0.



Zitat (von Death_end_Hero):
Die Einfahrt zu den Parkplätzen die auch gerichtet werden sollten, ist mit einer Palette voll Pflastersteinen versperrt

Die Parkplätze sind mitgemietet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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