Neue Nebenkosten Umlagekosten berechnen

5. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vidro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Nebenkosten Umlagekosten berechnen

Wir werden aus der Berechnung der Nebenkosten nicht schlau.

Wir wohnen in einem Haus mit gesamt 5 Parteien.
Unser Mietverhältnis unserer Wohnung begann am 1.4.2021 mit Gesamtkosten von 1.190 € inkl Nebenkosten.
Der Anteil an Nebenkosten ist nicht bekannt, der Mietvertrag war nicht aufgeschlüsselt nach Kaltmiete und Nebenkosten.


Der Vermieter präsentiert uns die Umlageabrechnung. Der Betrag unten rechts 1.714 € ist der Betriebskostenbetrag für das gesamte Kalenderjahr 2021. Der Vermieter möchte, dass wir davon 1.285 € übernehmen. Das entspricht den 9 von 12 Monaten in denen wir in der Wohnung leben.


Im Mietvertrag fehlt die Aufschlüsselung der bisherigen Nebenkosten. Wie berechnet sich die Nachzahlung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Vidro):
Der Vermieter möchte, dass wir davon 1.285 € übernehmen.

Der Vermieter möge sich doch erst mal damit beschäftigen, wie eine ordnungsgemäß Nebenkostenabrechnung auszusehen hat.

Bis dahin würde ich jede Beteiligung oder Nachzahlung ablehnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Gab es das Thema nicht schon mal ?
Ist es eine Inclusivmiete also mit Betriebskostenpauschale (§ 3 Abs. 1) ist aber dort nicht so genannt
oder eine Miete mit einem Betriebskostenvorschuß mit jährtlicher Abrechnungspflicht ( § 4 Abs. 7). Dies ist eine relativ deutliche Formulierung.

Zitat:
m Mietvertrag fehlt die Aufschlüsselung der bisherigen Nebenkosten. Wie berechnet sich die Nachzahlung?

Nur verlangt weder das Gesetz noch der BGH eine Aufschlüsselung. Es genügt der Hinweis auf die Betriebskosten
lt. Betriebskostenverordnung wie hier in § 4 Abs. 3.


-- Editiert von Spezi-2 am 05.04.2022 21:54

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Vidro):
Im Mietvertrag fehlt die Aufschlüsselung der bisherigen Nebenkosten.
Hmm. 1. Was steht denn im Mietvertrag in § 1 und § 2?
2. Wo kann man lesen, wofür er nun 1.285,- verlangt?





-- Editiert von Anami am 06.04.2022 14:03

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Vidro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hmm. 1. Was steht denn im Mietvertrag in § 1 und § 2?


§1 Vertragsgegenstand
§2 Mietdauer

Die relevanten Paragraphen sind die bereits als Fotokopie im ersten Beitrag hinterlegten.
§3 und §4 sind relevant für die Frage der Gesamtkosten und Nebenkosten, alle anderen Paragraphen haben nichts damit zu tun.

Zitat (von Anami):
2. Wo kann man lesen, wofür er nun 1.285,- verlangt?

Das habe ich im ersten Beitrag missverstänglich beschrieben.
Hier die verständliche Beschreibung.
Der Vermieter präsentiert uns die Umlageabrechnung. Der Betrag unten rechts in der Fotokopie ...

... zeigt 1.714 € und ist der für unsere Wohnpartei angefallene Betriebskostenbetrag für das gesamte Kalenderjahr 2021.

1.714 € ist der Betriebskostenbetrag für 12 Monate aus dem Jahr 2021, das entspricht monatlich durchschnittlich 142,83 €.

Wir sind erst am 1.4.2021 eingezogen und haben im Kalenderjahr 2021 nur 9 Monate und nicht 12 Monate lang Betriebskosten zu bezahlen.

9 Monate multipliziert mit 142,83 €/Monat = 1.285,50 €.

Der Vermieter möchte, dass wir von den Betriebskosten 1.285 € übernehmen. Das entspricht den 9 von 12 Monaten in denen wir in der Wohnung leben.



Ein Bekannter von uns ist Wohnungsverwalter. Laut seiner Aussage könnten unsere Vermieter behaupten unsere Nebenkosten wären auf 0,01 € pro Monat angesetzt gewesen und dann hätten wir die Differenz von 1.285 € an Nebenkosten nachzuzahlen, siehe erster Beitrag.

Auf der anderen Seite kann man hier nachlesen
https://www.merkur.de/leben/wohnen/nebenkosten-muessen-klar-vereinbart-werden-zr-12343246.html
dass Nebenkosten klar vereinbart werden müssen, ansonsten braucht der Mieter keine Nachzahlungen leisten.

Die Frage die sich uns stellt ist, wie sich die Höhe der Nebenkostennachzahlungen berechnet. Die Nebenkosten sind nicht im Mietvertrag aufgeschlüsselt

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Schreib hier mal den Text des § 4 Abs. 3 des Mietvertrages rein.

Signatur:

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#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Vidro):
Der Anteil an Nebenkosten ist nicht bekannt, der Mietvertrag war nicht aufgeschlüsselt nach Kaltmiete und Nebenkosten.
Zitat (von Vidro):
Laut seiner Aussage könnten unsere Vermieter behaupten unsere Nebenkosten wären auf 0,01 € pro Monat angesetzt gewesen und dann hätten wir die Differenz von 1.285 € an Nebenkosten nachzuzahlen
Das wäre eine "Die-Katze-im-Sack" Mietwohnung. Erst wird suggeriert bzw. de facto vereinbart es ist eine Inclusiv-Miete und dann stellt sich heraus der Betriebskostenanteil ist leider nur 0,01 € und deshalb ist die Nachzahlung der gesamten Betriebskosten fällig

Dem folgt wohl kein Gericht :bang:

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Dem folgt wohl kein Gericht

Aber sicher doch.
Der Vermieter muss gar keine Vorauszahlungen nehmen noch Vorauszahlungen die realistisch sind.


Es mag verwunderlich sein, das gerade in dem Bereich weder Gesetzgeber noch Rechtsprechung die sonst so schützenswerte Spezies geschützt haben, ist aber so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Vermieter muss gar keine Vorauszahlungen nehmen noch Vorauszahlungen die realistisch sind.
Das trifft zu bei einem Mietvertrag in dem eine Kaltmiete plus die (tatsächlich) anfallenden Nebenkosten lt. Betriebskostenverordnung vereinbart sind.
In einen solchem könnte man vereinbaren die Kaltmiete beträgt x EUR, die Nebenkostenvorauszahlung 0,00 EUR.
Dann muss der Mieter bei Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung die gesamten jährlichen Nebenkosten auf einmal nachzahlen.
(das käme einem zinslosen Kredit des Vermieters an den Mieter gleich)

Hier ist aber wohl eine Inclusivmiete vereinbart.

Zitat (von Vidro):
Der Anteil an Nebenkosten ist nicht bekannt, der Mietvertrag war nicht aufgeschlüsselt nach Kaltmiete und Nebenkosten.


Aber definitv bestätigt ist das vom Fragesteller noch nicht, obwohl schon danach gefragt wurde.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Vidro):
... zeigt 1.714 € und ist der für unsere Wohnpartei angefallene Betriebskostenbetrag für das gesamte Kalenderjahr 2021.
Ja, ich hatte schon erfasst, dass das die Zwischensumme für 12 Monate ist. :wink:
Verlangt der Vermieter in irgendeinem Schriftstück, dass er nun 1.285,- haben will?

Zitat (von Vidro):
Die Nebenkosten sind nicht im Mietvertrag aufgeschlüsselt
Ahh. Ich hoffte, das ergäbe sich aus § 1 oder §2.

Dann bleibt wohl: Im § 4 mit 4.3. wird
--zusätzlich--noch die Übernahme der Kosten für HH-Energie, Wasser, Warmwasser, Telefon/Internet u. TV vereinbart.
(Das zahlen Mieter iaR selbst durch eigene Verträge mit den Versorgern/Lieferanten und solche finden sich auch nicht in der BetrKV.)

Ich lese daraus: Die 142,83 pro Monat ergeben sich aus diesen Kosten lt. 4.3.
Kommt sicher auch in etwa hin.

§4, 4.4 und 4.5 sind identisch, gelten aber für die Verbrauchskosten Heizung. Die sind schon mit 737,05 als dein Anteil berücksichtigt. Den hast du schon mit den mtl. 1.190,- bezahlt.

Signatur:

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